Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legitim!?

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Jimmy Bondi
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Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legitim!?

Beitrag von Jimmy Bondi »

Hallo,

wenn der Arbeitgeber jetzt die Beweislast trägt, kann er wohl begründen, dass der Tatbestand der unmittelbaren Diskriminierung mithin voraussetzt, dass der Arbeitgeber an das verpönte Kriterium anknüpft. Knüpft der Arbeitgeber an andere Kriterien an, scheidet eine unmittelbare Diskriminierung des verpönten Merkmals aus (http://blog.beck.de/2008/10/30/lag-nied ... hen-dienst). Demnach ist für die Beurteilung des objektiven Eignung eines Bewerbers nicht auf das formelle oder bekannt gegebene Anforderungsprofil, das der Arbeitgeber erstellt hat, zurückzugreifen, sondern maßgeblich sind vielmehr die Anforderungen, die der Arbeitgeber an einen Bewerber in redlicher Weise stellen durfte. Maßgeblich ist also, welche Erwartungen der Arbeitgeber an einen Bewerber hatte.

Oder ist es vielleicht doch so, dass der Arbeitgeber sich mit dem in der Stellenausschreibung bekannt gemachten Anforderungsprofil messen lassen muss (http://lexetius.com/2009,2458)? BAG-Urteil ist gewichtiger, als ein LAG-Urteil?

Gruß

Jimmy
Zuletzt geändert von Jimmy Bondi am 19.02.15, 09:47, insgesamt 2-mal geändert.
Tastenspitz
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Tastenspitz »

Ohne die Urteile jetzt gelesen zu haben:
Grundsätzlich ja, aber der AG kann jetzt hier nicht wahllos Anforderungen in die Ausschreibung aufnehmen um die Latte so hoch wie möglich zu legen damit sich da ja keiner mit einer Behinderung bewerben kann. Wenn man zB. eine simple Bürokraft sucht sind Anforderungen wie Goldenes Schwimmabzeichen, Tauchschein und 100 m unter 12 Sekunden laufen dort sicher fehl am Platz und würden als Ausschlusskriterium nmE. nicht wirksam werden.
BäckerHD
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von BäckerHD »

*stöhn* Wann wird denn endlich ein AGG-Hopping-Unterforum eingerichtet?
Jimmy Bondi
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Jimmy Bondi »

BäckerHD hat geschrieben:*stöhn* Wann wird denn endlich ein AGG-Hopping-Unterforum eingerichtet?
Begründung?
Tastenspitz
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Tastenspitz »

Nicht wundern. Die Beiträge von BäckerHD sind selten von Relevanz und meist überflüssig. Mit der Ignorefunktion im Profil kann man diese User ausblenden.
Jimmy Bondi
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Jimmy Bondi »

Tastenspitz hat geschrieben:Nicht wundern. Die Beiträge von BäckerHD sind selten von Relevanz und meist überflüssig. Mit der Ignorefunktion im Profil kann man diese User ausblenden.
Danke. ;-)
Ronny1958
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Ronny1958 »

Ein allgemeiner Hinweis:

Wenn man auf ein Urteil eines der zahllosen Landesgerichte verweist, wäre es hilfreich

1. entweder auf das Urteil selbst einen LInk zu setzen , oder
2. mind. das Bundesland zu nennen.

Und ganz grundsätzlich muß man dann von der Auffassung eines der zahllosen Landesgerichte noch das in seinem eigenen Bundesland ansässige Arbeitsgericht überzeugen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
windalf
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von windalf »

Wenn man zB. eine simple Bürokraft sucht
Ist das denn Lösung doch diskriminieren zu können. Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"

Ich schiebe also die vermeintlich gewünschten zusätzlichen Eigenschaften nicht in die Anforderungen der Stelle sondern ich schreibe einfach eine Stelle aus, die diese Anforderungen automatisch mit sich bringt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Tastenspitz »

windalf hat geschrieben:Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"
Stimmt. Dann ist man alle Probleme los weil sich da dann auch keiner drauf bewirbt.... :lachen:
windalf
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:Man sucht halt keine Bürokraft sondern z.B. "Bürokraft und Möbelpacker in einer Person"
Stimmt. Dann ist man alle Probleme los weil sich da dann auch keiner drauf bewirbt.... :lachen:
Unter der Annahme es ist nicht eh schon klar, wer die Stelle bekommen soll und haben will aber formal noch ausgeschrieben werden muss. Das ist doch nicht selten der Regelfall...

Ist übrigens noch keine Antwort auf die Frage. Ist das nun zulässig oder nicht?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Ronny1958
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Ronny1958 »

Unabhängig von dem eröffneten Nebenkriegsschauplatz:

Das Urteil des LAG ist nicht mehr zu beachten, da es aufgehoben wurde. Durch das Urteil des BAG. Allerdings hat dieses in der Sache nicht abschließend entschieden sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.

Vielleicht hier:

http://www.schwbv.de/urteile.html

Mal durchsuchen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Jimmy Bondi »

Ronny1958 hat geschrieben:Das Urteil des LAG ist nicht mehr zu beachten, da es aufgehoben wurde. Durch das Urteil des BAG. Allerdings hat dieses in der Sache nicht abschließend entschieden sondern an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Welches Urteil danach erging wäre jetzt noch herauszufinden.

Vielleicht hier:

http://www.schwbv.de/urteile.html

Mal durchsuchen.
Das müsste ja dann das BAG-Urteil sein, dass ich oben verlinkt habe!?
Tastenspitz
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von Tastenspitz »

windalf hat geschrieben:Ist das nun zulässig oder nicht?
Verboten ist die Diskriminierung.
windalf
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Re: Arbeitgeber im ÖD: Nichteinladung Schwerbehinderte legit

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:Ist das nun zulässig oder nicht?
Verboten ist die Diskriminierung.
Was auch immer das im Detail meint :ostern: :ostern: :ostern:
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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