Mandatsniederlegung während der Verhandlung

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Luchs2016
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Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Luchs2016 »

Hallo liebe Forenmitglieder,
bin neu angemeldet.

ich war heute bei einem Termin beim Amtsgericht. Es ging um eine Forderung von 220.- Euro aus einem Mietverhältnis. Genauer gesagt der Mieter hat einen Schaden hinterlassen, kaputte Isolierglasscheibe, verschmutztes Zimmer und Teppichbodentreppe, Müll im Zimmer gelagert, Geruchsbelästigung etc. Die Kaution hat diesen Schaden nicht aufgewogen sondern es blieb eine Restforderung von besagten 220.-€. Die Gegenseite argumentierte die Scheibe wäre nicht vom Mieter beschädigt worden und die übrigen Tatbestände, durch Fotos dokumentiert, seien nicht vom Mieter. D.H. die Gegenseite wollte nichts bezahlen, sondern die Kaution zurück.

Nun kam es heute zur Verhandlung. Mein Anwalt sagte mir noch vor der Verhandlung ich solle auf die eingeklagten 220.- € lieber verzichten und dafür behalte ich die Kaution in Höhe von 525.- €. Ich sagte zu ihm dann hätte ich ja gar keinen Prozess führen zu brauchen, außerdem müsse ich ja dann auch den gegnerischen Anwalt quotenmäßig bezahlen und sein Honorar ebenfalls quotenmäßig.

Er sagte mir jedoch dass er das lieber zu Ende bringen wolle. Außerdem sei der Aufwand für Ihn zu groß und sein Honorar dafür zu gering, dass er sich mit diesem Pipifax nochmals auseinandersetzen wollte. Er mache das nur mir Zuliebe. Außerdem habe ich nämlich noch eine andere Schadenersatzforderung über 2500.- € bei ihm am Laufen. Da bekommt er mehr Honorar. Ich erkläre mich zähneknirschend bereit auf die Forderung 220.-€ zu verzichten.

Als die Verhandlung beginnt macht er nach einiger Zeit, Erläuterungen zum Sachverhalt etc., von sich aus den Vorschlag dass er bzw. ich auf die Restforderung verzichten werden um die Sache abzuschließen. Der gegnerisch Anwalt lehnt dies ab mit Hinweis, dass ich noch 200.- € aus der Kaution zusätzlich zurückzuerstatten hätte. Darauf hatte ich gewartet, denn nun sage ich nein. Hätte er den Vorschlag angenommen hätte ich gar keine Handhabe mehr gehabt. Der gegnerische Anwalt sagt dann verhandeln wir weiter. Ich sage deswegen sind wir ja da. Es kommt zur Beweisaufnahme.

Mein Anwalt bittet mich mehrmals aus dem Gerichtssaal, ich möge doch einlenken und die zusätzlichen 200.-
€ akzeptieren. Ich sage nein , wir haben zuerst ein Angebot gemacht, anstatt 220.- € zu bekommen, soll ich erst verzichten und jetzt noch 200.- € zuzahlen? Wieso sollte ich darauf eingehen? Sie sind doch mein Anwalt um mich zu vertreten!

Er gibt mir außerhalb des Gerichtssaals zur Antwort, für das Honorar würde es sich nicht lohnen, jeder Handwerker würde in der gleichen Zeit mehr verdienen als er. Ich sage zu ihm lieber zahle ich Ihnen noch 100.- oder 200.- € extra zu seinen Honorar anstatt auf meine Forderungen zu verzichten, draufzuzahlen und die Anwaltskosten dann auch noch quotenmäßig zu übernehmen. Ich würde auch die Zeit des Gerichts und der Richterin in Anspruch nehmen. Ich sagte ich könne meine Interessen nicht von der Zeit der Richterin abhängig machen.

Wir gehen wieder in den Gerichtssaal hinein. Er sagt zu mir ich solle mich vor Gericht äußern. Ich sage nein und lehne nun den Vorschlag zusätzlich 200.- € zu übernehmen ab. An meiner Forderung halte ich nun fest.

Kurz darauf erklärt mein Anwalt im Gerichtsaal dass er das Mandat niederlegt, schriftliche Zustellungen nicht mehr an seine Adresse geschickt werden sollen, steht auf, nimmt Mantel, setzt Hut auf und verlässt den Gerichtsaal mit den Worten guten Tag.

Jetzt weiß ich nicht ob das gerechtfertigt war, lässt mich dort im Gerichtssaal allein zurück, anstatt meine Interessen zu vertreten. Soll doch der Richter entscheiden wer letztlich was bekommt oder nicht. Seine Aufgabe wäre es doch gewesen meine Forderungen zu vertreten und nicht schon im Voraus Verzichtserklärungen abzugeben die er mir kurz vor Verhandlungsbeginn auch noch abgerungen hat.
Er ist ein älterer Anwalt, aber sowenig Stehvermögen aufzubringen, lässt mich schon zweifeln. Der gegnerische Anwalt dagegen forsch, durchsetzungsfreudig, streitlustig, streitet alles ab, obwohl Fotos vom verdreckten Zimmer, gesprungene Glasscheibe alles ihm und dem Gericht vorliegen. So was nenne ich frech.
Jedenfalls vertritt er seinen beschuldigten Mandanten ohne Wenn und aber und gibt nicht nach bzw. legt noch eine Schippe 200.- € drauf.

Das war`s noch nicht! Die Verhandlung geht mit einem Gutachter, Zeugenvernehmung weiter.
Wie ist die Rechtslage bei einer solchen Mandatsniederlegung?

Gruß Luchs
Milo
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Milo »

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Albert Einstein
Luchs2016
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Luchs2016 »

Gut, das hilft mir auch nicht wesentlich weiter. Es ist alles Juristendeutsch was sowohl so als auch so auszulegen ist.

Ich sag Dir mal was anderes. Diese Juristen schauen nur auf Ihr Geld sonst gar nichts. Sie haben kein Stehvermögen und kein Durchsetzungsvermögen, weil Sie ihr Honorar bekommen egal wie der Prozess ausgeht. Und zwar beide Anwälte in gleicher Höhe, egal ob der eigene Anwalt oder der Gegnerische. Es ist überhaupt kein Anreiz da den Prozess für den Mandanten zu gewinnen. Er ist keinen Erfolg schuldig. Er bekommt immer das gleiche ob der Prozess gewonnen wird oder nicht. Er kann sogar das Mandat niederlegen wenn er es will und bekommt trotzdem sein Honorar. Selbst wenn er es einklagen würde, würde er wohl vor Gericht Recht bekommen. Denn erstens braucht man dafür wieder einen Anwalt, der wohl kaum wegen einer Honorarforderung gegen einen Kollegen ein Mandat übernehmen würde, und wenn man dann allein das vor Gericht bestehen will, bekommt man wohl kaum Recht, denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Diese Rechtsverdreher sind doch ganz gewöhnliche Geschäftemacher, denen Ihr Honorar auch noch per Gesetz zusteht. Da macht keiner mehr als er überhaupt muß. Teilweise haben Sie doch keine Ahnung von dem Fall und man kann sich selber besser äußern als der Anwalt. Wer kann schon in jedem Fall alles im Kopf haben was auf vielleicht wie in meinem Fall auf 50 Seiten geschrieben wurde. Nur ich weiß es. Der Anwalt hat aber mehrere Fälle zu bearbeiten, wo er nicht alles im Kopf hat, sondern nur auf dem Papier. Also muß man ihm alles nochmals erklären, wie dem Richter auch. Die lassen sich alles nochmals vorbeten obwohl in den Akten stehend. Also ließt das was geschrieben wurde kein Richter und kein Anwalt eingehend durch. Man muß ihnen alles vorbeten und die Beweise dazu auf den entsprechenden Seiten liefern.

Diese ganzen Anwälte kann man alle vergessen. Entweder keine Ahnung, nur Beratungsgebühr kassieren wollen, Mandatsniederlegung wann und wie sie wollen, oder Honorarvereinbarung nur außerhalb der gesetzlichen Vergütung, bei zu geringem Streitwert keine Mandatsübernahme, Ausrede mit Überlastung, nur gegen Terminvereinbarung, etc. etc.

Der letzte hat mir gesagt ein begonnenes Verfahren würde er grundsätzlich nicht übernehmen, weil er nicht 2. Wahl sein will. Das sind alles Halsabschneider, Beutelschneider und .......

Ich mach jetzt alles selbst. Wie kann man auch nur so blöd sein und Jura zu studieren. Das ganze Berufsleben sich nur mit Rechtsfragen und Streitigkeiten zu befassen. Worin liegt da der Sinn des Lebens? Jeder Bäcker, Automechaniker, Dachdecker geht abends zufrieden nach Hause, etwas geschaffen zu haben, ohne Ärger und Verdruss. Nur die, die handwerklich nichts können, kein technisches Verständnis haben, zwei linke Hände haben sich Ihr Studium von den Eltern haben bezahlen lassen und immer alles besser wissen wollen (wie in der Schule) , aber kein Mädchen ansprechen können, die müssen leider Jura studieren, weil Ihnen nichts besseres einfällt.

Erstens gibt es dort keinen Numerus Clausus und für eine Lehre sind sie sich ja zu schade. Jeder Arbeiter beim DAIMLER verdient mehr und zwar ohne Ärger und Verdruss und einen Xyz fährt der schon lange.

Gruß Luchs
Milo
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Milo »

Vor dem Amtsgericht braucht man in so einem Fall keinen Anwalt. Wenn man es besser kann als ein Anwalt, kann man ja auf den Anwalt verzichten.
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Albert Einstein
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Name4711 »

Naja - das kann man jetzt alles so oder so sehen...

Fakt ist es schon, dass bei so einem Streit um ein paar hundert Euro der Ganze Zirkus unwirtschaftlich ist. Als Laie würd ich fast soweit gehen die Sache zu entschärfen, dass man wie beim Landgericht den Anwaltszwang bei Streitwerten bis 1000€ ausserhalb des Verwaltungs und Sozialrechts etc. (weil da quasi Vater Staat oft der Gegner ist) sowas wie ein Anwaltsverbot einführt- oder eine Mediationspflicht usw.

Ich bin ja nicht als Anwaltsfreund verschrien, aber was soll man machen bei einem Streit um 200€ vor Gericht , mit zwei Anwälten und noch einem Richter ?

Selbst wenn der Anwalt in Haftung genommen wird - er wird es überleben. Vielleicht hätte er gerne selbst die 200€ in den Ring geworfen, damit er nach hause kann - hätte aber wohl ein schlechtes Vorbild gegeben (und er bekommt dann nur noch solche Mandate :mrgreen: )
Luchs2016
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Luchs2016 »

Milo hat geschrieben:Vor dem Amtsgericht braucht man in so einem Fall keinen Anwalt. Wenn man es besser kann als ein Anwalt, kann man ja auf den Anwalt verzichten.
Ich hatte auch zuvor gar keinen Anwalt eingeschaltet, sondern es selbst zur Anklage gebracht nachdem der Beklagte die 220.- € nicht begleichen wollte. Dann kam von seinem Anwalt die Widerklage in Höhe der Kaution von 525.- € und in der alles bestritten wurde. Erst dann habe ich mich ebenfalls an einen Anwalt gewandt, der dieser Widerklage entgegentreten sollte. Mein Anwalt hat mir dies dann noch außerhalb des Gerichtssaals zum Vorwurf gemacht, ich hätte alles in der Klageschrift falsch gemacht.

Wenn es also nach diesem gegangen wäre, hätte ich mich gleich wegen dieser 220.- € an ihn wenden sollen!

Anstatt es nun besser zu machen und im Gerichtssaal dieser Widerklage entgegenzutreten, fordert er mich auf, ich solle auf meine Forderung gänzlich verzichten. Und als ich auf die Forderung der Gegenseite noch zusätzlich 200.- € zurückzuzahlen nicht eingegangen bin, steht er auf, verkündet im Gerichtssaal die Beendigung des Mandats, nimmt Mantel und Hut und verschwindet. Das ist doch kein anwaltlicher Beistand!

Gruß Luchs

und Einstein hat Recht!
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

wie ist denn das Verfahren ausgegangen? Gibt es schon eine Entscheidung? Was hat der Richter denn zum eigentlichen Verfahren gesagt?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Luchs2016
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von Luchs2016 »

rabenthaus hat geschrieben:Hallo

wie ist denn das Verfahren ausgegangen? Gibt es schon eine Entscheidung? Was hat der Richter denn zum eigentlichen Verfahren gesagt?
Die Richterin meinte so etwas sei Ihr noch nie passiert, bzw. sei bei ihr noch nicht vorgekommen. Der gegnerische Anwalt meinte er könne mich nun niedermachen. Durch geschicktes Fragen habe ich den Beklagten dann jedoch zu einer Aussage gebracht, die nicht der Wahrheit entspricht. Diese stand schon vorher in den Akten weil der gegnerische Anwalt sie so formuliert hatte, weil der Beklagte sie ihm wohl so erzählt hat. Den Wahrheitsgehalt konnte dieser aber nicht prüfen, weil er natürlich wieder nicht alles gelesen hatte und somit nicht voll im Bilde war.

Ich habe dann zur Richterin gesagt, Sie solle diese Aussage dann bitte so zu Protokoll nehmen. Sie hat dann natürlich nochmals genauer nach Tag und Uhrzeit nachgefragt und dies ins Protokoll aufgenommen. Ich fragte nach einem Zeugen der dies beweisen könne. Es wurde tatsächlich ein Zeuge hierfür benannt. Jetzt warte ich ab ob die Richterin beim nächsten Termin diesen Zeugen vorlädt. Wenn dieser Zeuge das ebenfalls so aussagt, er ist der Vater des Beklagten, dann ziehe ich ein Polizeiprotokoll aus der Tasche das das Gegenteil beweist. Das könnte ich jetzt schon tun, aber ich warte noch das vorläufige Protokoll bzw. Verfügung ab. Dann habe ich es schriftlich in Händen.

Beim nächsten Termin sind dann beide wegen uneidlicher Falschaussage dran, dann dürfte der Prozess wohl für mich entschieden sein. So macht man das!

Gruß Luchs
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von ZetPeO »

Luchs2016 hat geschrieben:
rabenthaus hat geschrieben:Hallo

wie ist denn das Verfahren ausgegangen? Gibt es schon eine Entscheidung? Was hat der Richter denn zum eigentlichen Verfahren gesagt?
.......So macht man das!

Gruß Luchs
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von freemont »

Luchs2016 hat geschrieben:...

Beim nächsten Termin sind dann beide wegen uneidlicher Falschaussage dran, dann dürfte der Prozess wohl für mich entschieden sein. So macht man das!

Gruß Luchs
Hallo,

was kostet denn der Sachverständige, wie viel Vorschuss wird da fällig?

Man sollte nie das Kosten-Nutzen-Risikoverhältnis und nicht zuletzt die Beweislast aus dem Auge verlieren.
rabenthaus
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Re: Mandatsniederlegung während der Verhandlung

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

ja dann gratuliere ich auch fein artig. Wenn das Urteil da ist dann können Sie ja mal ruhig den Tenor einstellen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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