Hallo zusammen,
ein Rechtsanwalt ist als tätiger Anwalt während eines laufenden Scheidungsverfahren verstorben.
Der verstorbene Anwalt hatte gegen einen Verfahrenbeteiligten (in einem anderem Familienrechtsverfahren) eine Zwangspfändung eingeleitet, da er aufgrund einer gerichtlichen Kostenentscheidung zu Ungunsten des Verfahrensbeteiligten Gebühren, die nicht von der VKH abgedeckt warten, geltend machen konnte. Die Zwangspfändung wurde eingestellt, da sich der Verfahrenbeteiligte in Insolvenz befand.
Was passiert nun mit dieser Forderung?
Kann der Kanzleinachfolger diese erneut pfänden? Können Angehörige des verstorbenen Anwaltes als Rechtsnachfolger pfänden?
Kann der Kanzleinachfolger Gebühren für die Tätigkeit des Verstorbenen aus der Vergangenheit einfordern?
Beispiel: Verfahren Scheidung läuft seit 2011, der Verstorbene investierte seitdem Arbeit, verstarb im Januar 2015, nach seinem Tod gab es vom neuen Anwalt keine neuen Schriftsätze o.ä mehr, im Mai 2015 ist Scheidungstermin.
Wie sieht das rechtlich aus?
Grüße
Carl
Anwalt verstorben- Rechte
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Re: Anwalt verstorben- Rechte
Grundsätzlich erlöschen Ansprüche nicht mit dem Tod des Anspruchsinhabers. Es gibt fast immer einen geschäftlichen Rechtsnachfolger und/oder Erben, die den Anspruch weiter verfolgen können. Und wenn es keine Erben gibt, dann erbt der Staat, und damit auch den Anspruch.CarlNDS hat geschrieben:Kann der Kanzleinachfolger diese erneut pfänden? Können Angehörige des verstorbenen Anwaltes als Rechtsnachfolger pfänden?
Kann der Kanzleinachfolger Gebühren für die Tätigkeit des Verstorbenen aus der Vergangenheit einfordern?
Ergo: für den Schuldner ändert sich wenig bis nichts.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
Re: Anwalt verstorben- Rechte
Die Anwaltkammer setzt einen Abwickler ein, d.h. ein Anwalt übernimmt die begonnen Fälle und führt diese zu Ende. Bereits bezahlte Kostenvorschüsse sind nicht verloren, sondern bleiben erhalten.CarlNDS hat geschrieben:... ein Rechtsanwalt ist als tätiger Anwalt während eines laufenden Scheidungsverfahren verstorben.
Es ändert sich quasi nichts, außer dass der Anwalt eine andere Person ist.
MfG
Lucky
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Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Re: Anwalt verstorben- Rechte
Danke für die Antworten!
Gruß
Carl
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Carl
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