Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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raumi20
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Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von raumi20 »

Hallo, ich bitte um Meinungen zu folgenden fiktiven Fall:

Person A und Person B sind betrunken, kennen sich nicht und befinden sich in einer Diskothek.
Vor der Tür wird A im vorbeigehen von B beschimpft, auf Nachfrage was los sei, packte B A am Kragen. A fasste B daraufhin an die Kehle und versuchte den Kontrahenten wegzudrücken B hält A jedoch weiter am Hals fest bis A sich mit einem Schlag in das Gesicht von B befreien konnte. Die Brille von B zerbrach und fügte Ihm Schnittverletzungen rund um das Auge zu, A zog sich leichte Verletzungen an der Hand zu. Nach dem losreißen zog A sich zurück aus der Gefahrenzone, während Freunde von A die Freunde von B auf Abstand halten fallen massive Drohungen in Richtung A. Bevor die Lage weiter eskalieren konnte rief A die Polizei welche bei A einen Atemalkoholtest durchführte (2 Promille). Es gibt ca. 8 Zeugen die vor allem zum Anfang der Rangelei widersprüchliche Aussagen tätigen. Weshalb A davon ausgeht vor Gericht keine Notwehrlage beweisen zu können.

A war bisher absolut unauffällig und ist nicht vorbestraft. Die Verletzungen die A B zugefügt hat waren nicht gewollt, die Brille wurde von A auch erst wahrgenommen als alles vorbei war. Ziel war allein sich aus der gefährlichen Lage zu befreien, B ist A körperlich absolut überlegen.

Es gibt eine Überwachungskamera in dem Bereich, diese filmte vom Winkel her aber vermutlich nur das Ende der Auseinandersetzung.
Wäre das Video vor Gericht beweiskräftig? Es gibt keine Schilder die auf Kameras in diesem Bereich hinweisen.

Sollte die Notwehrlage nicht bewiesen werden können, käme dann ggf. eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht?
Oder ist hier ein Vorsatz unstrittig? Eventuell kommt auch eine Einstellung gegen Auflage in Betracht, aber wer bezahlt dann die Folgekosten von A und B? z. B. Krankenwagen, Krankenhausbehandlung usw. Tritt hier die Privathaftpflicht von A ein? Könnte A auch seine Verletzung der Hand bei B geltend machen?

Würde mich über Meinungen freuen.
J.A.
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von J.A. »

Wäre das Video vor Gericht beweiskräftig?
Das wird sich zeigen
käme dann ggf. eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht?
Nein, wenn man jemanden mit der Faust ins Gesicht schlägt ist das nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich. Man wollte ihn ja ins Gesicht schlagen.
Eventuell kommt auch eine Einstellung gegen Auflage in Betracht
Sicher nicht ausgeschlossen, aber derzeit pure Spekulation.
aber wer bezahlt dann die Folgekosten von A und B? z. B. Krankenwagen, Krankenhausbehandlung usw.
Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Da wird die Versicherung von B auf A zukommen (auch wenn das Strafverfahren gegen Auflage eingestellt wird). Der Ausgang der Strafsache ist davon grds. unabhängig. Natürlich wäre es für die Versicherung bessere Munition im Zivilprozess, wenn A im Strafverfahren verurteilt würde, als wenn er freigesprochen würde.
Tritt hier die Privathaftpflicht von A ein?
Bei Vorsatz? Nein, natürlich nicht. Melden sollte er es natürl. trotzdem, denn die Haftpflicht ist auch für die Abwehr ggf. unberechtigter Ansprüche zuständig und zu verlieren gibt es ja nichts.
Könnte A auch seine Verletzung der Hand bei B geltend machen?
Natürlich kann auch A Anzeige gegen B erstatten und versuchen irgendwelche Kosten ersetzt zu bekommen.

Als erstes sollte A aber -bei derart unklarer Sachlage- vielleicht mal einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Akteneinsicht nimmt und dann die Chancen von A in der Strafsache beurteilt. Dann kann man weitersehen. Wenn A eine sehr gute Rechtschutzversicherung hat (mit erweitertem(!) Strafrechtschutz) gehen die auch beim Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens erst mal in Vorleistung. Wenn A aber am Ende verurteilt wird, oder nur nach einer Opportunitätsvorschrift eingestellt wird, werden sie ihn in Regress nehmen.

Aber unter dem Strich kann man derzeit zum Ausgang der Sache rein gar nichts sagen, da die Sachlage vollkommen unklar ist.
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von ExDevil67 »

raumi20 hat geschrieben:B ist A körperlich absolut überlegen.
Woher kommt diese Einschätzung? Von A in der akuten Situation (mit 2 Promille) oder einem neutralen Gutachter nachträglich festgestellt?
questionable content
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von questionable content »

Kurzfassung:

In der Praxis entscheidet sich nun erst einmal "Alles" (realiter ist es nur "Einiges") über die Beweiserhebung bzw. Geständnisse der Beteiligten. Man kann sich nun natürlich einen Anwalt nehmen und viel dran setzen, dass man den maximalen Einfluss darauf nimmt, dass nichts untergeht oder übersehen wird und möglichst frühzeitig auf die Errmittlungsschritte positiver Einfluss genommen wird.Ich vermute, dass in der Realität eine Aussöhnung mit der anderen Seite - man muss ja nicht einmal eine rechtliche Schuld eingestehen, um Reue zu zeigen und sich auszusöhnen - in solchen Fällen zumindest eine "Vorsorge für den Ernstfall" sein könnte. Bei einer Schlägerei vor einer Disco o.ä. kann man zusätzlich auch schauen, ob man evtl. noch ein paar weitere Zeugen findet.

Fahrlässigkeit dürfte allerdings komplett auszuschließen sein. Das es eine Rangelei gab, ist unstreitig. Ein "fahrlässiger" Schlag ins Gesicht ist üblicherweise lebensfremd. Zudem kann man sich das "Notwehr"-Argument auch gleich knicken, wenn man sich auf Fahrlässigkeit beruft. Das eine schließt das andere aus.
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von raumi20 »

Aber besagt §16 StGB nicht genau das?

Wenn A davon ausgeht in Notwehr zu handeln, sich jedoch herausstellt, dass dies das Gericht nicht so sieht, müsste das Gericht in einem Strafprozess doch berücksichtigen das A in diesem Sinne gehandelt haben könnte bzw. hat. Sollte das Gegenteil nicht bewiesen werden können, müsste man doch von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen.

Bei Berücksichtigung des Alkoholeinflusses, dürfte das in dieser Situation gar nicht so Abwegig erscheinen, das A sich in dieser Vorstellung befand.
J.A.
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von J.A. »

Ja, wenn man auf einen Erlaubnistatbestandsirrtum hinauswill, wäre das so. Der ETBI ist aber "großes juristisches Kino" und ein Amtsrichter (das ist ein recht pragmatisches Völkchen) wird sich damit wegen einer Wirtshauskeilerei mit kaputter Brille nicht groß auseinandersetzen, wenn ein (auch noch unverteidigter) Angeklager den Finger hebt, und was von § 16 StGB murmelt. Im Zweifel verurteilt er dann halt wg. fahrl. KV und wirft die selbe Strafe aus, die er für vors. KV im Sinn hatte. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
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raumi20
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von raumi20 »

Wir können davon ausgehen, das A nicht unverteidigt in einen solchen Prozess einsteigen wird.
Welche Verletzungen die betroffene Person hat ist ja noch nicht bekannt. Gehen wir davon aus, das dieser nicht nur aus einer gebrochenen Brille besteht.

Sollte das Verfahren gegen A eingestellt werden oder ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung ergehen, wäre die Privathaftpflicht in der Leistungspflicht, wenn diese nicht das Gegenteil beweisen sollte, verstehe ich das richtig?
J.A.
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von J.A. »

Wir können davon ausgehen, das A nicht unverteidigt in einen solchen Prozess einsteigen wird.
Dann wird man ja sehen, welche Strategie der Verteidiger fahren will, und was die "Treppengespräche" mit Richter und StA so ergeben.
Sollte das Verfahren gegen A eingestellt werden oder ein Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung ergehen, wäre die Privathaftpflicht in der Leistungspflicht, wenn diese nicht das Gegenteil beweisen sollte, verstehe ich das richtig?
Bei letzterem ja, beim ersterem käme es auf die Norm an nach der eingestellt wird und ob der Tatvorwurf auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit lautet.
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aua
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von aua »

Vielen Dank für euere Antworten.

Ich hoffe für A, er hat nicht sein ganzes Leben gegen die Wand gefahren :(
Tom Ate
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Re: Körperverletzung unter Alkohol - Notwehr?

Beitrag von Tom Ate »

ich lese da eine wechselseitige Körperverletzung.


Es war entweder dumm von A den B zu fragen, was los sei oder es war dumm die Polizei hinzu zu rufen.
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