Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz

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DGFlieger42
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Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz

Beitrag von DGFlieger42 »

Hallo, ich mache demnächst die Prüfung für die Segelfluglizenz. Jetzt muss im Antrag (Baden-Württemberg - "Erklärung des Bewerbers gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV") angegeben werden, ob ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren anhängig ist oder in den letzten 10 Jahren anhängig war.

Bei mir wurde vor 5 Jahren wegen Körperverletzung ermittelt, das Verfahren wurde aber gegen eine Auflage von 400€ eingestellt (es war Notwehr, diese konnte aber nicht eindeutig bewiesen werden).
Muss das nun in diesem Formular angegeben werden?

Viele Grüße
Heckersbruch
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Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz

Beitrag von Heckersbruch »

Hallo,

sie müssen dort wahrheitsgemäß antworten, indem Sie in der zweiten Zeile "Strafverfahren" ankreuzen und darunter die entsprechenden Angaben (Verfahrensgrund, Verfahrensbehörde, Aktenzeichen) machen.
Dass das Verfahren eingestellt wurde, ergibt sich dann aus der Vorlage der Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0), die Sie ja ebenfalls beantragen müssen. Sofern dort keine anderen Eintragungen vorliegen, steht dies nicht im Wege, da das Verfahren gegen Auflage eingestellt wurde und Sie somit keine Vorstrafe haben.

Gruß
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H.Lelele
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Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz

Beitrag von H.Lelele »

Guten Tag !
Nur mal interessehalber: Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Falls ja könnte es ja ggf. helfen, die Prüfung in einem anderen Land abzulegen.
ExDevil67
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Re: Erklärung Strafverfahren vor Prüfung Segelfluglizenz

Beitrag von ExDevil67 »

H.Lelele hat geschrieben:Guten Tag !
Nur mal interessehalber: Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Falls ja könnte es ja ggf. helfen, die Prüfung in einem anderen Land abzulegen.
Da es sich beim Luftrecht afaik um Bundesrecht handelt, dürfte ein Wechsel in ein anderes Bundesland nicht helfen.
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