Kurierfahrer/Linienfahrer
Moderator: FDR-Team
Kurierfahrer/Linienfahrer
Hallo,
Ich bin als Kurierfahrer mit Sprinter aktiv.
Ich fahre Montag morgens weg und komme Samstags früh wieder heim.
Schlafen tu ich im sprinter( Bett vorhanden)
Aufjedenfall ist meine Frage.
Ich bekomme jeden tag 1h Ruhezeit abgezogen obwohl ich diese Stunde bzw. 45 min. Nicht stehe oder erhole.
Im Monat betragen es im dreh 20-21 Stunden die ich verliere.
Wie ist die Rechtslage?
2.Frage:
Arbeitsvertrag ist nicht vorhandem.
Wie ist die Rechtslage?
3. Frage
Da ich unterwegs bin, ist mein Chef verpflichtet Verpflegungsmehraufwand zu bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?
4.Frage
Feiertagszuschlag.
In ganz Deutschland oder Bundesland.
Firmensitz. Bayern.
Vielen Dank
Ich bin als Kurierfahrer mit Sprinter aktiv.
Ich fahre Montag morgens weg und komme Samstags früh wieder heim.
Schlafen tu ich im sprinter( Bett vorhanden)
Aufjedenfall ist meine Frage.
Ich bekomme jeden tag 1h Ruhezeit abgezogen obwohl ich diese Stunde bzw. 45 min. Nicht stehe oder erhole.
Im Monat betragen es im dreh 20-21 Stunden die ich verliere.
Wie ist die Rechtslage?
2.Frage:
Arbeitsvertrag ist nicht vorhandem.
Wie ist die Rechtslage?
3. Frage
Da ich unterwegs bin, ist mein Chef verpflichtet Verpflegungsmehraufwand zu bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?
4.Frage
Feiertagszuschlag.
In ganz Deutschland oder Bundesland.
Firmensitz. Bayern.
Vielen Dank
Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Das sind sehr viele und komplexe Sachverhalte. Eine individuelle Beratung bei der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtler wären hier angebracht.
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Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Es klingt ja so, als wenn der "Kurierfahrer" von Montag bis Samstag ständig unterwegs ist... Sind die gestzlichen Lenkzeiten eingehalten ?
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Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Arbeitspausen sind gesetzlich vorgeschrieben, dazu kommen bei Berufskraftfahrern die maximalen Lenkzeiten und Ruhezeiten.Ich bekomme jeden tag 1h Ruhezeit abgezogen obwohl ich diese Stunde bzw. 45 min. Nicht stehe oder erhole.
D.h. ein Arbeitnehmer, der die gesetzliche Pause nicht nimmt sondern durcharbeitet, schneidet sich ins eigene Fleisch, weil dieZeit so oder so abgezogen wird.
Wieso machen Sie keine Pause?
Grüße, Susanne
Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Wenn die Pause angeordnet ist und man trotzdem durcharbeitet, entsteht dadurch kein Lohnanspruch.
Im Falle eines Unfalles wegen Übermüdung könnte übrigens der Arbeitgeber (u.a. Geschädigte) Ansprüche gegen den Fahrer selbst haben wegen grober Fahrlässigkeit.
Für Verpflegungskosten gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Sofern die steuerlich festgelegten Grenzen eingehalten werden, wäre es steuerfreies Einkommen. Es darf aber auch mehr oder weniger oder nichts vereinbart werden.
Im Falle eines Unfalles wegen Übermüdung könnte übrigens der Arbeitgeber (u.a. Geschädigte) Ansprüche gegen den Fahrer selbst haben wegen grober Fahrlässigkeit.
Für Verpflegungskosten gilt das, was vertraglich vereinbart ist. Sofern die steuerlich festgelegten Grenzen eingehalten werden, wäre es steuerfreies Einkommen. Es darf aber auch mehr oder weniger oder nichts vereinbart werden.
Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Doch es gibt eine Arbeitsvertrag. Der kann auch mündlich sein.Oleschka hat geschrieben:
2.Frage:
Arbeitsvertrag ist nicht vorhandem.
Wie ist die Rechtslage?
Der AG verstösst gegen das Nachweisgesetz, da es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, bzw. die Bedingungen nicht schriftlich niedergelegt wurde. Allerdings besteht ein Arbeitsvertrag.
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/
Es gelten die gesetzlichen Regelungen und der AG hääte wenn er behauptet etwas besonderes wäre vereinbart, die Nachweispflicht (Beweislastumkehr wg. Verstoß gegen NachWG)
Nein verpflichtet ist er nicht.Oleschka hat geschrieben: 3. Frage
Da ich unterwegs bin, ist mein Chef verpflichtet Verpflegungsmehraufwand zu bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?
Auch Feiertagszuschlag gibt es gesetzlich bundesweit nicht.Oleschka hat geschrieben: 4.Frage
Feiertagszuschlag.
In ganz Deutschland oder Bundesland.
Firmensitz. Bayern.
Vielen Dank
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/
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Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Wo ist denn diese Regelung zu finden? Gilt die ZPO nicht?matthias. hat geschrieben:Es gelten die gesetzlichen Regelungen und der AG hääte wenn er behauptet etwas besonderes wäre vereinbart, die Nachweispflicht (Beweislastumkehr wg. Verstoß gegen NachWG)
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Ich fahr Montags von 20 bis 6 Uhr morgens und das jeden Tag bis samstag.
ScHlafen tu ich im bus.
Da ich ab 12 bis halb 2-2 nachts am Laden bin. (Ein und Ausladen) mit der hand
Passt es mit der lenkZeit überein und eine Stunde davon ist Arbeitszeit und die andere 1h wird als pause eingetragen.
Fahrtenbuch wird mit der Hand geschrieben.
ScHlafen tu ich im bus.
Da ich ab 12 bis halb 2-2 nachts am Laden bin. (Ein und Ausladen) mit der hand
Passt es mit der lenkZeit überein und eine Stunde davon ist Arbeitszeit und die andere 1h wird als pause eingetragen.
Fahrtenbuch wird mit der Hand geschrieben.
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Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
Und warum machen Sie jetzt keine Pause?
Sagt der Arbeitgeber, Sie müssen sofort nach dem Laden losfahren oder ist es Ihre eigene Entscheidung dass Sie die ganze Nacht keine Pause machen?
Sagt der Arbeitgeber, Sie müssen sofort nach dem Laden losfahren oder ist es Ihre eigene Entscheidung dass Sie die ganze Nacht keine Pause machen?
Grüße, Susanne
Re: Kurierfahrer/Linienfahrer
OK vielleicht war Beweislastumkehr das falsche Wort:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktu ... hoehe.html
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktu ... hoehe.html
Dennoch zeigen die Gründe des Gerichts, dass die Verpflichtung aus § 2 NachwG keine „leere Drohung“ an den Arbeitgeber ist, sondern durchaus entscheidende Auswirkungen haben kann. Und sie machen deutlich, dass ein Arbeitnehmer sich nicht allein deshalb von einer Klage abhalten lassen sollte, weil er „nichts Schriftliches“ in der Hand ha
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