noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Moderator: FDR-Team
noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Hallo im Forum,
nehmen wir an, bei einer gepflegten Tanzveranstaltung bewirtet ein Gastronomiebetrieb.
Ein Kunde bestellt ein Getränk, welches in einer Halbliterflasche an den Tisch gebracht und sofort abkassiert wird.
Während sich der Gast auf der Tanzfläche befindet, räumt der Mitarbeiter des Bewirtungsbetriebs die noch halb volle Flasche ab.
Nehmen wir weiter an, dass das kein einmaliges Versehen ist, sondern dass sich das (nicht nur an diesem Tisch) wiederholt.
Außerdem werden auch zu essen begonnene Speisen, die später weiter verzehrt werden wollten (Besteckstellung eindeutig), in zeitweiliger Abwesenheit des Gastes abgeräumt.
Welche Reste hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?
Danke schon mal!
nehmen wir an, bei einer gepflegten Tanzveranstaltung bewirtet ein Gastronomiebetrieb.
Ein Kunde bestellt ein Getränk, welches in einer Halbliterflasche an den Tisch gebracht und sofort abkassiert wird.
Während sich der Gast auf der Tanzfläche befindet, räumt der Mitarbeiter des Bewirtungsbetriebs die noch halb volle Flasche ab.
Nehmen wir weiter an, dass das kein einmaliges Versehen ist, sondern dass sich das (nicht nur an diesem Tisch) wiederholt.
Außerdem werden auch zu essen begonnene Speisen, die später weiter verzehrt werden wollten (Besteckstellung eindeutig), in zeitweiliger Abwesenheit des Gastes abgeräumt.
Welche Reste hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?
Danke schon mal!
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Keine mehr, die sind ja abgeräumt.indubio hat geschrieben:Welche Reste hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Sie verkennen die Frage.Flowjob hat geschrieben:Keine mehr, die sind ja abgeräumt.indubio hat geschrieben:Welche Reste hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?
Meines Erachtens, darf der Gastronom erst abräumen, wenn der Gast eindeutig den Willen geäußert hat, dass er die Getränke bzw. Speisen nicht mehr will. Die Amerikaner treiben das ganze ja noch auf die Spitze. Da wird immer, beim Abräumen des Tisches gefragt, ob die Ware eingepackt werden soll (grundsätzlich richtig, da ja auch die ganze Speise bezahlt wurde).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Ja klar, hübscher VertipperFlowjob hat geschrieben:Keine mehr, die sind ja abgeräumt.indubio hat geschrieben:Welche Reste hat der Gast, ...

Vielleicht darf ich trotz dieses (verzeihlichen?) Schreibfehlers nachfragen, wie sich die rechtliche Situation des Gastes darstellt? Interessant wäre für mich nach deutschem Recht.
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Nö, Sie meine Antwortktown hat geschrieben:Sie verkennen die Frage.Flowjob hat geschrieben:Keine mehr, die sind ja abgeräumt.indubio hat geschrieben:Welche Reste hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?

Ansonsten haben Sie natürlich recht.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1212
- Registriert: 24.06.12, 01:03
- Wohnort: Im hohen Norden
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Der Gastronom bietet eine Dienstleistung bei der er die Abgabe der Speisen und Getränke bewirkt, um deren bestimmungsgemäßen sofortigen Verzehr zu fördern. Die wesentliche Leistungen besteht darin, dass er in Räumlichkeiten mit Tischen und Stühlen den Teilnehmern der Veranstaltungen eigens zubereitete Speisen sowie Getränke serviert und nach den Mahlzeiten das in diesem Zusammenhang ausgegebene Geschirr, das Besteck und die Gläser wieder abräumt und reinigt.indubio hat geschrieben:Welche Reste (Rechte) hat der Gast, seine bereits bezahlten Speisen/Getränke bis zum Ende zu verzehren?
Es versteht sichnach dem allgemeinen Menschenverstand, dass dem Gast eine ausreichende Zeit zum Verzehr einzuräumen ist. Aus diesem Grunde wird in allen besseren Lokalitäten nachgefragt, ob abgetragen werden darf.
Auch hat der Gast die Speisen erworben, so dass ihm im Zweifelsfalle die Möglichkeit zu geben ist, diese anschließend mitzunehmen.
Man könnte sich also durchaus beschweren....
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 41
- Registriert: 11.03.12, 22:29
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
ktown hat geschrieben: ↑21.03.16, 10:56Flowjob hat geschrieben:Das hat aber damit zu tun, dass in Amerika (in günstigeren Restaurant, Imbissen und Diner) die Kosten für Müllentsorgung sehr hoch sind - und daher dem Kunden eine Pauschale für nicht aufgegessenes Essen berechnet wird. Das Mitnehmen ist somit umsonst, das stehenlassen von Speisen hingegen nicht. Daher fragt der Kellner in Amerika immer.indubio hat geschrieben: Die Amerikaner treiben das ganze ja noch auf die Spitze. Da wird immer, beim Abräumen des Tisches gefragt, ob die Ware eingepackt werden soll (grundsätzlich richtig, da ja auch die ganze Speise bezahlt wurde).
Re: noch nicht Verzehrtes abgeräumt
Interessante Theorie, gibt es dafür eine Quelle? Die Theorie, die ich kenne, besagt, dass die Sitte im 2. Weltkrieg aufkam, als Lebensmittel knapp waren und es kein Hundefutter gab (deswegen "Doggy Bag").Hirnfreund hat geschrieben: ↑01.10.19, 21:50 Das hat aber damit zu tun, dass in Amerika (in günstigeren Restaurant, Imbissen und Diner) die Kosten für Müllentsorgung sehr hoch sind - und daher dem Kunden eine Pauschale für nicht aufgegessenes Essen berechnet wird. Das Mitnehmen ist somit umsonst, das stehenlassen von Speisen hingegen nicht. Daher fragt der Kellner in Amerika immer.
-
- Letzte Themen
-
- • Nachlass