Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Chavah
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Chavah »

Man muss auch ein aussergerichtliches Kontaktverbot respektieren. Das hast du nicht getan.

Chavah
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

was ist hier auf der folgenden seite mit zahlungsunfähigkeit gemeint?

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/KT4.html
Chavah
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Chavah »

Das ist doch sehr klar geschrieben, und ändert überhaupt nichts an dem, was ich versucht habe, hier zu erklären. Die Klägerin/Antragstellerin ist in Vorlage getreten. Mit Gerichtskosten und Anwaltskosten. Der Beklagte/Antragsgegener (Du) hat verloren. Wenn du nichts bezahlst, dann sie von wem auch immer nichts zurückfordern, sofern alle Versuche der Vollstreckung ergebnislos verlaufen. Das nennt man auch finanzielles Prozessrisiko.

Aber hier geht es doch um ganz was anderes. Du hast das Verfahren vorloren, und wer verliert, in so einem Fall, der muss zahlen. Weiter oben hatte ich dir aufgezeigt, was auf dich zukommt.

Chavah
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Ich werde beantragen, dass die Anwältin sich um die Kostendeckung an Ihre Mandantin wendet.

Ich habe weder einen kleinen Anlass gegeben, sich weder Gerichtlich noch Anwaltlich einen Kontaktverbot zu erlassen.

Alles ist begründet und liegt schwarz auf weis auch beim Gericht.

Der aussergerichtliche Kontaktverbot wurde durch Sie provoziert. Und solche Verfahren kann man ja nichts anders als verlieren, wie du ja bereits
gesagt hast muss ich dem kontaktverbot zustimmen. und da liegt genau der käs.

einen prozess welchen ich von vornherein verlieren werde, den ich nicht mal aufgezwungen habe, ist nicht rechtens. ich muss nicht für den spaß derer aufkommen, die sich daraus einen spaß machen, mich zu verklagen.

wenn ich nicht zahlen und werde das auch so begründen.
was ist denn so lustig wenn man nicht zahlen kann

wenn du mir helfen willst ok, wenn nicht dann schreib bitte nichts mehr
Hertha1892
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Hertha1892 »

Das Problem ist, dass du nur Wunschantworten akzeptierst. Das Gericht hat einen Beschluss gefasst, Du bist der Unterlegene und trägst als dieser die Kosten des Verfahrens. Dafür ist völlig unerheblich, ob DU meinst, sie hätte nicht zum Gericht gehen müssen.

Du kannst Dich natürlich verweigern. Dann wird es eben noch teurer, weil Du auch die Kosten der Vollstreckung trägst.

LG Hertha1892
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Es geht auch nicht darum was das Gericht, sondern um den Einspruch zum Kostenentscheid.

Ich muss niemandem etwas bezahlen, was nicht durch mich bewirkt wurde.

Was für ein wunschkonzert auf meine kosten?

Bla
Chavah
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Chavah »

@ Paddy: die Anwältin ist im Zweifel schon längst von der Ex bezahlt worden. In dem Kostenfestsetzungsbeschluss geht es um die Ansprüche der Ex, nicht der der Anwältin. Und sie hat nun mal einen Anspruch, dass ihre Kosten ersetzt werden. Dazu gehören nicht nur Gerichtskosten, sondern auch Anwaltskosten. Ob sie ihre Anwältin schon bezahlt hat oder noch nicht, das interessiert niemanden, insbesondere nicht das Gericht.

Chavah
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Welche ansprüche durch die ex?

Sie brauchte ja auch keinen anwalt zu nehmen.

Deshalb hat sie einfach keinen anspruch.

Sie reagiert über. Nimmt sich einen anwalt und klagt ein. Ohne triftigen grund und ernsthaften beweisen.

Deshalb werde ich bei meinem leibe nicht auf ihren kosten sitzen bleiben?
edy
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von edy »

Hallo,
Paddy311 hat geschrieben: 4 Wochen nachdem der Kontaktverbot ergangen war, hatte Sie auf einer Internetseite eine Nachricht verfasst, die Gefühlsergreifent war welches
mich dazu verleitete, sie zu kontaktieren.
Sie ging darauf hin zu einem Anwalt und brachte mich unnötiger weise vor Gericht.
Du hast dich an das Verbot nicht gehalten.

Was hätte sie denn sonst tun können um gegen den Verstoß vorzugehen?

Warum wurde die Kostenfrage nicht bei Gericht angesprochen? (durch deinen Anwalt).

Gab es Widerspruchfristen?

lg
edy
Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren
immer mehr durch.
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Eine einstweilige anordnung ist nach meinem wissen nur höchstens 48 stunden gültig. Ich habe somit an nichts verstossen.

Ich brauchte bisher keinen anwalt. Und die jetzige notfist beträgt 2 wochen
Charly Kelly
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Charly Kelly »

Paddy311 hat geschrieben:Eine einstweilige anordnung ist nach meinem wissen nur höchstens 48 stunden gültig. Ich habe somit an nichts verstossen.
Das ist falsch.
Ich brauchte bisher keinen anwalt. Und die jetzige notfist beträgt 2 wochen
Die Folgen für das nicht gebrauchen eines Anwalts sehen sie gerade.
SusanneBerlin
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von SusanneBerlin »

Paddy311 hat geschrieben:wie sie muss nicht erklären warum?

wenn ein räuber in die bank geht und alles ausraubt und im nachhinein kontaktverbot von der bank will..

echt lustig was
Wenn Sie schon diesen Vergleich bringen:
Sie sind wie der Bankräuber, der dazu verurteilt wird, das geraubte Geld zurück zuzahlen, und der daraufhin die Prozesskosten nicht zahlen will, mit der Begründung: die Bank hätte ja nicht klagen müssen, die Bank hätte mich das Geld einfach behalten lassen können...

Es ist unrecht eine Bank auszurauben, und es ist unrecht jemanden zu kontaktieren der keinen Kontakt will.
Da ich zumal Sie nie beleidigt, nie geschlagen oder jegliches gemacht habe.
Das war ja auch nicht das Thema des Prozesses.
einen prozess welchen ich von vornherein verlieren werde, den ich nicht mal aufgezwungen habe, ist nicht rechtens. ich muss nicht für den spaß derer aufkommen, die sich daraus einen spaß machen, mich zu verklagen.
Natürlich hast du verloren: weil du im Unrecht warst. Es ist so, dass der, der im Unrecht ist, meistens den Prozess verliert. Automatisch.
Der aussergerichtliche Kontaktverbot wurde durch Sie provoziert.
Nein, du hast sie dazu provoziert, ein Kontaktverbot auszusprechen. Weil du dich nicht daran gehalten hast, sie in Ruhe zu lassen.
Grüße, Susanne
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Ich werde nix bezahlen.

Und meinen Antrag wohl formuliert abgeben.

Ich habe hier niemandwn provoziert. Und mich als Bankräuber darzustellen
Ist sehr lustig.
Schliesslich lebte Sie in meiner Wohnung ohne nur einen Cent zu bezahlen. Und
als dank dafür geht Sie mir fremd.

Ich habe ihr nie was angetan. Nur weil sie vermutet ich könnte ihr was antun ohne
Jeglichen beweis. Sie hat nicht einen beweis!

Deshalb weigere ich mich und beantrage es eben. Wir leben in einer freien gesellschaft und ich muss meine würde auch nicht zertreten lassen
Paddy311
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von Paddy311 »

Sehen sie alle 93 zpo.
SusanneBerlin
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Re: Anwaltskosten der Gegenseite bei Kontaktverbot

Beitrag von SusanneBerlin »

Es geht bei einem Kontaktverbot NICHT darum, ob man dem anderen etwas antun könnte (schlagen, verletzen, beleidigen)

sondern es geht um den Kontakt an sich (ansprechen, anrufen, anschreiben), den die Gegenseite nicht dulden muss, wenn sie das nicht möchte.
Grüße, Susanne
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