Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Moderator: FDR-Team
Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Hallo,
ich bin mir unsicher, ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.
Wenn ein Kollege den anderen gegen dessen Zustimmung und explizieten Wunsch immer wieder duzt und seinen Namen verunglimpft, kann dann der Betroffene eine Unterlassungsklage anstrenegen? Ich bin mir nicht sicher, ob so etwas unter Namensrechtsverletzung läuft.
Der Chef der Firma unternimmt nichts dagegen.
Grüße
Paganina
ich bin mir unsicher, ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.
Wenn ein Kollege den anderen gegen dessen Zustimmung und explizieten Wunsch immer wieder duzt und seinen Namen verunglimpft, kann dann der Betroffene eine Unterlassungsklage anstrenegen? Ich bin mir nicht sicher, ob so etwas unter Namensrechtsverletzung läuft.
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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Namenrechtsverletzung nach BGB §12? Da gehts um was anderes.
Unterlassung wäre Zivilrecht.
Bei Beleidigung durch
Unterlassung wäre Zivilrecht.
Bei Beleidigung durch
sind wir im Strafrecht.Paganina1 hat geschrieben:Namen verunglimpft
Dann sollte man ihn an seine Fürsorgepflichten erinnern:Paganina1 hat geschrieben:Der Chef der Firma unternimmt nichts dagegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/FürsorgepflichtDer Arbeitgeber hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung oder Probleme aus Sprachschwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer) zu kümmern.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Ja, man kann so einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Wenn man meint, dass sein Persönlichkeitsrecht durch das Duzen und verunglimpfen des Namens eingeschränkt oder verletzt wird. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 9 ArbGG sind dafür die Arbeitsgerichte zuständig.Paganina1 hat geschrieben:Hallo,
ich bin mir unsicher, ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, bitte entsprechend verschieben.
Wenn ein Kollege den anderen gegen dessen Zustimmung und explizieten Wunsch immer wieder duzt und seinen Namen verunglimpft, kann dann der Betroffene eine Unterlassungsklage anstrenegen? Ich bin mir nicht sicher, ob so etwas unter Namensrechtsverletzung läuft.
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Paganina
Zum unerwünschten Duzen gab es dort auch schon Rechtsprechung, z. B. diese:
Ob das in Deinem Falle Sinn macht, mit Hilfe der Gerichte gegen den Arbeitskollegen vorzugehen solltest Du vielleicht mit Leuten besprechen, die mit der persönlichen oder betrieblichen Situation vertraut sind, z.B. Betriebsrat und/oder Gewerkschaft.Widerspricht ein Arbeitnehmer dem betrieblichen Verhaltenskodex des „Duzens“ unter Arbeitskollegen über einem längeren Zeitraum nicht, so wird dieser fester Bestandteil des Arbeitsvertrages des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf wieder gesiezt zu werden (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 29.07.1998, Az.: 14 Sa 1145/9).
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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
kdM hat geschrieben:...Deinem Falle .....solltest Du....


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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Ich duze den Bürgermeister, den Pastor, den Bundestagsabgeordneten, meinen Anwalt, meinen ehemaligen Lehrer, meinen Arzt und meinen Chef. Haben die alle klaglos hingenommen. Einige haben sogar damit angefangen...Tastenspitz hat geschrieben:kdM hat geschrieben:...Deinem Falle .....solltest Du....Ohoh....wen da mal keine Klage kommt....
Aber hier geht es, wenn ich in die Fragestellung etwas reininterpretieren darf, um despektierliches Duzen.

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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
und wohl auch darum:kdM hat geschrieben:Aber hier geht es, wenn ich in die Fragestellung etwas reininterpretieren darf, um despektierliches Duzen.
Paganina1 hat geschrieben:und seinen Namen verunglimpft,
Welch Abgrund an Sittenverfall....kdM hat geschrieben:Einige haben sogar damit angefangen...


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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
....zumindestens 1976 nicht....
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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Diese Unordnungshüter sind eben doch gleicher als andere.FM hat geschrieben:Mit so was ist nicht zu spaßen.
http://www.zeit.de/1976/39/sag-doch-nicht-du-zu-mir
Das gilt aber nicht, wenn man wie KdM grundsätzlich duzt (nicht, dass noch jemand, denkt, man müsste Dieter Bohlen heißen:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 99643.html
Wobei, dass KdM seinen Anwalt duzt, mir schon zu denken gibt. Daher lasse ich lieber Witze über ihn

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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Man darf auch bei der ganzen Sache nicht vergessen, dass betreffende Unternehmen zu betrachten. Es gibt immer mehr Firmen in denen das "Du" in allen Ebenen gängige Praxis und damit auch nicht abwertend oder beleidigend ist.
Ob das hier ebenfalls so ist, wissen wir (noch) nicht.
NmE. dürfte es zielführender sein, wenn man sich gegenüber dem AG auf die Verunglimpfung durch den Kollegen konzentriert. Wenn die mglw. abgemahnt wird, was nicht abwegig erscheint, dann kommt das "Sie" zwischen den Kontrahenten vermutlich von alleine.
Ob das hier ebenfalls so ist, wissen wir (noch) nicht.
NmE. dürfte es zielführender sein, wenn man sich gegenüber dem AG auf die Verunglimpfung durch den Kollegen konzentriert. Wenn die mglw. abgemahnt wird, was nicht abwegig erscheint, dann kommt das "Sie" zwischen den Kontrahenten vermutlich von alleine.
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Re: Unterlassungsklage gegen Kollegen?
Leg' dir ruhig einen zu, die sind manchmal ganz praktisch. Ich kenne sogar welche, die kann man in die Tasche stecken.Pünktchen hat geschrieben: Wobei, dass KdM seinen Anwalt duzt, mir schon zu denken gibt. Daher lasse ich lieber Witze über ihn- mir gehört nämlich kein Anwalt.

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