Erhöhung der Grundmiete
Moderator: FDR-Team
Re: Erhöhung der Grundmiete
Sorry, der Text mit dem Telefonanbieter steht natürlich nicht im Mietvertrag. Das mit dem Mietvertrag bezog sich nur auf den Kommentar von davor: "Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen... "
Re: Erhöhung der Grundmiete
Wenn du keine Lust hast, den Text aus dem Mietvertrag zu schreiben, bleibt du eben ohne Antwort ob und warum es rückwirkend geht. Ich denke schon.
Gruß Spezi
Re: Erhöhung der Grundmiete
Damit ist gemeint, dass es um Miete geht, und nicht um Nebenkosten / Betriebskosten, was ja von manchen Mietern gerne mal verwechselt oder in einen Topf geworfen wird.ROOK hat geschrieben:Es ist immer die Rede von der "Grundmiete", hoffe das hilft?!?
Warum fragen Sie nicht einfach den Vermieter, auf welcher Rechtsgrundlage er rückwirkend die höhere Miete fordert.
MfG
Lucky
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Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Re: Erhöhung der Grundmiete
Da steht viel mehrt im Mietvertrag nicht nur wie viel Grundmiete zu zahlen ist.Es ist immer die Rede von der "Grundmiete", hoffe das hilft?!?
Nämlich auch, dass sie sich ändern kann und wann und warum .......
Gruß Spezi