Hallo, ich mache demnächst die Prüfung für die Segelfluglizenz. Jetzt muss im Antrag (Baden-Württemberg - "Erklärung des Bewerbers gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV") angegeben werden, ob ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren anhängig ist oder in den letzten 10 Jahren anhängig war.
Bei mir wurde vor 5 Jahren wegen Körperverletzung ermittelt, das Verfahren wurde aber gegen eine Auflage von 400€ eingestellt (es war Notwehr, diese konnte aber nicht eindeutig bewiesen werden).
Muss das nun in diesem Formular angegeben werden?
Viele Grüße
Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz
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Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz
Hallo,
sie müssen dort wahrheitsgemäß antworten, indem Sie in der zweiten Zeile "Strafverfahren" ankreuzen und darunter die entsprechenden Angaben (Verfahrensgrund, Verfahrensbehörde, Aktenzeichen) machen.
Dass das Verfahren eingestellt wurde, ergibt sich dann aus der Vorlage der Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0), die Sie ja ebenfalls beantragen müssen. Sofern dort keine anderen Eintragungen vorliegen, steht dies nicht im Wege, da das Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde und Sie somit keine Vorstrafe haben.
Gruß
sie müssen dort wahrheitsgemäß antworten, indem Sie in der zweiten Zeile "Strafverfahren" ankreuzen und darunter die entsprechenden Angaben (Verfahrensgrund, Verfahrensbehörde, Aktenzeichen) machen.
Dass das Verfahren eingestellt wurde, ergibt sich dann aus der Vorlage der Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0), die Sie ja ebenfalls beantragen müssen. Sofern dort keine anderen Eintragungen vorliegen, steht dies nicht im Wege, da das Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde und Sie somit keine Vorstrafe haben.
Gruß
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ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
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Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz
Guten Tag !
Nur mal interessehalber: Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Falls ja könnte es ja ggf. helfen, die Prüfung in einem anderen Land abzulegen.
Nur mal interessehalber: Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Falls ja könnte es ja ggf. helfen, die Prüfung in einem anderen Land abzulegen.
Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz
Da es sich beim Luftrecht afaik um Bundesrecht handelt, dürfte ein Wechsel in ein anderes Bundesland nicht helfen.H.Lelele hat geschrieben:Guten Tag !
Nur mal interessehalber: Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Falls ja könnte es ja ggf. helfen, die Prüfung in einem anderen Land abzulegen.
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