Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Hallo,
welcher Vermieter würde den eine solche Bescheinigung, die im übrigen auch falsch wäre abgeben? Solange der Mietvertrag nicht aufgehoben bzw. gekündigt wurde hat der Mieter ein Recht der Wohnung zu wohnen. Für den Vermieter es egal ob er dieses Recht nutzt oder nicht nutzt oder ob es durch einen Dritten nutzt.
Wenn der Mieter Deutschland verlassen hat und ihm nichts mehr zugestellt werden kann dann wird er vermutlich aufhören die Miete zu zahlen. Der Vermieter hat dann das Problem die fristlose Kündigung zuzustellen und die Räumungsklage durchzusetzen. So lange muss er den tatsächlichen Bewohner in der Wohnung wohnen lassen ohne in irgendeiner Form Mietzins zu sehen.
Nochmal die Frage: Welcher Vermieter wäre so doof sich darauf einzulassen?
Aus meiner Sicht ist die Zurückbehaltung der entsprechenden Vermietererklärung kein Druckmittel so, sondern berechtigt da die entsprechende Erklärung einfach falsch wäre. Zum Auszug im melderechtlichen Sinne gehört auch die Beendigung des Mietvertrages. Hier wäre allenfalls eine Meldung als Zweitwohnsitz zulässig.
welcher Vermieter würde den eine solche Bescheinigung, die im übrigen auch falsch wäre abgeben? Solange der Mietvertrag nicht aufgehoben bzw. gekündigt wurde hat der Mieter ein Recht der Wohnung zu wohnen. Für den Vermieter es egal ob er dieses Recht nutzt oder nicht nutzt oder ob es durch einen Dritten nutzt.
Wenn der Mieter Deutschland verlassen hat und ihm nichts mehr zugestellt werden kann dann wird er vermutlich aufhören die Miete zu zahlen. Der Vermieter hat dann das Problem die fristlose Kündigung zuzustellen und die Räumungsklage durchzusetzen. So lange muss er den tatsächlichen Bewohner in der Wohnung wohnen lassen ohne in irgendeiner Form Mietzins zu sehen.
Nochmal die Frage: Welcher Vermieter wäre so doof sich darauf einzulassen?
Aus meiner Sicht ist die Zurückbehaltung der entsprechenden Vermietererklärung kein Druckmittel so, sondern berechtigt da die entsprechende Erklärung einfach falsch wäre. Zum Auszug im melderechtlichen Sinne gehört auch die Beendigung des Mietvertrages. Hier wäre allenfalls eine Meldung als Zweitwohnsitz zulässig.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Inwieweit kann der Vermieter den Wegzug des Mieters ins Ausland verhindern?rabenthaus hat geschrieben:Nochmal die Frage: Welcher Vermieter wäre so doof sich darauf einzulassen?
Aus welchem Grund kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nachkommt und nur die Wohnung nicht bewohnt (eine Bewohnungspflicht gibt es offenbar nicht)?
Welche Vorschrift verlangt von einem Mieter, sich in einer Mietwohnung anzumelden, wenn er sie gar nicht bewohnt, wenn sie z.B. unbewohnt ist oder dort andere Personen (die ggf. gemeldet sind), einen Wohnsitz haben.Zum Auszug im melderechtlichen Sinne gehört auch die Beendigung des Mietvertrages.
Das Bundesmeldegesetz geht in § 17 Abs. 1 jedenfalls von einem Bezug einer Wohnung aus, unabhängig von dem Rechtsgrund.
Die Mitwirkung des Wohnungsgebers (ein Vermieter ist in dem Gesetz gar nicht genannt), ist in § 19 BMG geregelt.
Bei einer Verweigerung der Mitwirkung ist Abs. 2 zu beachten: Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Das Gesetz sieht einfach kein Zurückbehaltungsrecht vor, wenn der Mieter auszieht. Ggfs hat der Wohnungsgeber im Zweifel weitere Informationen vom Meldepflichtigen einzuholen: [quote=""§ 19 BMG"]Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs oder des Auszugs erforderlich sind.[/quote]Das Zurückhalten ist eine OWi mit bis zu 1000€ Bussgeldrabenthaus hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist die Zurückbehaltung der entsprechenden Vermietererklärung kein Druckmittel so, sondern berechtigt da die entsprechende Erklärung einfach falsch wäre.
Das müssen Sie aber noch begründen. Tatsächlich ist dem Melderecht die vertragliche Situation völlig egal.rabenthaus hat geschrieben:Zum Auszug im melderechtlichen Sinne gehört auch die Beendigung des Mietvertrages.
Nein, gibt es im Inland nur einen Wohnung, kann diese keine Zweitwohnung sein.rabenthaus hat geschrieben:Hier wäre allenfalls eine Meldung als Zweitwohnsitz zulässig.
Es hat schon Gründe gehabt, dass die damals in einigen Ländergesetzen eingeführte Vermieterbescheinigung wieder gestrichen wurde. Leider haben die Autoren dieses Gesetzes nicht daran gedacht, an der Stelle etwas nachzuforschen.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
und zieht nicht ausall-in hat geschrieben:Wenn er seine Sachen dort belässt, überlässt er nicht die ganze Wohnung.winterspaziergang hat geschrieben:und was ist die Wahrheit, wenn der Mieter nicht kündigt und auch nicht auszieht, sondern Dritten (vertragswidrig) die komplette Wohnung zur Nutzung überlässt, in der Absicht irgendwann wieder in dieser Wohnung zu wohnen?
genau- was geht den Vermieter an, dass der Mieter verschwindet, keine Adresse hinterlässt und irgendwo im Ausland ist, wo ihn Mahnbescheide bei ausbleibender Miete u.ä. ohnehin nicht erreichen würden. Er bestätigt sich selbst mit dem scheinbaren Auszug, dass es fortan keine ladefähige Adresse mehr gibt.Ich denke V ist gut beraten, sich nicht derart in die Angelegenheiten des M eizumischen. Gibt er seinem Mieter etwa an, wo er das nächste Jahr zu verbringen gedenkt?
Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
und diese Tatsache berechtigt den Vermieter zu ....(?). Ja was denn nun?winterspaziergang hat geschrieben:Er bestätigt sich selbst mit dem scheinbaren Auszug, dass es fortan keine ladefähige Adresse mehr gibt.
Kündigung? Verbot des Wegzuges? Oder was sonst?
Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Neben dem rechtlichen Schmarrn der oben geschrieben wurde ist auch dies nichts weiter als eine ziemlich dreiste Behauptung auf dem Nichts gegriffen.rabenthaus hat geschrieben:Wenn der Mieter Deutschland verlassen hat und ihm nichts mehr zugestellt werden kann dann wird er vermutlich aufhören die Miete zu zahlen.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Wohnt man immer automatisch dort, wo man Sachen hat? Nein, dazu braucht es natürlich mehr, sonst würde jeder, der mal Sachen bei einem Freund zwischenlagert, dort auch wohnen.winterspaziergang hat geschrieben:und zieht nicht ausall-in hat geschrieben:Wenn er seine Sachen dort belässt, überlässt er nicht die ganze Wohnung.
Das mit der Wohnungsgeberbescheinigung im Gesetz ist einfach nicht durchdacht.
Wo ist denn das Problem? Wenn es ein Problem gibt: Öffentliche Zustellung.winterspaziergang hat geschrieben:Er bestätigt sich selbst mit dem scheinbaren Auszug, dass es fortan keine ladefähige Adresse mehr gibt.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Wie wäre es mit einer Ersatzzustellung nach ZPO §178?winterspaziergang hat geschrieben:genau- was geht den Vermieter an, dass der Mieter verschwindet, keine Adresse hinterlässt und irgendwo im Ausland ist, wo ihn Mahnbescheide bei ausbleibender Miete u.ä. ohnehin nicht erreichen würden. Er bestätigt sich selbst mit dem scheinbaren Auszug, dass es fortan keine ladefähige Adresse mehr gibt.
Sicher hat der VM ein Recht darauf auf die neue Anschrift zu erfahren, jedoch besteht aufgrund einer Weigerung seitens des M kein Recht des VM diese Bescheinigung zurückzuhalten (hier droht ein Ordnungsgeld), noch ändert die Nichtmitteilung der neuen Anschrift etwas am tatsächlichen Status der (Nicht-)Wohnung. Ende der Durchsage.
Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
nein, man wohnt natürlich nicht dort, wo man seine Reisetasche abstellt. Das zu vergleichen hat was von Äpfeln und Birnen.PurpleRain hat geschrieben:Wohnt man immer automatisch dort, wo man Sachen hat? Nein, dazu braucht es natürlich mehr, sonst würde jeder, der mal Sachen bei einem Freund zwischenlagert, dort auch wohnen.
richtigDas mit der Wohnungsgeberbescheinigung im Gesetz ist einfach nicht durchdacht.
[/quote]all-in hat geschrieben:Ende der Durchsage.
was ein Glück, dass diese Durchsage ein Ende hat
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Hallo
mag ja alles ganz witzig sein hat aber mit der Realität überhaupt nichts zu tun. Wenn er nicht auszieht und das bedeutet nun einmal ausräumen und Schlüssel abgeben, dann wohnt er noch dort.
Eine öffentliche Zustellung ist nicht so einfach wie der ein oder andere sich das denkt. Wenn der Mieter erklärt er geht nach xyz dann muss man erst versuchen ihn dort zu finden. Manche Amtsgerichte haben Recht hohe Ansprüche an die Ermittlungstätigkeit des Klägers.
Natrülich kann man nicht verhindern, dass M einfach geht, aber man muss ihm ja nicht noch dabei helfen. Die Konstellation schreit doch gerade zu nach Betrug. Es gibt überhaupt keine sinnvolle Erklärung für das Verhalten des M außer das er ein linkes Ding vor hat.
mag ja alles ganz witzig sein hat aber mit der Realität überhaupt nichts zu tun. Wenn er nicht auszieht und das bedeutet nun einmal ausräumen und Schlüssel abgeben, dann wohnt er noch dort.
Eine öffentliche Zustellung ist nicht so einfach wie der ein oder andere sich das denkt. Wenn der Mieter erklärt er geht nach xyz dann muss man erst versuchen ihn dort zu finden. Manche Amtsgerichte haben Recht hohe Ansprüche an die Ermittlungstätigkeit des Klägers.
Natrülich kann man nicht verhindern, dass M einfach geht, aber man muss ihm ja nicht noch dabei helfen. Die Konstellation schreit doch gerade zu nach Betrug. Es gibt überhaupt keine sinnvolle Erklärung für das Verhalten des M außer das er ein linkes Ding vor hat.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Kann jemand mal diese, meiner Meinung nach unzutreffende, Behauptung zumindest ansatzweise belegen?rabenthaus hat geschrieben:Wenn er nicht auszieht und das bedeutet nun einmal ausräumen und Schlüssel abgeben,
Welcher Art Betrug?rabenthaus hat geschrieben:Die Konstellation schreit doch gerade zu nach Betrug.
Es kommt nicht selten vor, dass Eltern die Miete für die Wohnung ihrer Kinder übernehmen. Wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, wird dies von einigen Vermietern sogar gefordert.rabenthaus hat geschrieben:Es gibt überhaupt keine sinnvolle Erklärung für das Verhalten des M außer das er ein linkes Ding vor hat.
So wie es aussieht, zieht M einfach wieder in's Heimatland - hat genug von Deutschland. Ist das keine sinnvolle Erklärung?
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Momentan haben wir doch die Konstellation:
M bewohnt eine Wohnung gemeinsam mit seinem Kind ( nichts ungewöhnliches )
M möchte ausziehen ( ebenfalls nichts ungewöhnliches )
M möchte diesen Auszug bestätigt haben ( wieder nichts ungewöhnliches )
M möchte das sein Kind die Wohnung behält und dort weiter wohnen kann ( kommt durchaus auch mal vor )
M möchte Mieter der Wohnung bleiben. Vllt möchte er ja auch die Verfügungsgewalt über die Wohnung behalten und dort auch weiter für den Vermieter zumindest postalisch erreichbar sein. Dazu könnte er sein Kind als Erfüllungsgehilfen nutzen. Das Kind könnte ihm beispielsweise den Posteingang elektronisch übermitteln oder aber gar ganz altertümlich per Post zukommen lassen.
( vllt. schon etwas ungewöhnlicher )
M sagte nicht, er möchte seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen. ( das sind bisher lediglich haltlose Unterstellungen der Phantasie entsprungen )
M bewohnt eine Wohnung gemeinsam mit seinem Kind ( nichts ungewöhnliches )
M möchte ausziehen ( ebenfalls nichts ungewöhnliches )
M möchte diesen Auszug bestätigt haben ( wieder nichts ungewöhnliches )
M möchte das sein Kind die Wohnung behält und dort weiter wohnen kann ( kommt durchaus auch mal vor )
M möchte Mieter der Wohnung bleiben. Vllt möchte er ja auch die Verfügungsgewalt über die Wohnung behalten und dort auch weiter für den Vermieter zumindest postalisch erreichbar sein. Dazu könnte er sein Kind als Erfüllungsgehilfen nutzen. Das Kind könnte ihm beispielsweise den Posteingang elektronisch übermitteln oder aber gar ganz altertümlich per Post zukommen lassen.
( vllt. schon etwas ungewöhnlicher )
M sagte nicht, er möchte seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen. ( das sind bisher lediglich haltlose Unterstellungen der Phantasie entsprungen )
Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Die VwV zum BMG sagen zu § 17:PurpleRain hat geschrieben:Kann jemand mal diese, meiner Meinung nach unzutreffende, Behauptung zumindest ansatzweise belegen?
"Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug liegt, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist."
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
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Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Ja ist es denn auszuschließen, dass dieser "dreisten" Behauptung so manche Vermieter-Erfahrungen zugrunde liegen? Ich als Vermieter wäre auf jeden Fall nicht so doof, ein Mietverhältnis auf Gutglauben aufrecht erhalten zu wollen und mir womöglich noch eine(n) (Mietno-)Made(n) ins Haus zu holen.all-in hat geschrieben:Neben dem rechtlichen Schmarrn der oben geschrieben wurde ist auch dies nichts weiter als eine ziemlich dreiste Behauptung auf dem Nichts gegriffen.rabenthaus hat geschrieben:Wenn der Mieter Deutschland verlassen hat und ihm nichts mehr zugestellt werden kann dann wird er vermutlich aufhören die Miete zu zahlen.
Und wohin soll die Ersatzzustellung gehen? Nach Timbuktu? Geht auch Syrien?all-in hat geschrieben:Wie wäre es mit einer Ersatzzustellung nach ZPO §178?winterspaziergang hat geschrieben:genau- was geht den Vermieter an, dass der Mieter verschwindet, keine Adresse hinterlässt und irgendwo im Ausland ist, wo ihn Mahnbescheide bei ausbleibender Miete u.ä. ohnehin nicht erreichen würden. Er bestätigt sich selbst mit dem scheinbaren Auszug, dass es fortan keine ladefähige Adresse mehr gibt.
Ist schon geklärt, ob das Kind "K" überhaupt ein erwachsenes Familienmitglied ist?
Ist lottchen noch da?
Wenn's nach all-in geht, schonrabenthaus hat geschrieben:Eine öffentliche Zustellung ist nicht so einfach wie der ein oder andere sich das denkt.
rabenthaus hat geschrieben:Die Konstellation schreit doch gerade zu nach Betrug. Es gibt überhaupt keine sinnvolle Erklärung für das Verhalten des M außer das er ein linkes Ding vor hat.
Lassen Sie sich was einfallen.PurpleRain hat geschrieben:Welcher Art Betrug?rabenthaus hat geschrieben:Die Konstellation schreit doch gerade zu nach Betrug.
Ideen haben Sie ja hier auch:
Hat das M dem V mitgeteilt. Nö, er taucht einfach mal unter. Schrillt da nichts bei Ihnen?PurpleRain hat geschrieben:.....So wie es aussieht, zieht M einfach wieder in's Heimatland - hat genug von Deutschland. Ist das keine sinnvolle Erklärung?rabenthaus hat geschrieben:Es gibt überhaupt keine sinnvolle Erklärung für das Verhalten des M außer das er ein linkes Ding vor hat.
Wenn ich untertauchen würde, würd' ich's genau so machen.Rabenwiese hat geschrieben:M sagte nicht, er möchte seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht mehr nachkommen. ( das sind bisher lediglich haltlose Unterstellungen der Phantasie entsprungen )
Scheint aber dem Vermieter alles nichts zu helfen, diese Vermieterbescheinigung ausstellen zu müssen....elektronisch der Behörde gegenüber oder schriftlich dem M aushändigend mit den erforderlichen Informationen, dass M auszieht und K wohnen bleibt, ganz nach Vorgabe vom M.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
Re: Mieter geht ins Ausland und behält Wohnung
Schon mal so eine Bescheinigung ausgefüllt? Bei mir hat die Stadt da eine Vorlage gezimmert. Da ist nicht wirklich viel anzukreuzen/auszufüllen. Und ein Freifeld, wo man eintragen könnte, dass sich der Mieter zwar abmeldet, aber die Wohnung weiterhin angemietet hat, gibt es auch nicht. Ich wüßte auch nicht, dass das Vorhandensein einer Mietwohnung (oder von Wohneigentum) den Eigentümer/Besitzer verpflichten würde, in D gemeldet zu sein.fragenfueralle hat geschrieben:...elektronisch der Behörde gegenüber oder schriftlich dem M aushändigend mit den erforderlichen Informationen, dass M auszieht und K wohnen bleibt, ganz nach Vorgabe vom M.
In diesem fiktiven Fall soll man mal davon ausgehen, dass M die Vollmacht für K geschickt hat und darin angegeben hat, dass K volljährig ist. Überprüfen kann V das nicht.
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