Guten Tag,
der Eigentümer A hat ein im Grundbuch eingetragenes, uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht für einen Bereich des Nachbargrundstücks B.
Besitzer von B behindert vorsätzlich und wissentlich die Ausübung des Fahrrechts für A durch bauliche, leicht zu entfernende und keinen anderen Zweck ausübende "Schikanen".
Obwohl es sich hierbei nicht um die Hauptzuwegung handelt, schränkt es A in seinen jahrelangen "Gewohnheiten" ein.
Ist das sofortige Entfernen der Schikane zulässig?
Wie sollte A vorgehen, um sein Fahrrecht schnellstens wieder ausüben zu können?
PS.: Ein sachliches, klärendes Gespräch wurde von A gesucht, ist jedoch mit B nicht möglich!
MfG
watchdogg