Sperrung in Foren
Moderator: FDR-Team
Re: Sperrung in Foren
Ein Bahnhof wird auch privat betrieben. Und trotzdem darf jemand, der Hausverbot hat, rein und mit der Bahn fahren.
Zumal im Bezug Forenzutritt hier ja die Frage nach einem unebrechtigten (freien) Sperren lag und nicht nach einem Zutrittsverbot nach Fehlverhalten
So Humbug ist das also nicht gewesen.
Zumal im Bezug Forenzutritt hier ja die Frage nach einem unebrechtigten (freien) Sperren lag und nicht nach einem Zutrittsverbot nach Fehlverhalten
So Humbug ist das also nicht gewesen.
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Re: Sperrung in Foren
OK.Tom Ate hat geschrieben:Und trotzdem darf jemand, der Hausverbot hat, rein und mit der Bahn fahren.

Und wie übertragen wir das dann auf ein Internetforum? Der Betreffende darf rein (sich anmelden) aber sich dort nicht aufhalten (keine Beiträge schreiben)?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Sperrung in Foren
Nein.
Ich könnte mir vorstellen; dass, nach entsprechender Klage, ein Gericht zu der Auffassung erlangt dass der Zugang zu öffentlichen Internetforen grundsätzlich jedem frei ist. Ein unbegründetes Sperren einzelner User somit nicht zulässig ist. Ein begründetes Sperren, weil gegen die Richtlinie, die Nettiquette, die festgelegten und geschriebenen Regeln objektiv verstoßen wurde bleibt natürlich zulässig. Auch das Anlegen geschlossener Foren, in denen eben nur ein begrenzter, ausgewählter Personenkreis Zutritt erhält bleibt unbenommen (hier darf aber auch kein öffentliches (mit)Lesen möglich sein).
...... aber dazu muss erst mal jemand klagen, der unbegründet keinen Zutritt zu Foren erhält.
Da die Sperrungen normalerweise nur gegen Trolle und Störenfriede erfolgt, werden wird wohl diese Frage nicht beantwortet sehen.
Ich könnte mir vorstellen; dass, nach entsprechender Klage, ein Gericht zu der Auffassung erlangt dass der Zugang zu öffentlichen Internetforen grundsätzlich jedem frei ist. Ein unbegründetes Sperren einzelner User somit nicht zulässig ist. Ein begründetes Sperren, weil gegen die Richtlinie, die Nettiquette, die festgelegten und geschriebenen Regeln objektiv verstoßen wurde bleibt natürlich zulässig. Auch das Anlegen geschlossener Foren, in denen eben nur ein begrenzter, ausgewählter Personenkreis Zutritt erhält bleibt unbenommen (hier darf aber auch kein öffentliches (mit)Lesen möglich sein).
...... aber dazu muss erst mal jemand klagen, der unbegründet keinen Zutritt zu Foren erhält.
Da die Sperrungen normalerweise nur gegen Trolle und Störenfriede erfolgt, werden wird wohl diese Frage nicht beantwortet sehen.
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Re: Sperrung in Foren
Warum darf ich kein Forum betreiben in dem ich als Forenbetreiber persoenlich auswaehle wer schreiben darf, aber jeder alles lesen?Tom Ate hat geschrieben:Auch das Anlegen geschlossener Foren, in denen eben nur ein begrenzter, ausgewählter Personenkreis Zutritt erhält bleibt unbenommen (hier darf aber auch kein öffentliches (mit)Lesen möglich sein).
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
Re: Sperrung in Foren
Aufgrund der besonderen Öffentlichkeit, denke ich dass in diesem Medium dann alle teilhaben dürften. Grundsätzlich.
was du vorschlägst, ist jedoch wieder ein anderer Grundsachverhalt und könnte damit dann doch zulässig sein.
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Re: Sperrung in Foren
Das Medium ist das Internet. Oder gehts um ein Grundrecht auf Postings immer und überall?Tom Ate hat geschrieben:Aufgrund der besonderen Öffentlichkeit, denke ich dass in diesem Medium dann alle teilhaben dürften. Grundsätzlich.

Wie schon gesagt sollte man unterscheiden, ob es sich um ein "Monopolforum" handelt oder um eines von vielen gleicher Art.
Bei ersterem können einem bei einer unberechtigten Sperre mglw. Nachteile erwachsen. Bei Letzterem eher nicht - es gibt ja noch viele gleichwertige andere. Wie und womit will man da dann argumentieren?
Letztlich kann man auch ohne viel Aufwand selber eine Forum aufmachen....
Oder um mal auf das Bahnhofsmodell zurückzukommen: Wenn man 100 gleichwertige Bahnhöfe in gleicher Entfernung erreichen kann und man auch selber jederzeit einen geeigneten Bahnhof errichten kann, wie will man da für einen speziellen gesperrten sich den Zugang erstreiten?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Sperrung in Foren
Hallo
darum geht es nicht.
Sie können ein Forum eröffnen und dann vorab entscheiden wer dem Forum beitreten darf. Sie können Regeln für das Forum aufstellen und festlegen wie man sich zu verhalten hat. Sie können die Teilnehmer in Gruppen einteilen und bestimmen ab wann Teilnehmer schreiben, lesen, antworten oder eigene Themen verfassen dürfen.
Wenn Sie aber jemanden erst einmal hereingelassen haben, dann können Sie ihn nicht einfach so rausschmeißen weil er andere Meinungen vertritt.
Mit der Anmeldung und Zulassung gehen Sie einen verbindlichen Vertrag ein, der eben nur nach den Vertragsbedingungen gekündigt werden kann. Dazu zählt eben der Verstoß gegen die Hausordnung.
darum geht es nicht.
Sie können ein Forum eröffnen und dann vorab entscheiden wer dem Forum beitreten darf. Sie können Regeln für das Forum aufstellen und festlegen wie man sich zu verhalten hat. Sie können die Teilnehmer in Gruppen einteilen und bestimmen ab wann Teilnehmer schreiben, lesen, antworten oder eigene Themen verfassen dürfen.
Wenn Sie aber jemanden erst einmal hereingelassen haben, dann können Sie ihn nicht einfach so rausschmeißen weil er andere Meinungen vertritt.
Mit der Anmeldung und Zulassung gehen Sie einen verbindlichen Vertrag ein, der eben nur nach den Vertragsbedingungen gekündigt werden kann. Dazu zählt eben der Verstoß gegen die Hausordnung.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Sperrung in Foren
§1 Jeder User kann ohne Angabe eines Grundes jederzeit gesperrt werden.rabenthaus hat geschrieben:Sie können Regeln für das Forum aufstellen und festlegen wie man sich zu verhalten hat.
§2 Beiträge oder Teile daraus dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden.
§3 Teile des Forums können jederzeit ohne Angabe eines Grundes gesperrt und/oder gelöscht werden.
Wirksam?
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Re: Sperrung in Foren
§ 4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Re: Sperrung in Foren
nöTastenspitz hat geschrieben:§1 Jeder User kann ohne Angabe eines Grundes jederzeit gesperrt werden.rabenthaus hat geschrieben:Sie können Regeln für das Forum aufstellen und festlegen wie man sich zu verhalten hat.
§2 Beiträge oder Teile daraus dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden.
§3 Teile des Forums können jederzeit ohne Angabe eines Grundes gesperrt und/oder gelöscht werden.
Wirksam?
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Re: Sperrung in Foren
Na dann hätten wir wohl neben den Grundrechten Artikel 1-20 dann ein weiteres Werk mit Ewigkeitsklausel.
Irgendwie glaube ich das nicht und würde das
Gelöscht wäre es dann ja nicht.
Irgendwie glaube ich das nicht und würde das
gerne in die Abteilung verschieben, die keiner je wieder lesen oder ändern kann.Tom Ate hat geschrieben:nö

Gelöscht wäre es dann ja nicht.

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Re: Sperrung in Foren
Hallo
die Antwort : NÖ ist vielleicht etwas kurz, aber wahrscheinlich im Ergebnis richtig.
Die Vorschriften sind zu ungenau, zu kurz und nicht ausreichend verständlich. Im Prinziep besagen diese Vorschriften nichts anderes als: Ich Chef, Du Nix.
Wenn man das als Vertrag ansieht dann sollten diese Klauseln als AGB´s unwirksam sein.
die Antwort : NÖ ist vielleicht etwas kurz, aber wahrscheinlich im Ergebnis richtig.
Die Vorschriften sind zu ungenau, zu kurz und nicht ausreichend verständlich. Im Prinziep besagen diese Vorschriften nichts anderes als: Ich Chef, Du Nix.
Wenn man das als Vertrag ansieht dann sollten diese Klauseln als AGB´s unwirksam sein.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Sperrung in Foren
Was ist daran ungenau und unverständlich?
Und wieso muss eine Vereinbarung eine gewisse Länge haben um wirksam zu sein?
Versteh ich nicht
Die Beispiele zeigen nur auf, dass es Grundregeln gibt und der Betreiber (aka Hausherr) seine Regeln hier klar kundtut. Wem´s nicht passt kann ja weiterziehen.
Ähnlich wie eben hier im FDR auch:
Und wieso muss eine Vereinbarung eine gewisse Länge haben um wirksam zu sein?
Versteh ich nicht

Die Beispiele zeigen nur auf, dass es Grundregeln gibt und der Betreiber (aka Hausherr) seine Regeln hier klar kundtut. Wem´s nicht passt kann ja weiterziehen.
Ähnlich wie eben hier im FDR auch:
Scheinbar auch ohne Grund. Oder weiter....Änderung bzw. Löschung von Beiträgen u./o. Accounts
Die Moderatoren bzw. der Betreiber behalten sich das Recht vor, Beiträge und Accounts zu verändern, zu löschen oder zu sperren. Ein Recht auf Löschung von anonym eingestellten Beiträgen besteht nicht.
Nutzen heißt nmE. eben auch rausnehmen oder eben löschen.Rechte an Beiträgen und Daten
Für die einmal veröffentlichten Beiträge überträgt der jeweilige Schreiber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an den Betreiber.
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Re: Sperrung in Foren
Hallo
was daran unverständlich ist? Alles!
Wer entscheidet? Nach welchen Kriterien wiord entschieden? Welche Rechte hat der user/Teilnehmer? Kann jeman die Sperrung fordern / anregen?
Das ganze ist völlig wilkürlich und ein System ist nicht zu erkennen. Wie soll ich mich regelkonform verhalten wenn es keine Regeln gibt?
Dann muss der Forenbetreiber eben dreimal darüber nachdenken ob er ein Forum eröffnet und den entsprechenden Vertrag mit dem Teilnehmer abschließt. Niemand zwingt ihn dazu ein Forum zu eröffnen.
Die von Ihnen als Beispiel aufgeführten Regeln sind kaum mit den Regel des FDR zu vergleichen. Hier gibt es weitere erörternde Texte zu den Regeln sowie einen thread in dem die Regeln, bzw. Teile der Regeln besprochen und konkret erläutert wurden.
Im Übrigen steht auch überhaupt nicht fest, ob alle Regeln dieses Forums tatsächlich haltbar sind. Bisher hat sich einfach niemand damit beschäftigt da niemand damit bein Problem hatte. Soweit ich die bisherige Handhabung beurteilen kann habe ich keine Ansatzpunkte gefunden irgendetwas gegen die Wirksamkeit der Regeln zu sagen, aber ich hatte auch noch keinen Anlass sie kritisch zu hinterfragen.
Das Recht beiträge zu nutzen umfasst nicht das Recht sie willkürlich zu löschen. Verschieben von Beiträgen ist in Ordnung, aber eine Löschung nur so aus Lust und Laune ist auch von den Regeln des FDR nicht gedeckt.
was daran unverständlich ist? Alles!
Wer entscheidet? Nach welchen Kriterien wiord entschieden? Welche Rechte hat der user/Teilnehmer? Kann jeman die Sperrung fordern / anregen?
Das ganze ist völlig wilkürlich und ein System ist nicht zu erkennen. Wie soll ich mich regelkonform verhalten wenn es keine Regeln gibt?
Dann muss der Forenbetreiber eben dreimal darüber nachdenken ob er ein Forum eröffnet und den entsprechenden Vertrag mit dem Teilnehmer abschließt. Niemand zwingt ihn dazu ein Forum zu eröffnen.
Die von Ihnen als Beispiel aufgeführten Regeln sind kaum mit den Regel des FDR zu vergleichen. Hier gibt es weitere erörternde Texte zu den Regeln sowie einen thread in dem die Regeln, bzw. Teile der Regeln besprochen und konkret erläutert wurden.
Im Übrigen steht auch überhaupt nicht fest, ob alle Regeln dieses Forums tatsächlich haltbar sind. Bisher hat sich einfach niemand damit beschäftigt da niemand damit bein Problem hatte. Soweit ich die bisherige Handhabung beurteilen kann habe ich keine Ansatzpunkte gefunden irgendetwas gegen die Wirksamkeit der Regeln zu sagen, aber ich hatte auch noch keinen Anlass sie kritisch zu hinterfragen.
Das Recht beiträge zu nutzen umfasst nicht das Recht sie willkürlich zu löschen. Verschieben von Beiträgen ist in Ordnung, aber eine Löschung nur so aus Lust und Laune ist auch von den Regeln des FDR nicht gedeckt.
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Re: Sperrung in Foren
Wir wissen doch alle nur zu gut, dass kein Gesetz der Welt, egal in welchem Land, alle Eventualitäten abdecken kann. Denken wir nur mal an Anfragen hier im Forum: "Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich meinen Nachbarn auffordere, seinen Giebel zu streichen, weil der scheiße aussieht?!" (Nein, weil sich kein Gesetz konkret mit nachbarschaftlicher Giebel-Kritik auseinandersetzt). Und da, wo im "normalen Leben" ein Richter die Rechtsfindung vornimmt, macht es im Forum eben der Betreiber.rabenthaus hat geschrieben: Wer entscheidet? Nach welchen Kriterien wiord entschieden? Welche Rechte hat der user/Teilnehmer? Kann jeman die Sperrung fordern / anregen?
Das ganze ist völlig wilkürlich und ein System ist nicht zu erkennen. Wie soll ich mich regelkonform verhalten wenn es keine Regeln gibt?