Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Personen

Reisevertragsrecht, Reisevermittlungsrecht, Reiseversicherungsrecht, Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsbeförderungsrecht

Moderator: FDR-Team

MKT
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 14.04.13, 15:35

Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Personen

Beitrag von MKT »

Ich bin da über eine interessante Fragestellung gestolpert, zu der ich mich über die Meinung von Forumsmitgliedern freuen würde.

Und zwar gibt es Reiseanbieter, bei denen der Gesamtreisepreis für 2 Personen im Doppelzimmer geringer ausfällt als für einen Alleinreisenden, weil der Einzelzimmerzuschlag teurer ist als der eigentliche Reisepreis der Pauschalreise.
(z.B. Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 500 €, Einzelzimmerzuschlag 700 €)

Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn man nun einfach ein Doppelzimmer für 2 Personen bucht und bezahlt und dann die Reise allein antritt? Wäre man dann verpflichtet, die Differenz von 200 € zu bezahlen?

Zusatzfrage:
Wie wäre die Rechtslage, wenn tatsächlich 2 Personen die Reise antreten wollen, aber eine davon nachweislich erkrankt - müsste dann ggf. die verbleibende Person trotzdem die Differenz zum Einzelzimmerzuschlag bezahlen?
winterspaziergang

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von winterspaziergang »

MKT hat geschrieben:
Und zwar gibt es Reiseanbieter, bei denen der Gesamtreisepreis für 2 Personen im Doppelzimmer geringer ausfällt als für einen Alleinreisenden, weil der Einzelzimmerzuschlag teurer ist als der eigentliche Reisepreis der Pauschalreise.
(z.B. Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 500 €, Einzelzimmerzuschlag 700 €)

Frage:
Wie ist die Rechtslage, wenn man nun einfach ein Doppelzimmer für 2 Personen bucht und bezahlt und dann die Reise allein antritt? Wäre man dann verpflichtet, die Differenz von 200 € zu bezahlen?
Ich verstehe das so: Zwei Personen zahlen insgesamt 1000 Euro, eine Person zahlt +200 als EZZ und damit insgesamt 700 Euro.
Zusatzfrage:
Wie wäre die Rechtslage, wenn tatsächlich 2 Personen die Reise antreten wollen, aber eine davon nachweislich erkrankt - müsste dann ggf. die verbleibende Person trotzdem die Differenz zum Einzelzimmerzuschlag bezahlen?
Ob nachweislich krank oder nicht, spielt bei verbindlichen Buchungen keine Rolle: Wenn man nicht mehr stornieren kann, muss man den ausgemachten Preis zahlen. Buchen zwei Personen, ist das der Gesamtpreis der Reise.
Um einen finanziellen Schaden bei Krankheit zu vermeiden, schließt man eine Reiserücktrittsversicherung ab.
klausschlesinger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 245
Registriert: 21.06.12, 17:23
Kontaktdaten:

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von klausschlesinger »

Laut den meist üblichen Allgemeinen Reisebedingungen berechnet der Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts auch nur eines von mehreren Reisenden eine Stornogebühr, die desto höher ist, je näher das Reisedatum naht.

In einem Fall wurden auf der betreffenden Rechnung einerseits 85 Prozent des Reisepreises als Storno veranschlagt, und dazu noch der Einzelzimmerzuschlag, da der übrig gebliebene Reiseteilnhemer letztlich allein reiste - eigentlich nicht nachvollziehbar, weil sozusagen eine doppelte "Entschädigung" für den Reiseveranstalter vorliegt. Die östereichische Reiserechtsexpertin Maria Ecker sieht das so: "Generell ist zu sagen, dass es Praxis der Reiseveranstalter ist, dass wenn bei zwei Reisenden einer ausfällt, sozusagen eine Neubuchung vom verbleibenden Reiseteilnehmer gemacht und dann ein Einzelzimmerzuschlag verrechnet wird. Wir gehen davon aus, dass das aber keinesfalls dazu führen darf, dass der Reisepreis vom verbleibenden Reiseteilnehmer aufgrund der Zahlung seines Reisepreises, aufgrund der Zahlung der Stornogebühr und mit der Zahlung des Einzelzimmerzuschlages, mehr kostet als der ursprüngliche Gesamtreisepreis. Denn dann wäre der Reiseveranstalter unrechtmäßig bereichert."

In Deutschland dürfte das nicht anders zu werten sein.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Prinzip Hoffnung
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 162
Registriert: 29.11.10, 09:05

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von Prinzip Hoffnung »

winterspaziergang hat geschrieben:...Ich verstehe das so: Zwei Personen zahlen insgesamt 1000 Euro, eine Person zahlt +200 als EZZ und damit insgesamt 700 Euro...
Falsch verstanden, MKT schrieb
MKT hat geschrieben:....Und zwar gibt es Reiseanbieter, bei denen der Gesamtreisepreis für 2 Personen im Doppelzimmer geringer ausfällt als für einen Alleinreisenden, weil der Einzelzimmerzuschlag teurer ist als der eigentliche Reisepreis der Pauschalreise.
(z.B. Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 500 €, Einzelzimmerzuschlag 700 €)..
500+700=1200.
(Ähnliches kommt -wenn auch selten- auch bei ganz normalen Hotelbuchungen vor. Alleine im Doppelzimmer kann teurer sein als zu zweien. Verwischt wird das dann durch unterschiedliche Stornofristen der Angebote, mit/ohne Frühstück, oder unterschiedliche Tarife für nicht inkludiertes Frühstück) Manche Hotels wollen wohl lieber Paare zB weil die tendenziell häufiger ins Hotelrestaurant Essen gehen/dort mehr Geld pro Nase ausgeben -länger verweilen- als ein Single(?)
winterspaziergang

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von winterspaziergang »

Prinzip Hoffnung hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:...Ich verstehe das so: Zwei Personen zahlen insgesamt 1000 Euro, eine Person zahlt +200 als EZZ und damit insgesamt 700 Euro...
Falsch verstanden, MKT schrieb
ich habe gelesen, was MTK geschrieben hat und geschrieben, wie ich es auffassen würde. Ob es so richtig ist oder nicht, dürfte ausschließlich der Reiseveranstalter sagen können.
MKT
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 14.04.13, 15:35

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von MKT »

Vielen Dank an klausschlesinger für die Einschätzung der Rechtssituation.


Die Fragestellung war so gemeint, wie Prinzip Hoffnung das verstanden hat und nicht so, wie Winterspaziergang das interpretiert hat.

2 Personen würden insgesamt 500 € + 500 € = 1000 € bezahlen
1 Person als Einzelreisende würde 500 € + 700 € = 1200 € bezahlen

Gerade bei einer Pauschalreise, die z.B. Flug, Transfer, Hotel, Frühstück beinhaltet, kommt man als Alleinreisender eben schnell mal auf die Idee, diesen nicht wirklich nachvollziehbaren Einzelzimmerzuschlag dadurch zu reduzieren, dass man für 2 Personen bucht und bezahlt.

Zur weiteren Klarstellung:
Es geht in der Fragestellung auch nicht darum, von den Reisekosten, die für die 2. Person anfallen, vom Reiseveranstalter etwas zurück zu erhalten.
Es geht nur darum, ob man durch Zahlung für eine (ggf. fiktive) 2. Person den deutlich höheren Einzelzimmerpreis umgehen könnte.
winterspaziergang

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von winterspaziergang »

MKT hat geschrieben:Vielen Dank an klausschlesinger für die Einschätzung der Rechtssituation.


Die Fragestellung war so gemeint, wie Prinzip Hoffnung das verstanden hat und nicht so, wie Winterspaziergang das interpretiert hat.
Ich hab nicht die Fragestellung interpretiert, sondern den Sachverhalt, auf den sie sich bezogen hat.
Zur weiteren Klarstellung:
Es geht in der Fragestellung auch nicht darum, von den Reisekosten, die für die 2. Person anfallen, vom Reiseveranstalter etwas zurück zu erhalten.
Es geht nur darum, ob man durch Zahlung für eine (ggf. fiktive) 2. Person den deutlich höheren Einzelzimmerpreis umgehen könnte.
Dazu hat klausschlesinger doch schon geantwortet.

oder sonst Zitat aus einem Reiseportal
...Die jüngste BGH-Rechtsprechung stellt jedoch inzwischen weitaus höhere Anforderungen an diese Stornoklauseln. Damit kann davon ausgegangen werden, dass die meisten dieser Klauseln unwirksam sind.

Der Rückritt durch eine Person darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben! (z.B. es darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden)
klausschlesinger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 245
Registriert: 21.06.12, 17:23
Kontaktdaten:

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von klausschlesinger »

MKT hat geschrieben: 2 Personen würden insgesamt 500 € + 500 € = 1000 € bezahlen
1 Person als Einzelreisende würde 500 € + 700 € = 1200 € bezahlen
Grammatikalisch hatte ich den Sachverhalt auch so verstanden wie der User 'Prinzip Hoffnung', vom Verständnis her allerdings auch zunächst so wie der User 'winterspaziergang. - Aber nun herrscht ja Klarheit!

Dann gibt es doch eine ganz einfache Lösung des Problems:
-Der Einzelreisende bucht für sich und eine andere existente (!) Person.
-Der Einzelreisende zahlt also zweimal EUR 500,- = EUR 1.000,- an den Reiseveranstalter.
-Die andere existente Person entschließt sich vor Reisebginn, nicht mitzureisen.
-Man storniert für den gebuchten und absagenden Mitreisenden.

Der Gläubiger (Reisebuchende) ist grundsätzlich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben berechtigt, nur einen teilbaren Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (Reiseveranstalter) zu fordern.

Und ganz wichtig: Man kann dem Einzelreisenden nur schwer nachweisen, daß er das Tarifsystem des Reiseveranstalters unterlaufen hat, da es sich ja in der Person des Mitreisenden, der schließlich kurz vor der Reise absagt, nicht um eine fiktive Person sondern um eine tatsächlich existente Person handelt. - Nachweisen könnte man ihm das nur, wenn der absagende Mitreisende irgendwann mal offen sagt, daß er von Anfang an gar nicht vor hatte, mitzureisen.

Der Rückritt durch eine Person darf für die anderen Reisenden keine Auswirkungen haben! (z.B. es darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von anderen Reisenden gefordert werden). Für den absagenden Mitreisenden fallen allerdings Stornokosten an. - Er erhält jedoch einen Erstattungsbetrag.

Fazit: Somit kostet die Reise den Einzelreisenden unter EUR 1.000,-. besser als EUR 1.200,-, wenn er nur für sich alleine gebucht hätte.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
margarete
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 109
Registriert: 25.08.15, 14:00

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von margarete »

warum muss man für die 2. Person stornieren?? Man bezieht das Zimmer alleine und gut ist es!
M.
klausschlesinger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 245
Registriert: 21.06.12, 17:23
Kontaktdaten:

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von klausschlesinger »

margarete hat geschrieben:warum muss man für die 2. Person stornieren?? Man bezieht das Zimmer alleine und gut ist es!
M.
Ein Nichtreiseantritt kommt einer Stornierung gleich.
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG)
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4489
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von Froggel »

Aber kann es dem Hotel nicht egal sein, ob in dem Doppelbett auch wirklich eine zweite Person schläft? Der Alleinreisende bezahlt den vollen Preis für zwei Personen und verlangt ja gar nicht, in einem Einzelzimmer untergebracht zu werden, weil die zweite Person fehlt. Im Zweifelsfall könnte man auch immer noch behaupten, die zweite Person käme noch nach :wink:
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Redfox

Re: Einzelzimmerzuschlag teurer als Reisepreis für 2 Persone

Beitrag von Redfox »

klausschlesinger hat geschrieben:Ein Nichtreiseantritt kommt einer Stornierung gleich.
Warum sollte es?

Gem. 651a Abs. 1 BGB wird durch den Reisevertrag der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen.

Der (Nicht-)Reisende ist möglicherweise im Annahmeverzug. Aber ich sehe so recht keine Ansprüche, die der Reiseanbieter daraus herleiten kann, solange der Reisende den vereinbarten Reisepreis zahlt.

Grundsätzlich ist bei einem Abschluss eines Mietvertrages (Beherbergungsvertrag) der Mieter auch nicht verpflichtet, die Räume tatsächlich zu beziehen. Der Vermieter muss den Gebrauch der Sache gestatten, der Mieter muss den Mietzins entrichten. Das war's.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen