Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Moderator: FDR-Team
Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Hallo zusammen,
angenommen eine in deutschland ansässige Firma A hat einer Person B schon mehrfach unerwünschte Werbung zukommen lassen.
Aufforderungen nach Auskunft und Löschung nach Bundesdatenschutzgesetz ist Firma A zwar nachgekommen, aber danach wurde erneut unerwünschte Werbung versendet.
B hat A daraufhin zur Unterlassung aufgefordert aufgefordert, welcher Firma A mit einer strafbewährte Unterlassungserklärung nachgekommen ist.
Wichtiger Technischer Hintergrund: B verwendet unter seiner E-Mail-Domain für smätliche Geschäftsbeziehungen eine eigene E-Mail-Adresse der Form: Firmenname@PersonB.de
Also in diesem fiktiven Fall: FirmaA@PersonB.de
Jetzt hat B an die Adresse "FirmaA@PersonB.de" erneut mehrfach Spam erhalten. Der Absender ist nicht offensichtlich.
Da die E-Mail-Adresse "FirmaA@PersonB.de" aber nur Firma A bekannt ist, kann nur diese die Adresse an Dritte bekannt gegeben haben oder verkauft haben.
Greift damit die strafbewährte Unterlassungserklärung?
Oder kann man nicht argumentieren, dass die Adresse nur Firma A bekannt sein kann?
Wie wäre eine Aussage von B zu bewerten, dass B sagen kann die E-Mail-Adresse nie einer anderen Partei bekannt gegeben zu haben?
B möchte gerne Nachweisen, dass A die Adresse verkauft haben muss!
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
FrederikR
angenommen eine in deutschland ansässige Firma A hat einer Person B schon mehrfach unerwünschte Werbung zukommen lassen.
Aufforderungen nach Auskunft und Löschung nach Bundesdatenschutzgesetz ist Firma A zwar nachgekommen, aber danach wurde erneut unerwünschte Werbung versendet.
B hat A daraufhin zur Unterlassung aufgefordert aufgefordert, welcher Firma A mit einer strafbewährte Unterlassungserklärung nachgekommen ist.
Wichtiger Technischer Hintergrund: B verwendet unter seiner E-Mail-Domain für smätliche Geschäftsbeziehungen eine eigene E-Mail-Adresse der Form: Firmenname@PersonB.de
Also in diesem fiktiven Fall: FirmaA@PersonB.de
Jetzt hat B an die Adresse "FirmaA@PersonB.de" erneut mehrfach Spam erhalten. Der Absender ist nicht offensichtlich.
Da die E-Mail-Adresse "FirmaA@PersonB.de" aber nur Firma A bekannt ist, kann nur diese die Adresse an Dritte bekannt gegeben haben oder verkauft haben.
Greift damit die strafbewährte Unterlassungserklärung?
Oder kann man nicht argumentieren, dass die Adresse nur Firma A bekannt sein kann?
Wie wäre eine Aussage von B zu bewerten, dass B sagen kann die E-Mail-Adresse nie einer anderen Partei bekannt gegeben zu haben?
B möchte gerne Nachweisen, dass A die Adresse verkauft haben muss!
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank!
FrederikR
Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Wohl kaum. Wie will man denn auch nachweisen, dass man selbst die Adresse nicht doch anderweitig eingesetzt hat, dass kein Trojaner sie vom eigenen Rechner gestohlen hat etc. pp.Oder kann man nicht argumentieren, dass die Adresse nur Firma A bekannt sein kann?
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Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Wenn man diese Adresse nicht mehr benoetigt, kann man sie doch einfach loeschen. Falls spaeter wieder Kontakt erwuenscht ist nimmt man halt FirmaA-1@PersonB.de.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
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Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Das ist erstaunlich, da solche Emails ja meist einen Begünstigten für irgendwelche Geldzahlungen enthalten - diesem dürfte man den Aussand auch erst einmal unterstellen.FrederikR hat geschrieben:Jetzt hat B an die Adresse "FirmaA@PersonB.de" erneut mehrfach Spam erhalten. Der Absender ist nicht offensichtlich.
Danach ist vom Aussender die Auskunft nach BDSG einzufordern, die auch die Herkunft der Email-Adresse einschließt.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Falls der Beworbene darauf überhaupt eingeht kann er schulterzuckend darlegen, dass wohl ein Konkurrent ihm schaden will und man sich bitte an diesen wenden möge.Das ist erstaunlich, da solche Emails ja meist einen Begünstigten für irgendwelche Geldzahlungen enthalten - diesem dürfte man den Aussand auch erst einmal unterstellen.
Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Also ich fasse mal zusammen:
A gibt oder verkauft E-Mail-Adresse von B weiter.
B könnte nun erneut ein T5F an A richten. A wird wohl kaum den Verkauf einräumen.
B hat eine Unterlassungserklärung von Firma A (da A auch schon zuvor gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.)
Diese bringt B aber überhaupt nix.
A kann munter Spammen, da nicht als Absender erkennbar.
A gibt oder verkauft E-Mail-Adresse von B weiter.
B könnte nun erneut ein T5F an A richten. A wird wohl kaum den Verkauf einräumen.
B hat eine Unterlassungserklärung von Firma A (da A auch schon zuvor gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.)
Diese bringt B aber überhaupt nix.
A kann munter Spammen, da nicht als Absender erkennbar.
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Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Wenn A die Adresse an C verkauft hat, dann spammt (vielleicht) C. Woher wollen sie wissen dass A spammt?
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
A hat ja gar nicht das Recht an irgendwen zu verkaufen.Richard Gecko hat geschrieben:Wenn A die Adresse an C verkauft hat, dann spammt (vielleicht) C. Woher wollen sie wissen dass A spammt?
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Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
Korrekt, aber meiner Meinung nach schwierig nachweisbar. Meine Antwort bezog sich auf ihr
FrederikR hat geschrieben:A kann munter Spammen, da nicht als Absender erkennbar.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
Re: Nachweis über Weitergabe von Mailadresse
So klar ist das nicht. Eine Mail wandert über viele Stationen durch das Internet, an jeder einzelnen könnte die Empfänger- oder Absenderadresse kopiert worden sein. Und jedesmal wenn die Adresse "legal" verwendet wurde kann es ein anderer Weg gewesen sein. Sogar bei einer Verschlüsselung ist natürlich die Adresse selbst nicht verschlüsselt.FrederikR hat geschrieben:Also ich fasse mal zusammen:
A gibt oder verkauft E-Mail-Adresse von B weiter.
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