Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Moderator: FDR-Team
Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Fiktive Rechtsfrage:
A habe schlechte Erfahrungen bei Polizeikontrollen gemacht (siehe dazu fiktive Darstellung hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=31&t=263651) und sei der Meinung, er befände sich bei einer Kontrolle, in der seine Rechte missachtet werden, im Zeugennotstand, wenn er bei der Kontrolle alleine sei (regelmäßig würden Kontrollen von zwei Polizisten durchgeführt).
Zur juristischen Absicherung gegen Zeugenüberzahl von zwei Polizisten und zur Beweisvorsorge würde sich A eine Dash-Cam über dem Rückspiegel montieren. Diese Dash-Cam sei so programmierbar, dass sie auch nach Ausschalten der Zündung noch für einen einstellbaren Zeitraum weiter aufzeichnen würde (sowohl Bild als auch Ton).
Damit könnte A im Falle einer Polizeikontrolle die gesamte Konversation automatisiert aufzeichnen und befände sich nicht mehr im Zeugennotstand, sondern hätte im Gegenteil beste Beweise für eventuelle Rechtsbrüche wie z.B. Nötigungen.
Wäre dieser Einsatz der Dash-Cam erlaubt?
Müßte A zu Beginn einer Polizeikontrolle die Polizisten darauf hinweisen, dass eine Dash-Cam installiert ist und das Gespräch aufgezeichnet wird?
Kann die Polizei verlangen (Persönlichkeitsrechte?), dass die Dash-Cam abgeschaltet wird?
Unter welchen Umständen könnte die Polizei das Gerät beschlagnahmen?
Wie wäre die Rechtslage?
Danke für Eure Einschätzungen.
A habe schlechte Erfahrungen bei Polizeikontrollen gemacht (siehe dazu fiktive Darstellung hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=31&t=263651) und sei der Meinung, er befände sich bei einer Kontrolle, in der seine Rechte missachtet werden, im Zeugennotstand, wenn er bei der Kontrolle alleine sei (regelmäßig würden Kontrollen von zwei Polizisten durchgeführt).
Zur juristischen Absicherung gegen Zeugenüberzahl von zwei Polizisten und zur Beweisvorsorge würde sich A eine Dash-Cam über dem Rückspiegel montieren. Diese Dash-Cam sei so programmierbar, dass sie auch nach Ausschalten der Zündung noch für einen einstellbaren Zeitraum weiter aufzeichnen würde (sowohl Bild als auch Ton).
Damit könnte A im Falle einer Polizeikontrolle die gesamte Konversation automatisiert aufzeichnen und befände sich nicht mehr im Zeugennotstand, sondern hätte im Gegenteil beste Beweise für eventuelle Rechtsbrüche wie z.B. Nötigungen.
Wäre dieser Einsatz der Dash-Cam erlaubt?
Müßte A zu Beginn einer Polizeikontrolle die Polizisten darauf hinweisen, dass eine Dash-Cam installiert ist und das Gespräch aufgezeichnet wird?
Kann die Polizei verlangen (Persönlichkeitsrechte?), dass die Dash-Cam abgeschaltet wird?
Unter welchen Umständen könnte die Polizei das Gerät beschlagnahmen?
Wie wäre die Rechtslage?
Danke für Eure Einschätzungen.
Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Primär sei gesagt, dass der Datenschutz in Deutschland die Nutzung solcher Dash-Cams verbietet.
Weiterhin ist die Rechtslage bezüglich solchem Beweismaterial bei Gerichten uneinheitlich.
Weiterhin ist die Rechtslage bezüglich solchem Beweismaterial bei Gerichten uneinheitlich.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Mit einer "cam" = Kamera zeichnet man Bilder auf, nicht gesprochene Worte.
Für Letzteres gilt: https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Für Letzteres gilt: https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Würde eine Polizeikontrolle im öffentlichen Straßenverkehr nicht als "Öffentlichkeit der Situation und Äußerung" gelten?
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Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Der Beamte spricht mit Ihnen. Sind sie die Öffentlichkeit?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Die Auffassung, bei so einer Sache käme es zu einer Mehrheitsentscheidung, ist ohnehin falsch. Wahrscheinlich wäre er selbst dann in einem "Zeugennotstand", wenn er von nur einm Polizisten kontrolliert wird, selbst aber noch 2-3 Mitfahrer im Auto hat.und sei der Meinung, er befände sich bei einer Kontrolle, in der seine Rechte missachtet werden, im Zeugennotstand, wenn er bei der Kontrolle alleine sei (regelmäßig würden Kontrollen von zwei Polizisten durchgeführt).
Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
@hambre: stimmt.
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Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Die Polizei hat doch auch vorne und hinten Dash-Cams. Warum darf sie das Gesetz brechen?
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Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
"Die Polizei" hat das nicht pauschal immer und überall.
Und ja, im Einzelfall hat die Polizei Sonderrechte. Diese sind jedoch auch gesetzlich geregelt und stellen keinen Bruch des Gesetzes dar.
Und ja, im Einzelfall hat die Polizei Sonderrechte. Diese sind jedoch auch gesetzlich geregelt und stellen keinen Bruch des Gesetzes dar.
Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Tut sie nicht!Kannichtklagen hat geschrieben:Die Polizei hat doch auch vorne und hinten Dash-Cams. Warum darf sie das Gesetz brechen?
§15b PolG hat geschrieben:Datenerhebung zur Eigensicherung
Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr im Sinne des § 1 Abs. 1 zum Zwecke der Eigensicherung bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen Bildaufnahmen und -aufzeichnungen durch den Einsatz optisch-technischer Mittel in Fahrzeugen der Polizei herstellen. Der Einsatz der optisch-technischen Mittel ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen oder der betroffenen Person mitzuteilen. Die Bildaufzeichnungen sind am Tage nach dem Anfertigen zu löschen. Dies gilt nicht, wenn die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten benötigt werden. § 24 Abs. 6 und 7 bleibt unberührt.
Re: Dash-Cam bei Polizeikontrolle: Verschiedene Fragen
Die haben auch ein blaues Licht auf dem Dach und eine Pistole am Gürtel. Daraus folgt nicht, dass Du das auch darfst.Kannichtklagen hat geschrieben:Die Polizei hat doch auch vorne und hinten Dash-Cams. Warum darf sie das Gesetz brechen?
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