Wohnsitz im ausland Vermietung in Deutschland

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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WoRa
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Wohnsitz im ausland Vermietung in Deutschland

Beitrag von WoRa »

Wenn man seinen festen Wohnsitz im EU-Ausland hat und in Deutschland eine Wohnung vermietet.
Wo muss man die Einnahmen versteuern? Muss man das Einkommen in beiden Staaten den Finanzbehörden melden?
Wie ist hier die Rechtslage?
Dummerchen
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Re: Wohnsitz im ausland Vermietung in Deutschland

Beitrag von Dummerchen »

Das haengt vom Wohnsitzstaat, der Staatsangehoerigkeit und den Steuerabkommen ab.
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WoRa
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Re: Wohnsitz im ausland Vermietung in Deutschland

Beitrag von WoRa »

Dummerchen hat geschrieben:Das haengt vom Wohnsitzstaat, der Staatsangehoerigkeit und den Steuerabkommen ab.
Wohnsitz: Frankreich, Staatsangehörigkeit: Deutsch, Steuerabkommen: ?
Gruß
WoRa
bavarian tax collector
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Re: Wohnsitz im ausland Vermietung in Deutschland

Beitrag von bavarian tax collector »

Das DBA Frankreich weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen nach dem Belegenheitsprinzip (hier also Deutschland!) zu. Damit besteht -auch bei Wohnsitz in Frankreich!- eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, §1 Abs.4 EStG i.V.m. §49 Abs.1 Nr.6 EStG.

Mir ist nicht bekannt, ob das fränzösische Einkommensteuergesetz eine dem §32b EStG (Progressionsvorbehalt) ähnliche Vorschrift enthält, aber Art. 20 DBA Frankreich räumt beiden Vertragsstaaten als Ansässigkeitsstaat das Recht ein, für die Ermittlung des Steuersatzes auch Einkünfte zu berücksichtigen, für der jeweils andere Staat das Besteuerungsrecht hat, einzubeziehen.

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