SChweigepficht

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PurpleRain
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Re: SChweigepficht

Beitrag von PurpleRain »

chremus hat geschrieben:vergangene Woche war nun Termin vor dem Amtsgericht. An dem ich erschienen bin, aber der Kläger nicht.
Was hat das Gericht bei diesem Termin beschlossen?
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

Der Kläger ist nicht erschienen, daher gibt es wohl eine Versäuminsurteil, vorraussichtlich mit der Ablehnung der Klage.
Kläger ist nicht erschienen, Vollmacht wurde keine vorgelegt,
Ich weiss es aber nicht.
PurpleRain
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Re: SChweigepficht

Beitrag von PurpleRain »

chremus hat geschrieben:Der Kläger ist nicht erschienen, daher gibt es wohl eine Versäuminsurteil, vorraussichtlich mit der Ablehnung der Klage.
Damit wäre Ihr Problem doch gelöst. Vergessen Sie nicht Ihre Kosten bei Gericht geltend zu machen.
chremus hat geschrieben:Ich weiss es aber nicht.
Ist der Richter immer nur stumm auf seinem Stuhl gesessen?
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chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

Ich habe das nicht verstanden, mein Anwalt und der Richter haben diskutiert.
.der Kläger hat 2 Rg. gestellt. Möglicherweise wird eine Rg. abgelehnt und eine weitere wird die Höhe angezweifelt, als Ergebnis. So könnte das Endergebnis aussehen.
aber zunächst wird die Klage wohl abgelehnt.
Was mich eben mehr beschäftigt ob der Kläger noch eine anzeige wegen Prozessbetrug erstatten kann.
SusanneBerlin
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Re: SChweigepficht

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn Sie nicht mal wissen, was bei dem Prozess rausgekommen ist, woher soll es jemand im Forum wissen der nicht dabei war. Fragen Sie doch Ihren Anwalt. Dito zu der Frage zum Prozessbetrug.
Anzeigen "können" kann man immer. Die Frage ist, ob der Angezeigte das Delikt verübt hat.
Grüße, Susanne
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn Sie nicht mal wissen, was bei dem Prozess rausgekommen ist, woher soll es jemand im Forum wissen der nicht dabei war. Fragen Sie doch Ihren Anwalt. Dito zu der Frage zum Prozessbetrug.
Anzeigen "können" kann man immer. Die Frage ist, ob der Angezeigte das Delikt verübt hat.

DAs wäre natürlich klasse wenn ich bei Prozessende wüsste was dabei rauskommt. Anwalt und Richter gehen davon aus,dass der Kläger Einspruch einlegt.
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

alle Anwälte sind Lügner und Betrüger

Nun gab es ein Säumnisurteil, nebst Zinsen soll ich 450 noch Euro zahlen.

Beim Prozess ist der gegnerische Anwalt nicht erschienen und hat sich kurzfristig krank gemeldet.
Somit wurde auch keine Vollmacht vorgelegt.
Vorher hat mein derzeitiger Anwalt erklärt, wenn der Anwalt keine Vollmacht vorlegt wird das Gericht ihm auch nichts zusprechen und den Mahnbescheid ablehnen, auch dieses Arschloch ist ein Lügner

Das ganze Rechtssystem ist eine ganz ganz große Lüge, Ich habe für mich beschlossen wieder zu wählen und wähle extremistisch, np.

ENDE
questionable content
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Re: SChweigepficht

Beitrag von questionable content »

Also dann spekuliere ich mal über die Essenz dieses Threads.

Es gab urspünglich mal eine arbeitsrechtliche Problematik mit der üblichen Vielzahl von Streitgegenständen.

Der Kläger hat wohl umfassende Vollmacht erteilt und hatte ein Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung.

Beratung fand statt, ein oder mehrere Prozesse wurden geführt, es gab einen Vergleich. Es entstanden also unstreitig irgendwelche Kosten, die auch realistisch im vierstelligen Bereich gelegen haben dürften.

Die Rechtsschutzversicherung hat die Abrechnung des Anwalts nicht akzeptiert und die Zahlung anscheinend komplett oder im Wesentlichen verweigert. Da die Ansprüche nicht durch dritte Seite befriedigt wurden, war nun logischerweise der Schulder - also der Mandant - rechtlich der nächste Adressat für Forderungen.

Was auch immer der Mandant der RAK vorgelegt hat, die RAK hat insoweit das ihr vorgelegte Anliegen berührt warkeine Beanstandungen feststellen können.

Da die Verjährungsgrenze nahte, folgten Mahnbescheide.

Dann ging es vor Gericht - der klagende Anwalt schob die Termine, warum auch immer. Es kam zu einer Säumnissituation, mit Pech nur eine Fluch in die Säumnis bei hinreichendem Tatsachenvortrag. Falls das ist ist, ist die Sache noch lange nicht zu Ende.

Das reale Problem soweit mir ersichtlich:

1. Der Mandant selbst
Er steht sich im Weg, da er ist ...wie er ist.
Die gesamte Entwicklung wäre vermutlich für "Otto-Normalbürger" deutlich anders verlaufen. Ganz genau wie dieser Thread.

2. Der ursprüngliche Rechtsanwalt
Da die gesamte Situation nicht durch zuverlässige Quelle geschildert wurde, kann man kaum sagen, was genau hier vorgefallen sein mag. Dass hier *irgend etwas* im Argen war, legen selbst die wirren vorhandenen Informationen nahe.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

Anwalt hat bisher jeden Prozess verloren,
es wurde festgestellt, dass der Anwalt doppelt abrechnet, mit mir und der Versicherung und der Streitwert wurde zu hoch angesetzt
Erschienen ist er aber noch nicht, bisher hat er sich durch einen Kollegen vertretten lassen.

Es sorgt mich nun die telefonisch Drohung des Anwaltes, dass er die Handakte weitergeben möchte, wenn ich nicht zahle.

Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gibt es Fälle wo ein Anwalt gegen die Verschwiegenheitspflicht verstösst?
rabenthaus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

an wen will er die Akte weitergeben? Wieso will er die Akte weitergeben?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

rabenthaus hat geschrieben:Hallo

an wen will er die Akte weitergeben? Wieso will er die Akte weitergeben?
Einschüchterung
aber bitte Frage beantworten und keine neuen stellen
FelixSt
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Re: SChweigepficht

Beitrag von FelixSt »

chremus hat geschrieben:bitte Frage beantworten und keine neuen stellen
Wenn Ihnen Rückfragen nicht so genehm sind, sollten Sie ein eigenes Forum mit entsprechenden Regeln aufmachen.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: SChweigepficht

Beitrag von Marie-Luise »

chremus hat geschrieben:Anwalt hat bisher jeden Prozess verloren,
es wurde festgestellt, dass der Anwalt doppelt abrechnet, mit mir und der Versicherung und der Streitwert wurde zu hoch angesetzt
Erschienen ist er aber noch nicht, bisher hat er sich durch einen Kollegen vertretten lassen.

Es sorgt mich nun die telefonisch Drohung des Anwaltes, dass er die Handakte weitergeben möchte, wenn ich nicht zahle.

Wie kann ich mich dagegen wehren?
Gibt es Fälle wo ein Anwalt gegen die Verschwiegenheitspflicht verstösst?

Hat der Anwalt damit gedroht, sein Mandat niederzulegen?
Dagegen sich zu erwehren, ist 1. schwierig (sollte der Anwalt seine Mandatsbegründung mit 'Vertrauensbruch' untermauern, wird dem i. d. Regel stattgegeben), 2. soll er doch:

Wie ich gelesen habe, begann der Zwist überhaupt mit einer überhöhten Honorarstellung.

Und ja:
Parteiverrat gibt es und deshalb gibt es auch einen Gesetzestext hierfür § 356 StGB.
Einen Anwalt zu finden, der sich auf Anwaltshaftung spezialisiert hat, wird schwierig, bzw. kommt es auch hier auf den Streitwert an.

Gruß
Marie-Luise
cmd.dea
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Re: SChweigepficht

Beitrag von cmd.dea »

Marie-Luise hat geschrieben:Einen Anwalt zu finden, der sich auf Anwaltshaftung spezialisiert hat, wird schwierig
Entspricht diese Behauptung haltbaren Fakten? Wo und wie haben Sie das denn recherchiert?
chremus
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Re: SChweigepficht

Beitrag von chremus »

ein Mahnverfahren wurde nun vom Amtsgericht entschieden.
Danach ist die Klage zulässig wurde aber abgewiesen.
Nun hat der Kläger Berufung eingelegt, habe heute das Schreiben vom Landgericht erhalten.

Bis zu welcher Instanz kann den so ein Mahnverfahren gehen, auch über das Landgericht hinaus, oder wird irgendwann mal ein endgültiges Urteil gesprochen?
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