Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem und weiß nicht wie ich damit umgehen soll.
Ich bin vor 2 Jahren aus Deutschland ausgereist und habe mich nicht abgemeldet, ich wurde somit zwangsabgemeldet wie ich in den letzten Tagen erfahren habe. Die Abmeldung erfolgte sogar vor Ausreise, was ich nicht nachvollziehen kann, da ich zum genannten Datum noch in Deutschland gelebt habe.
Folgender Sachverhalt
Mein Reisepass ist fast voll daher habe ich Probleme mein Visum dauerhaft zu verlängern, ich bin also zur Botschaft und wollte einen neuen Reisepass beantragen. Die Botschaft teilte mir mit das 6 Ermittlungsverfahren von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften gegen mich laufen, genauere Informationen wurden mir nicht mitgeteilt. Die Botschaft kassierte das Geld für den Reisepass und sagte das vorab alle Staatsanwaltschaften angeschrieben werden und deren Reaktion abzuwarten sei, sofern die Staatsanwaltschaften nicht innerhalb von 30 Tagen antworten wird mein Reisepass ausgestellt. In den meisten fällen die hier täglich passieren sollte das kein Problem darstellen, sagte der Beamte. Ich finde diese Aussagen sehr unseriös, da meines Erachtens eine Paßversagung bestehen muss oder nicht.
Nun soll ich bis zu 12 Wochen warten (30 Tage auf die Staatsanwaltschaften und 4 Wochen auf den Reisepass), mein Visa läuft aber in einem Monat aus, ich habe dann nur noch Platz für ein 3 Monate Visum (drei Seiten) und dann ist mein Reisepass voll.
Auf Nachfrage wurde mir ausdrücklich bestätigt das kein Haftbefehl offen wäre.
Jetzt meine Fragen:
1. Eine Paßversagung ist doch wie eine EV, entweder man hat sie oder man hat sie nicht, ist das soweit richtig?
2. Wieso wird mir gesagt in den meisten Fällen klappt das Problemlos? ich finde das hört sich sehr unseriös an
3. Wieso werden alle Staatsanwaltschaften angeschrieben?
4. Wieso erhalte ich darüber keine schriftliche Bestätigung?
5. Wieso muss ich den Pass vorab zahlen?
6. Wieso wird sich bei Versagung die Bundesdruckerei via E-Mail melden und bei Zustimmung die Botschaft?
Ich habe keine Ahnung worum es geht und habe nun etwas Angst da ich sowas zum ersten mal erlebe. Ist das rechtens was die Botschaft macht? Ich meine, ein Ermittlungsverfahren ist kein Urteil, wie kann man mir ohne Urteil einen Pass verweigern?
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__7.html
Punkt 2 würde zutreffen sofern ich mich einer Strafverfolgung entziehen würde, allerdings weiß ich von keiner etwas.
Fragen über Fragen, notfalls muss ich in die EU reisen und dort leben, mein Reisepass ist noch 6 Jahre gültig.
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten.
Paßverweigerung Asien
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Re: Paßverweigerung Asien
Und was hat das jetzt mit ausländischem Steuerrecht zu tun? Werde mal eine Verschiebung anregen.
Grüße, Susanne
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Re: Paßverweigerung Asien
Welcher Passversagungsgrund vorlieegt, wird nur die zust. Passbehörde(=Botschaft) mitteilen können.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Paßverweigerung Asien
[quote="NoName777"]
2. Wieso wird mir gesagt in den meisten Fällen klappt das Problemlos? ich finde das hört sich sehr unseriös an
3. Wieso werden alle Staatsanwaltschaften angeschrieben?
5. Wieso muss ich den Pass vorab zahlen?
6. Wieso wird sich bei Versagung die Bundesdruckerei via E-Mail melden und bei Zustimmung die Botschaft?
[/quote]
2. Was ist daran unseriös? Es ist schlichtweg der Erfahrungswert des Botschaftsmitarbeiters.
3. Vermutlich weil ein persönlicher Besuch des Sachbearbeiters bei der Bundesdruckerei zu aufwändig wäre
5. Alle Dokumente werden bei der Beantragung bezahlt. Warum soll das anders sein nur weil das Dokument im Ausland beantragt wird?
6. Nun, ganz offensichtlich wird die Entscheidung über die Versagung nicht in der Botschaft sondern in der Bundesdruckerei getroffen. Gleichzeitig benachrichtigt die Bundesdruckerei ja nicht jeden Bürger "Hallo Ihr Auftrag ist angekommen, wir drucken das Dokument jetzt mal und sie hören dann von Ihrem örtlichen Amt wann sie es abholen können". Es wird eben schlicht das Dokument an die Ausgabestelle geschickt, und DIESE benachrichtigt darüber.
2. Wieso wird mir gesagt in den meisten Fällen klappt das Problemlos? ich finde das hört sich sehr unseriös an
3. Wieso werden alle Staatsanwaltschaften angeschrieben?
5. Wieso muss ich den Pass vorab zahlen?
6. Wieso wird sich bei Versagung die Bundesdruckerei via E-Mail melden und bei Zustimmung die Botschaft?
[/quote]
2. Was ist daran unseriös? Es ist schlichtweg der Erfahrungswert des Botschaftsmitarbeiters.
3. Vermutlich weil ein persönlicher Besuch des Sachbearbeiters bei der Bundesdruckerei zu aufwändig wäre
5. Alle Dokumente werden bei der Beantragung bezahlt. Warum soll das anders sein nur weil das Dokument im Ausland beantragt wird?
6. Nun, ganz offensichtlich wird die Entscheidung über die Versagung nicht in der Botschaft sondern in der Bundesdruckerei getroffen. Gleichzeitig benachrichtigt die Bundesdruckerei ja nicht jeden Bürger "Hallo Ihr Auftrag ist angekommen, wir drucken das Dokument jetzt mal und sie hören dann von Ihrem örtlichen Amt wann sie es abholen können". Es wird eben schlicht das Dokument an die Ausgabestelle geschickt, und DIESE benachrichtigt darüber.
Re: Paßverweigerung Asien
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Entscheidung, pb der Pass versagt oder ausgestellt wird, nicht bei der Bundesdruckerei getroffen - die ist nämlich eine "private" Druckerei
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Paßverweigerung Asien
Die Bearbeitung wird aber nur möglich sein, wenn die Passversagungsgründe entfernt werden.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Paßverweigerung Asien
Ronny1958 hat geschrieben:Welcher Passversagungsgrund vorlieegt, wird nur die zust. Passbehörde(=Botschaft) mitteilen können.
So wie ich den Sachverhalt verstehe, geht die zuständige Passbehörde eher nicht davon aus, dass ein Passversagungsgrund vorliegt. Sie hält es aber aufgrund der laufenden Ermittlungsverfahren für denkbar, also sichert man sich ab.Ronny1958 hat geschrieben:Die Bearbeitung wird aber nur möglich sein, wenn die Passversagungsgründe entfernt werden.
Noch zu einigen Fragen:
Nein. Eine Passversagung ist kein Merkmal, sondern einfach der Verwaltungsakt "Ablehnung der Ausstellung eines Reisepasses".NoName777 hat geschrieben: 1. Eine Paßversagung ist doch wie eine EV, entweder man hat sie oder man hat sie nicht, ist das soweit richtig?
(Auch eine EV ist kein Merkmal, sondern ein Vorgang. Zum Merkmal wird sie nur dadurch, dass innerhalb einer gewissen Frist keine neue EV gefordert werden kann. Derartige Fristen gibt es bei der Passversagung nicht, man kann theoretisch jederzeit wieder einen neuen Pass beantragen.)
Das kommt mir auch merkwürdig vor. Eine Passversagung ist ein Verwaltungsakt, d. h. die zuständige Behörde muss ihre Entscheidung schriftlich begründen (und natürlich steht der Rechtsweg offen). Eine E-Mail der Bundesdruckerei erfüllt diese Anforderungen sicher nicht.6. Wieso wird sich bei Versagung die Bundesdruckerei via E-Mail melden und bei Zustimmung die Botschaft?
Vielleicht mal da anrufen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/ ... _node.html
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