Hallo zusammen,
Mitarbeiter A ist Projektbezogen für seinen AG in einer europäischen Zentralinstanz eingesetzt. Beim Kantinengeschwafel kommt man auf rechtsthemen zu sprechen und die Besonderheit, dass nationale Gesetze im Gebäude und Gelände der "Bank" keine Gültigkeit hätten, ähnlich wie bei einer Botschaft, selbst die Bundespolizei müsse hier um Erlaubnis bitten wenn sie das Gelände betreten möchte.
Kann sich A jetzt garnicht so vorstellen und deswegen die Frage: Stimmt das wirklich?
Gruss
Teilhalt
Nationales Recht auf dem Grund einer EU Behörde ungültig?
Moderator: FDR-Team
Re: Nationales Recht auf dem Grund einer EU Behörde ungültig
Ja, so ähnlich ist das schon. Für internat. Organisationen gibt es "Headquarter Agreements" mit dem jeweiligen Sitzland, hier z.B. für die EZB in Frankfurt (gibt es auch in dt., finde ich aber gerade nicht):teilhalt hat geschrieben:... ähnlich wie bei einer Botschaft, selbst die Bundespolizei müsse hier um Erlaubnis bitten wenn sie das Gelände betreten möchte.
Kann sich A jetzt garnicht so vorstellen und deswegen die Frage: Stimmt das wirklich?
Gruss
Teilhalt
https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other ... ent_en.pdf
* "deemed" = gelten alsArticle 2
Inviolability of premises
1. The inviolability of premises mentioned in Article 1 of the Protocol shall be understood to mean
the following:
No official of the Government or person exercising any public authority, whether admnistrative, judicial, military, or police shall enter the premises of the ECB except with the consent of and under conditions approved by its President. In the event of an emergency such
consent to take urgently required protective measures shall be deemed* to have been given.
Re: Nationales Recht auf dem Grund einer EU Behörde ungültig
Danke für die Info!
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