Wenn der Fahrlehrer fragt...

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windalf
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Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von windalf »

... ist es nur ein Tauschgeschäft :christmas

http://www.focus.de/panorama/welt/delik ... 60362.html
Für diese unkonventionelle Entlohnung gelten jedoch einige Bedingungen. Zum einen müssen die Beteiligten mindestens 18 Jahre alt und beidseitig mit dem Deal einverstanden sein. Zum anderen muss der Vorschlag, die Fahrstunden mit Sex zu vergüten, vom Fahrlehrer ausgehen. Andernfalls würde es sich tatsächlich um Prostitution handeln.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
marioheinzkiesel
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von marioheinzkiesel »

Das nenne ich mal einen Erfolg für die Männerrechte. Positiv hervorzuheben ist, dass der Vorschlag vom Mann ausgehen muss. Nicht auszudenken wäre die Belastung für unser Geschlecht, wäre Seks ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel.
Wahrheit ist jene Form der Lüge, die von der Mehrheit als rechtmäßig anerkannt wird.
Elektrikör
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

gibt´s nicht nur in der Fahrschule:

http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t ... r-bezahlen


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Kormoran
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Kormoran »

muss der Vorschlag, die Fahrstunden mit Sex zu vergüten, vom Fahrlehrer ausgehen. Andernfalls würde es sich tatsächlich um Prostitution handeln.
Wenn wieder irgendein steinreicher Tattergreis eine 18-jährige ehelicht, hat der hoffentlich um deren Hand angehalten. Andernfalls - ach, lassen wir das. :devil:
Tastenspitz
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Tastenspitz »

Die Holländer wieder. :shock:
NL steht wohl doch für "Nymphomane Lustgreise"... 8)
Ob der betreffende Lehrer das Anbebot auch bei Männern aufrecht erhält? Oder anders gefragt: Haben die Holländer wohl auch ein AGG?
Ronny1958
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Ronny1958 »

Haben die Holländer wohl auch ein AGG?
Na klar, nennt sich vollständig *freiübersetzt* "Ausführungs-Gesetz Gelbkennzeichen"

§ 2: Wer in Holland wiederholt durch die Führerscheinprüfung rasselt, erhält ein Gelbes Autokennzeichen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Chavah
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Chavah »

Es lebe doch der gute alte Tauschhandel!

Mir vor einigen Jahren passiert: durch eine Panne hatten wir für 3 Monate kein Kopierpapier. Keine Ahnung, wo das hingeliefert worden war, es war aber unterschrieben (von einem Amerikaner), dass wir das Papier bekommen hatten. Ich war einige Tage später in einer anderen Niederlassung und fragte ganz schüchtern, ohne in die peinlichen Details zu gehen, ob sie uns mit Kopierpapier aushelfen könnten. Klar, kein Problem. Und dann kam die schüchterne Frage, ob wir denn vielleicht Briefumschläge im Gegenzug übrig hätten? Also ich mit Auto voll Kopierpapier in die Mutterniederlassung zurückgefahren, und beim nächsten Routinebesuch mit Auto voller Briefumschläge (warum wir davon so viel hatten, keine Ahnung) in die Niederlassung gefahren. Zwei glückliche Abteilungen. Und die Peinlichkeit der Sache blieb intern.

Also, ich bin ein Fan vom Tauschhandel. Nur, die Dimension dessen, was man tauschen kann, die war mir bisher nicht klar.

Chavah
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von windalf »

Chavah hat geschrieben:Es lebe doch der gute alte Tauschhandel!

Mir vor einigen Jahren passiert: durch eine Panne hatten wir für 3 Monate kein Kopierpapier. Keine Ahnung, wo das hingeliefert worden war, es war aber unterschrieben (von einem Amerikaner), dass wir das Papier bekommen hatten. Ich war einige Tage später in einer anderen Niederlassung und fragte ganz schüchtern, ohne in die peinlichen Details zu gehen, ob sie uns mit Kopierpapier aushelfen könnten. Klar, kein Problem. Und dann kam die schüchterne Frage, ob wir denn vielleicht Briefumschläge im Gegenzug übrig hätten? Also ich mit Auto voll Kopierpapier in die Mutterniederlassung zurückgefahren, und beim nächsten Routinebesuch mit Auto voller Briefumschläge (warum wir davon so viel hatten, keine Ahnung) in die Niederlassung gefahren. Zwei glückliche Abteilungen. Und die Peinlichkeit der Sache blieb intern.

Also, ich bin ein Fan vom Tauschhandel. Nur, die Dimension dessen, was man tauschen kann, die war mir bisher nicht klar.

Chavah
Hmm was für ein Tausch eigentlich? In dem Fallbeispiel bekommt die Dame doch Fahrstunden und "eine warme Mahlzeit" *SCNR*
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Chavah
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Chavah »

Na ja, ist doch auch Tausch, oder?

Chavah
Ronny1958
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Re: Wenn der Fahrlehrer fragt...

Beitrag von Ronny1958 »

Nur, die Dimension dessen, was man tauschen kann, die war mir bisher nicht klar.
Und, hast Du jetzt den Fahrlehrer kennengelernt, und bist deswegen über die "Dimension dessen, was man tauschen kann" irritiert?

SCNR ;)
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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