freemont hat geschrieben:Ja was sollen sie denn sein? "Nichts"?
Ich habe bereits oben Voprschläge gemacht.
Miet-, Kauf- oder eben Darlehensverträge.
Oder etwas anderes. Siehe oben.
Der DG wird hier einen Anspruch auf Zinszahlung nicht durchsetzen können. Dem steht die vertragliche Regelung entgegen.
Wenn keine Zinsen vereinbart wurden, können keine Zinsen verlangt werden. Hat jemand etwas anderes behauptet. Wenn eine Gebühr für die Kontoverwaltung verlangt wird, dürfte diese durchsetzbar sein (allerdings ist zu beachten, dass die Gerichte nicht alle Gebührenarten bei Banken akzeptiert haben). Ggf. wird eine unzulässige Gebühr nicht dadurch zulässig, indem sie als "negativer Zins" bezeichnet wird.
Wie bei der EZB-Einlagefazilität wird der Straf- oder Negativzins bei der Rückzahlung des Darlehens abgezogen. Einen Zinszahlungsanspruch der EZB bzw. des DN gibt es nicht, falls es das ist, was Sie stört.
Nein, dass stört mich nicht. Warum sollte es?
Ein zinsloses Darlehen bedeutet für den DG auch, dass er wegen der Inflation weniger zurückerhält, als er gegeben hat.
Wenn der Darlehensgeber 10.000 EUR hingegeben hat, hat er den Anspruch, 10.000 EUR zurückzuerhalten, siehe § 488 Abs. 1 S. 2 BGB: Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, .... bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Falls man etwas zu einem Inflationsausgleich diskutieren möchte, müsste man die Rechtsprechung des Reichsgericht zur Aufwertung heranziehen. Seinerzeit sind solche Fälle wohl über Treu und Glauben entschieden worden. Ggf. kommt auch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.
Aber das hat mit dem Thema, ob "negative Zinsen" nicht eher eine Gebühr sind, eher weniger zu tun. Auch haben wir im Moment praktisch keine Inflation. Schon gar keine Hyperinflation und einen Krieg haben wir vor kurzem auch nicht verloren.
Sorry, aber ich sehe das Problem nicht.
Nochmals: Ich habe lediglich gefragt, ob es "negative Zinsen" überhaupt geben kann, oder ob es sich dabei nicht eher um eine Gebühr handelt. Wo es z.B. Probleme geben kann, habe ich aufgezeigt.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.