Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Dem Bescheid ist eine Belehrung beigefügt. Dort steht wie, wo und mit welcher Frist man Einspruch/Widerspruch einlegen kann.
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Und im Zweifel wird dann anhand des glücklicherweise vorliegenden Fotos festgestellt, ob ein Gurt angelegt war oder eben nicht. Schwarze Jacke hin oder her.
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
vs.sorry aber es hat niemand gesagt das ich nicht angeschnallt war
also war er jetzt nicht kaputt?und ich pampig geantwortet habe ist kaputt
dann versuch es über die Wahrheit und nicht über den Weg "unzulässiges Beweismittel".ich zahle nicht für etwas das ich nicht getan habe
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Ich finde die Frage schon interessannt. Grundsätzlich kann jedermann Verkehrsverstöße anzeigen. Die MitarbeiterInnen des OA haben im Dienst aber bestimmte Aufgaben zu erfüllen, und nicht ihre Privatinteressen zu verfolgen. Die Überwachung des fliesenden Verkehrs gehört aus guten Gründen nicht zu ihren Aufgaben. Sie sind für solche Maßnahmen bspw. nicht geschult, wie sich hier zeigt erhöht das die Fehleranfälligkeit. Der TE war angeschnallt.
Da das OA im Gegensatz zur Polizei bei Geschwindidkeitsüberwachung nicht befugt ist solche Aufnahmen herzustellen, dürfte sie auch nicht verwertbar sein. Es reicht jedoch grundsätzlich die Aussage des Mitarbeiters als Beweismittel. Es käme auf's Exempel an, ob die Bußgeldbehörde hier wegen 30 Euro vor Gericht ziehen will oder lieber einstellt.
Auch wenn Fotojounalisten sich gern mal nicht an Recht und Gesetz halten, die Rechtssprechung sieht das anders. Bereits die Erstellung eines Fotos wird als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen. Vgl. bspw. http://www.digitalkamera.de/Fototipp/Pe ... /7676.aspxQuatsch.
Lediglich bei Veröffentlichung / Verbreitung des Fotos bedarf es der Zustimmung der erkennbar abgebildeten Personen. Fotografieren, auch von Personen, ist, wie Gammaflyer bereits schrieb, nicht per se verboten.
Da das OA im Gegensatz zur Polizei bei Geschwindidkeitsüberwachung nicht befugt ist solche Aufnahmen herzustellen, dürfte sie auch nicht verwertbar sein. Es reicht jedoch grundsätzlich die Aussage des Mitarbeiters als Beweismittel. Es käme auf's Exempel an, ob die Bußgeldbehörde hier wegen 30 Euro vor Gericht ziehen will oder lieber einstellt.
Aha, ein fehlenden Gurt wird die Welt in den Abgrund stürzen, und Aufrichtigkeit gegenüber dem OA wird sie erretten. Na wenn man sonst keine Probleme kennt...Aber Deutschland brauch Leute wie dich,die ohne Gurt fahren und dann nicht mal den Arsch in der Hose haben dazu zu stehen!
Jammer doch weiter rum aber lern mal zu dem zu stehen was du tust!
Zuletzt geändert von all-in am 12.05.15, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Und so ganz nebenbei: Auf dem Ausdruck des Fotos, dass Sie bekommen haben, mag der Gurt, wenn er denn angelegt war, aufgrund der Qualität eines Ausdrucks nicht zu erkennen sein. Auf dem Originalbild ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, ob der Gurt angelegt war oder nicht.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Was, abgesehen von "schwarzen Schafen", absoluter Nonsens ist.all-in hat geschrieben:Auch wenn Fotojounalisten sich gern mal nicht an Recht und Gesetz halten,
Es gibt durchaus Fälle, wo das zutrifft. Die Regel ist es nicht!all-in hat geschrieben:Bereits die Erstellung eines Fotos wird als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen.
Im Internet liest man viel - auch viel Blödsinn.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
tut mir leid das ich mich nicht besonders gut formuliert habe...das mit dem pampigen antworten war an einem anderen malhawethie hat geschrieben:vs.sorry aber es hat niemand gesagt das ich nicht angeschnallt waralso war er jetzt nicht kaputt?und ich pampig geantwortet habe ist kaputtdann versuch es über die Wahrheit und nicht über den Weg "unzulässiges Beweismittel".ich zahle nicht für etwas das ich nicht getan habe
das hat nichts mit dem foto zu tun...
meine frage ist lediglich wieso haben die denn an dem tag wo ich sogar pampig geantwortet habe nichts gemacht und an dem
anderen tag muss ich eine strafe zahlen ? das passt nicht zusammen... und da jeder was anderes sagt weiß ich ja nicht
was die dürfen oder nicht... aber wenn das ordnungsamt nicht in den fließenden verkehr eingreifen darf wieso schießen die ein
foto von mir ? ich stande nicht ich hielt nicht...ich bin gefahren !!!! und dann packt der ordnungsbeamter seinen cam aus und
fotografiert mich...
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
ich danke dir wirklich für das was du geschrieben hast..ich hab das gefühl das die leute die hier antworten alle beim OA arbeiten.all-in hat geschrieben:Ich finde die Frage schon interessannt. Grundsätzlich kann jedermann Verkehrsverstöße anzeigen. Die MitarbeiterInnen des OA haben im Dienst aber bestimmte Aufgaben zu erfüllen, und nicht ihre Privatinteressen zu verfolgen. Die Überwachung des fliesenden Verkehrs gehört aus guten Gründen nicht zu ihren Aufgaben. Sie sind für solche Maßnahmen bspw. nicht geschult, wie sich hier zeigt erhöht das die Fehleranfälligkeit. Der TE war angeschnallt.
Auch wenn Fotojounalisten sich gern mal nicht an Recht und Gesetz halten, die Rechtssprechung sieht das anders. Bereits die Erstellung eines Fotos wird als Verletzung des Persönlichkeitsrechts angesehen. Vgl. bspw. http://www.digitalkamera.de/Fototipp/Pe ... /7676.aspxQuatsch.
Lediglich bei Veröffentlichung / Verbreitung des Fotos bedarf es der Zustimmung der erkennbar abgebildeten Personen. Fotografieren, auch von Personen, ist, wie Gammaflyer bereits schrieb, nicht per se verboten.
Da das OA im Gegensatz zur Polizei bei Geschwindidkeitsüberwachung nicht befugt ist solche Aufnahmen herzustellen, dürfte sie auch nicht verwertbar sein. Es reicht jedoch grundsätzlich die Aussage des Mitarbeiters als Beweismittel. Es käme auf's Exempel an, ob die Bußgeldbehörde hier wegen 30 Euro vor Gericht ziehen will oder lieber einstellt.
Aha, ein fehlenden Gurt wird die Welt in den Abgrund stürzen, und Aufrichtigkeit gegenüber dem OA wird sie erretten. Na wenn man sonst keine Probleme kennt...Aber Deutschland brauch Leute wie dich,die ohne Gurt fahren und dann nicht mal den Arsch in der Hose haben dazu zu stehen!
Jammer doch weiter rum aber lern mal zu dem zu stehen was du tust!
aber die meisten verstehen das mit dem foto schon garnicht...niemand absolut niemand darf ohne meine einwilligung ein fot von mir machen...sagen wir mal privatleute...und das ordnungsamt sind eig in dem fall privatleute... die sind nicht befugt
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
es tut mir leid falls ich mich nicht richtig ausgedrückt habe...es ist doch vollkommen egal ob ich angeschnallt war oder nichtnordlicht02 hat geschrieben:Und so ganz nebenbei: Auf dem Ausdruck des Fotos, dass Sie bekommen haben, mag der Gurt, wenn er denn angelegt war, aufgrund der Qualität eines Ausdrucks nicht zu erkennen sein. Auf dem Originalbild ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erkennen, ob der Gurt angelegt war oder nicht.
mir geht es doch darum und deswegen frage ich ja hier in diesem forum ob das OA es überhaupt darf ein verfahren wegen
eines gurtes zu führen !!!
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Können sie diese Aussage belegen?chris.b hat geschrieben:niemand absolut niemand darf ohne meine einwilligung ein fot von mir machen
Am Besten ausschneiden und ins Poesiealbum einkleben. Dann kann man das wieder lesen wenn man schlecht drauf ist.chris.b hat geschrieben:ich danke dir wirklich für das was du geschrieben hast
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
weisst du...keiner hat hier ne ahnung von irgendwas...hier wird einfach drauf los geschrieben ohne einen blassen schimmer...Tastenspitz hat geschrieben:Können sie diese Aussage belegen?chris.b hat geschrieben:niemand absolut niemand darf ohne meine einwilligung ein fot von mir machenAm Besten ausschneiden und ins Poesiealbum einkleben. Dann kann man das wieder lesen wenn man schlecht drauf ist.chris.b hat geschrieben:ich danke dir wirklich für das was du geschrieben hast
das ist echt traurig...aber wenn ich mich hinsetze und das ordnungsamt buch durchlese dann weiß ich mehr...aber dachte mir bevor ich das tu frag ich hier mal nach...
wenn ich schlecht drauf bin dann lese ich mir lieber deine kommentare durch...die sind lustiger !!
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Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Endlich mal ´ne Wunschantwort.chris.b hat geschrieben:ich danke dir wirklich für das was du geschrieben hast
Nö, hier wird diskutiert. Das ist nämlich Sinn und Zweck des Forums.chris.b hat geschrieben: hier wird einfach drauf los geschrieben ohne einen blassen schimmer...
Ups, das fehlt mir noch im Bücherregal. Ist das lesenswert? Und noch wichtiger: Wie ist die Rezension von Marcel Reich-Ranicki ausgefallen?chris.b hat geschrieben:aber wenn ich mich hinsetze und das ordnungsamt buch durchlese
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
nordlicht02 hat geschrieben:Endlich mal ´ne Wunschantwort.chris.b hat geschrieben:ich danke dir wirklich für das was du geschrieben hastNö, hier wird diskutiert. Das ist nämlich Sinn und Zweck des Forums.chris.b hat geschrieben: hier wird einfach drauf los geschrieben ohne einen blassen schimmer...Ups, das fehlt mir noch im Bücherregal. Ist das lesenswert? Und noch wichtiger: Wie ist die Rezension von Marcel Reich-Ranicki ausgefallen?chris.b hat geschrieben:aber wenn ich mich hinsetze und das ordnungsamt buch durchlese
ich weiß nicht ob wir das selbe lesen aber das ist keines wegs ne diskussion.
ich weiß nur das die meisten hier überhaupt keine ahnung von nichts haben...die wissen nur wie sie etwas ins lächerliche ziehen...
ich zitiere :Ups, das fehlt mir noch im Bücherregal. Ist das lesenswert? Und noch wichtiger: Wie ist die Rezension von Marcel Reich-Ranicki ausgefallen?
ich habe lediglich ne frage gestellt ob es erlaubt ist oder nicht was das OA gemacht...ich bin auch zu alt mich mit komisch möchtegern witz banausen zu unterhalten...entweder man weiß etwas und man sagt es weil es weiter helfen könnte oder man ist ganz leise...du gehörst wahrscheinlich zu den 2.
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Aber bitte, als ob das überhaupt nötig wäre...!chris.b hat geschrieben:ich weiß nur das die meisten hier überhaupt keine ahnung von nichts haben...die wissen nur wie sie etwas ins lächerliche ziehen...
Re: Ordnungsamt/ Gurt/ Fotos
Naja. Ich weise auf die Juriquette hin: "Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten." --> http://www.recht.de/phpbb/kb.php?a=6chris.b hat geschrieben:...hier wird einfach drauf los geschrieben ohne einen blassen schimmer...
Mag sein....aber wenn ich mich hinsetze und das ordnungsamt buch durchlese dann weiß ich mehr...
Der lebt nicht mehr.nordlicht02 hat geschrieben:Ups, das fehlt mir noch im Bücherregal. Ist das lesenswert? Und noch wichtiger: Wie ist die Rezension von Marcel Reich-Ranicki ausgefallen?chris.b hat geschrieben:aber wenn ich mich hinsetze und das ordnungsamt buch durchlese
Aber der Hinweis auf ein Buch, welches sich mit der sachlichen Zuständigkeit von Behörden in (Verkehrs-)OWiG-Verfahren beschäftigt, könnte weiterhelfen.
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