Nach Briefwahl verstorben
Moderator: FDR-Team
Nach Briefwahl verstorben
Es ist ja möglich, bei allen möglichen Wahlen in der BR Deutschland per Briefwahl sein
Wahlrecht wahrzunehmen.
Nehmen wir mal folgendes an :
Ein Wahlberechtigter lässt sich für eine Wahl (Landtag / Bundestag / Gemeinderat ..... ) Briefwahlunterlagen ausstellen.
Er kreuzt auf dem Stimmzettel entsprechendes an ( macht keine Fehler, die den Stimmzettel
ungültig machen ) und wirft den Briefwahlumschlag korrekt abgefertigt beizeiten ein, so
dass er auch zu entsprechender Zeit ankommt.
Dann stirbt er vor dem Wahltag !
Eigentlich dürfte diese Stimme dann doch nicht gezählt werden !
Und wenn es doch geschieht ( weil dieses Problem bis dato noch niemanden interessiert hat),
dann wäre das doch evtl. ein Grund, die Wahl in diesem Stimmbezirk anzufechten, oder ?
Wahlrecht wahrzunehmen.
Nehmen wir mal folgendes an :
Ein Wahlberechtigter lässt sich für eine Wahl (Landtag / Bundestag / Gemeinderat ..... ) Briefwahlunterlagen ausstellen.
Er kreuzt auf dem Stimmzettel entsprechendes an ( macht keine Fehler, die den Stimmzettel
ungültig machen ) und wirft den Briefwahlumschlag korrekt abgefertigt beizeiten ein, so
dass er auch zu entsprechender Zeit ankommt.
Dann stirbt er vor dem Wahltag !
Eigentlich dürfte diese Stimme dann doch nicht gezählt werden !
Und wenn es doch geschieht ( weil dieses Problem bis dato noch niemanden interessiert hat),
dann wäre das doch evtl. ein Grund, die Wahl in diesem Stimmbezirk anzufechten, oder ?
Re: Nach Briefwahl verstorben
Früher in grauer Vorzeit war ich mal als Wahlhelfer unterwegs und damals waren das afair bei Briefwählern 2 Umschläge. Einer mit dem eigentlichen Stimmzettel und in einem zweiten der Wahlschein und der Umschlag mit dem Stimmzettel. Und da wurde dann im Tagesverlauf der zweite Umschlag geöffnet, der Wahlschein geprüft und der Umschlag mit Stimmzettel in der Urne "versenkt".
Und bei der Prüfung des Wahlscheines müsste dann auffallen das da jemand zwischenzeitlich verstorben ist.
Und bei der Prüfung des Wahlscheines müsste dann auffallen das da jemand zwischenzeitlich verstorben ist.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Es gibt einen Stichtag, wo das Wählerverzeichnis erstellt wird. Soweit ich weiß der 21.Tag vor der Wahl. Ist ja auch logisch, die Wählerlisten kann man ja schlecht um Mitternacht vorm Wahltag ausdrucken und verteilen. Wer da drauf steht, darf wählen. Ob lebend oder tot
.

Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Nach Briefwahl verstorben
Und warum soll man das prüfen?ExDevil67 hat geschrieben:Und bei der Prüfung des Wahlscheines müsste dann auffallen das da jemand zwischenzeitlich verstorben ist.
§ 39 Abs. 5 BWahlG: Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Der letzte Beitrag klärt eigentlich alles.
Vielen Dank
Altbauer
Vielen Dank
Altbauer
Re: Nach Briefwahl verstorben
Weil z.B. Wahlscheine auch nachträglich für ungültig erklärt werden können oder gewisse Formalien (Unterschriften) nötig sind damit das als gültige Stimmabgabe durchgeht an der Stelle.Redfox hat geschrieben:Und warum soll man das prüfen?ExDevil67 hat geschrieben:Und bei der Prüfung des Wahlscheines müsste dann auffallen das da jemand zwischenzeitlich verstorben ist.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Und dafür ist es relevant zu prüfen, ob jemand zwischenzeitlich verstorben ist?ExDevil67 hat geschrieben:Weil z.B. Wahlscheine auch nachträglich für ungültig erklärt werden können oder gewisse Formalien (Unterschriften) nötig sind damit das als gültige Stimmabgabe durchgeht an der Stelle.
Eine fehlende Unterschrift kann ohnehin nicht nachgeholt werden.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Nein, und wenn der Todesfall kein Grund ist den Wahlschein nachträglich für ungültig zu erklären, dürfte das auch keinem Auffallen. Es sei denn er kennt zufällig den Verstorbenen.Redfox hat geschrieben:Und dafür ist es relevant zu prüfen, ob jemand zwischenzeitlich verstorben ist?ExDevil67 hat geschrieben:Weil z.B. Wahlscheine auch nachträglich für ungültig erklärt werden können oder gewisse Formalien (Unterschriften) nötig sind damit das als gültige Stimmabgabe durchgeht an der Stelle.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Eine Wahlanfechtung wäre überhaupt nur relevant, wenn die eine Stimme um die es geht mandatserheblich ist - also wenn z.B. ein Direktkandidat mit genau einer Stimme Vorsprung gewonnen hat oder wenn die Zahl der Listenplätze einer Partei von genau einer Stimme abhängt.
Bei jeder Wahl werden sehr viele Fehler gemacht. Da ist mal ein Wahlvorstand nicht korrekt besetzt, mal ein Fehler im Wählerverzeichnis (oder hunderte) weil Meldedaten falsch waren, mal war eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekannt usw. Man bekäme gültige Wahlen nur noch beim Bürgermeister in einer Germeinde mit 100 Einwohnern hin, wenn das alles schon für eine Ungültigkeit der ganzen Wahl ausreichen würde.
Wenn ein Wahlkreiskandidat mit 1.000 Stimmen Vorsprung gewonnen hat, ist es völlig egal ob 500 Fehler gemacht wurden und nachgewiesen werden.
Bei jeder Wahl werden sehr viele Fehler gemacht. Da ist mal ein Wahlvorstand nicht korrekt besetzt, mal ein Fehler im Wählerverzeichnis (oder hunderte) weil Meldedaten falsch waren, mal war eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekannt usw. Man bekäme gültige Wahlen nur noch beim Bürgermeister in einer Germeinde mit 100 Einwohnern hin, wenn das alles schon für eine Ungültigkeit der ganzen Wahl ausreichen würde.
Wenn ein Wahlkreiskandidat mit 1.000 Stimmen Vorsprung gewonnen hat, ist es völlig egal ob 500 Fehler gemacht wurden und nachgewiesen werden.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Nur unter der Annahme, dass jeweils einer dieser Fehler maximal eine Stimme verfälscht hat...Wenn ein Wahlkreiskandidat mit 1.000 Stimmen Vorsprung gewonnen hat, ist es völlig egal ob 500 Fehler gemacht wurden und nachgewiesen werden.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Nach Briefwahl verstorben
As Stimme zählt, weil er Briefwahl beantragt hat.
B könnte auch Briefwahl beantragen. Macht es aber nicht. Dummerweise stirbt B vor seiner Stimmabgabe im Wahllokal.
As Stimme zählt, Bs Stimme nicht.
Richtig so?
B könnte auch Briefwahl beantragen. Macht es aber nicht. Dummerweise stirbt B vor seiner Stimmabgabe im Wahllokal.
As Stimme zählt, Bs Stimme nicht.
Richtig so?
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Re: Nach Briefwahl verstorben
B hat ja keine Wahl getroffen, also auch keine "Stimme abgegeben", die am Wahltag gezählt werden könnte.
A hat vor seinem Ableben gültig gewählt, seine Stimme liegt am Wahltag zum Zählen vor.
A hat vor seinem Ableben gültig gewählt, seine Stimme liegt am Wahltag zum Zählen vor.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Nach Briefwahl verstorben
Hat übrigens einen ganz praktischen Grund: Wahlen finden am Sonntag statt. Wenn jemand am Samstag stirbt, ist es unmöglich, dass die Information darüber noch rechtzeitig beim Wahlamt eintrifft - das ginge vom Standesamt über das Einwohneramt zum Wahlamt. Und nur das Wahlamt arbeitet an diesem Wochenende. Auch wenn er ein paar Tage vorher stirbt, würde es nicht mehr ausreichen (wobei Briefwähler oft im Ausland sterben, weil sie wegen Urlazub Briefwahl machen, und dann dauert es noch länger).Redfox hat geschrieben: § 39 Abs. 5 BWahlG: Die Stimmen eines Wählers, der an der Briefwahl teilgenommen hat, werden nicht dadurch ungültig, daß er vor dem oder am Wahltage stirbt oder sein Wahlrecht nach § 13 verliert.
Re: Nach Briefwahl verstorben
Nun und manchmal liegen Verstorbene leider lange in ihrer Wohnung... da kann man ggf noch in der übernächsten Legislaturperiode anfechtenFM hat geschrieben:Auch wenn er ein paar Tage vorher stirbt, würde es nicht mehr ausreichen (wobei Briefwähler oft im Ausland sterben, weil sie wegen Urlazub Briefwahl machen, und dann dauert es noch länger).

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#WIRSINDMEHR
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Re: Nach Briefwahl verstorben
Wenn du´s verdient hast muss das halt mal sein.Oktavia hat geschrieben:sollt ihr mich immer hauen?

BTT:
Was passiert, wenn alle per Briefwahl wählen und dann davon mehr als 50 % sterben?
OK-jetzt hab ich´s auch verdient...

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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