ab wieviel Personen eine Versammlung

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Tom Ate
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ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Tom Ate »

Ab wieviel Personen zählt man als Versammlung?
  • 1
  • 2
  • oder 3
FM
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von FM »

Art. 2 BayVersG Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich

(1) Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
Andere Länder: je nachdem wie dort geregelt.
Tom Ate
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Tom Ate »

Der Schutz des Versammlungsrechtes kann schon ab 1 Person greifen. Wobei ein Zusammentreffen von 5 Personen nicht automatisch eine Versammlung ist.
Flowjob
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Flowjob »

Da eine Versammlung grundsätzlich aus mehreren Personen, also mindestens zweien besteht, kann eine einzelne Person davon nicht erfasst sein.
windalf
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von windalf »

Flowjob hat geschrieben:Da eine Versammlung grundsätzlich aus mehreren Personen, also mindestens zweien besteht, kann eine einzelne Person davon nicht erfasst sein.
Spezialfrage: In welchem Monat muss eine Frau schwanger sein, damit Sie mit Ihrem Ungeborenen als Versammlung gelten kann :mrgreen:
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Gammaflyer
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Gammaflyer »

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt.
all-in
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von all-in »

Zählen siamesische Zwillinge rechtlich als eigenständige Personen?
Froggel
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Froggel »

Tom Ate hat geschrieben:Ab wieviel Personen zählt man als Versammlung?
  • 1
  • 2
  • oder 3
"Man" zählt niemals als Versammlung, sondern als Person.
Grundsätzlich muss hinterfragt werden, warum sich mehrere Personen an einem Ort versammeln. Gab es zum Beispiel einen Unfall und es stehen eine Menge Leute herum und gaffen, gilt das noch nicht als Versammlung. Oder um es anders auszudrücken:
Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG sind nach der Definition des Bundesverfassungsgerichtes örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen (ab zwei Personen) zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung, mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Quelle
Ich bin kein Jurist.
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windalf
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von windalf »

Gammaflyer hat geschrieben:Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt.
Das mag sein aber auch ein ungeborenes Kind kann doch eine Person sein. Und wir haben hier doch auf den Begriff Person abgestellt. :christmas
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Froggel
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Froggel »

windalf hat geschrieben:
Gammaflyer hat geschrieben:Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt.
Das mag sein aber auch ein ungeborenes Kind kann doch eine Person sein. Und wir haben hier doch auf den Begriff Person abgestellt. :christmas
Nach dieser Definition wäre dann eine Schwangere, die in der Öffentlichkeit lauthals mit ihrem Ungeborenen die aktuellen Missstände debattiert (es kann sich ja durch heftige Tritte äußern), um die Meinung anderer zu beeinflussen, ebenfalls eine Versammlung. Na dann: Frohe Weihnachten :christmas
Ich bin kein Jurist.
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windalf
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von windalf »

Froggel hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:
Gammaflyer hat geschrieben:Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seiner Geburt.
Das mag sein aber auch ein ungeborenes Kind kann doch eine Person sein. Und wir haben hier doch auf den Begriff Person abgestellt. :christmas
Nach dieser Definition wäre dann eine Schwangere, die in der Öffentlichkeit lauthals mit ihrem Ungeborenen die aktuellen Missstände debattiert (es kann sich ja durch heftige Tritte äußern), um die Meinung anderer zu beeinflussen, ebenfalls eine Versammlung. Na dann: Frohe Weihnachten :christmas
Die Polizei sollte dringend mit mobilen Ultraschallgeräten ausgerüstet werden, um bei Frauen die irgendwas skandieren eine mögliche Schwangerschaft vor Ort prüfen zu können. Die Schwangeren können dann direkt abgeführt und eingesperrt werden. Der Rest draf weiter machen :devil:
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Tom Ate
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Re: ab wieviel Personen eine Versammlung

Beitrag von Tom Ate »

Ich finde das Urteil nicht mehr. Anlässlich Castor wurde eine Blockade einer Person unter den Schutz der Versammlungsrechtes gestellt.
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