Lärmbelästigung

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Blütenzauber
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Lärmbelästigung

Beitrag von Blütenzauber »

Hallo, Gesetze gut und schön, nur kaum anwendbar:
so gesetzt dem Fall man gibt Lärmprotokoll ab, der Nachbar bestreitet.
Eine Auskunft, ob es Konsequenzen gegeben hat, bekommt weder der Geschädigte noch dessen Anwalt.
Wie kann ich vor Gericht gehen, wenn ich gar nicht weiss, ob es Konsequenzen gab.
Man kann ja nicht für den gleichen Zeitraum ein Protokoll an die Bußgeldstelle einreichen und danach das Gleiche vor Gericht vorbringen wollen.
Vor allem ist ja ein Anwalt kostenpflichtig.
Warum bekommt niemand Auskunft was der Verursacher(Störer) geschildert hat, abstreiten und schon kann jeder machen was er will. Man kann dem ja nicht entgegentreten.
Danke für eine Antwort, eine :idea:
Ronny1958
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von Ronny1958 »

Danke für eine Antwort..
Auf welche Frage?

Worum gehts überhaupt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
FelixSt
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von FelixSt »

Blütenzauber hat geschrieben:Wie kann ich vor Gericht gehen, wenn ich gar nicht weiss, ob es Konsequenzen gab.
Warum wollen Sie denn vor Gericht gehen? Wollen Sie das Ordnungsamt auf Auskunfterteilung verklagen? :roll:
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Blütenzauber
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von Blütenzauber »

Hallo, nein keine Klage :lol:
Angenommen , es wird beim OA ein Lärmprotokoll abgegeben, dann bekommt der Störer doch die Unterlagen, um seine Sicht darzustellen.
So nun bestreitet der Störer alles, der Belästigte bekommt ja keine Auskunft darüber, ob es Konsequenzen für den Störer gab.
Nun gehen die Lärmbelästigungen bis nach 24Uhr weiter.
Neues Lärmprotokoll abgeben, der Störer streitet nun wieder alles ab, woher will der Belästigte wissen ob es Konsequenzen gab.
Auskunft des OA , das Gesetz wäre wie ein Gummiband zu sehen. Empfehlung RA.
Ich bin jetzt überfragt, der RA kann ja nun auch nicht wissen, ob es ein Bußgeld gegeben hat, auch er würde keine Auskunft bekommen. Wie will man denn Lärmbelästigungen beweisen??
Vielen Dank für eine Antwort
SusanneBerlin
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wie will man denn Lärmbelästigungen beweisen??
Na mit dem Lärmprotokoll und durch Zeugen.

Zeugen sind z. B. eigene Besucher, vom Lärm ebenfalls betroffene Nachbarn und Polzeibeamte.
Die Bußgeldstelle verhängt keine Bußgelder, wenn lediglich eine einzelne Person Lärmptotokolle abgibt.
Wieso ruft man nicht beim Ordungsamt bzw. auf der Polizeiwache an, wenn der Lärm akut ist?
Wie kann ich vor Gericht gehen, wenn ich gar nicht weiss, ob es Konsequenzen gab.
Was wollen Sie eigentlich vor Gericht erreichen?
Grüße, Susanne
FelixSt
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von FelixSt »

Blütenzauber hat geschrieben:nun bestreitet der Störer alles
Sie denken dabei wahrscheinlich an "Aussage gegen Aussage", so einfach ist es jedoch nicht. Wenn Ihr lärmender Nachbar tatsächlich im Extremfall vor einem Richter landet, dann wird dieser bestimmt nicht sagen: "Mmhh, ich hab hier ein Lärmprotokoll von Frau Blütenzauber, aber da Sie, werter Angeklagter, ja alles darin Beschriebene abstreiten, steht hier nun Aussage gegen Aussage. Tja, da kann man nichts machen, das Verfahren wird hiermit eingestellt. Ich wünsche noch einen schönen Tag, die Verhandlung ist geschlossen." Vielmehr ist es so, dass es dem Richter freisteht, demjenigen zu glauben, den er für glaubwürdiger hält, insbesondere auf Basis der Gesamtschau aller Details, die zum Fall vorliegen.

Deshalb sollten Sie gerade bei nächtlichem Lärm die Polizei hinzuziehen, die dann die Aufgaben des Ordnungsamts wahrnimmt, sofern sie nicht wegen Auslastung (Verkehrsunfälle, Einbrüche etc.) keine Zeit dafür hat. Ein Protokoll der Polizei macht sich nämlich auch nicht ganz schlecht in der Akte.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Lärmbelästigung

Beitrag von winterspaziergang »

Blütenzauber hat geschrieben:Hallo, Gesetze gut und schön, nur kaum anwendbar:
so gesetzt dem Fall man gibt Lärmprotokoll ab, der Nachbar bestreitet.
Eine Auskunft, ob es Konsequenzen gegeben hat, bekommt weder der Geschädigte noch dessen Anwalt.
Wie kann ich vor Gericht gehen, wenn ich gar nicht weiss, ob es Konsequenzen gab.
meist möchte man mit dem Lärmprotokoll als Konsequenz erreichen, dass die Ruhestörung eingestellt wird, der Nachbar als keine mehr macht. Ist dies der Fall, ist alles gut, ist es nicht der Fall, kann man nächste Schritte einleiten. Dabei kann man natürlich die gleichen und neue Protokolle nutzen
Man kann ja nicht für den gleichen Zeitraum ein Protokoll an die Bußgeldstelle einreichen und danach das Gleiche vor Gericht vorbringen wollen.
wieso nicht? der Sachverhalt ist gleich und wurde ja offenbar nicht geändert

...
Warum bekommt niemand Auskunft was der Verursacher(Störer) geschildert hat, abstreiten und schon kann jeder machen was er will.
dieser Satz ist, mehr noch als die anderen, sehr unverständlich. Man wundert sich, wieso der Verursacher abstreiten kann? weshalb man seine Version nicht zu lesen oder hören bekommt? Zum ersten: Es wäre mehr als schwierig, wenn die bloße Behauptung einer Ruhestörung, auch mittels selbst erstelltem Protokoll, gleich zu "Konsequenzen" führen würde. Hätte man auch nicht gern, falls man sich vielleicht zu Unrecht beschuldigt sieht.
Man kann dem ja nicht entgegentreten.
Wenn man Lärm protokolliert, gibt es kein "Entgegentreten". Über Lärm kann man schlecht diskutieren. Wenn es andere Belege als das Lärmprotokoll nicht gibt, sollte man welche sammeln (siehe vorherigen Beitrag) oder eben bei der Version und weiteren Protokollen bleiben.
Blütenzauber
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von Blütenzauber »

Hallo, erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Wir hatten schon einmal Lärmprotokolle dem OA zur Verfügung gestellt, mit Unterschriftenliste von mindestens 6 Nachbarn.
Dann war kurzzeitig erst mal etwas Ruhe, (im Winter).
Seit über 1 Jahr ist die Lärmbelästigung wieder erheblich geworden.
Die Polizei zu holen, kostet schon Überwindung, weil man Sorge hat, sie kommen und dann wird schnell Ruhe gehalten und dann steht man da wie "Tropfnase".(die lachen und uns wäre das peinlich)
Diese Belästigungen sind dann häufig an Wochenenden, wo die Herrschaften wissen, es ist keiner vom OA da.
Wie gesagt, das Amt meinte, Auslegung der Zeiten wäre wie ein Gummiband und vor Gericht ist das auch so eine Sache, an welchen Richter man gerät, na da war doch erst mal alle Hoffnung auf Ruhe dahin. :(
Ich bin dabei neue Protokolle zu schreiben und Zeugen haben wir auch.
Die Lärmbelästigungen gehen manchmal bis früh morgens um 3.00 Uhr.

Danke, jedenfalls haben Sie mir - uns doch wieder Hoffnung gemacht. :)
FelixSt
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von FelixSt »

Gehen Sie mal in solchen Nächten mit einer Digitalkamera auf die Straße und filmen Sie einfach etwas vor sich hin, natürlich mit Tonaufzeichnung und mit Datumseinblendung. Natürlich nicht einmal, sondern mehrfach. Diese Sammlung reichen Sie dann ein.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
SusanneBerlin
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Polizei zu holen, kostet schon Überwindung, weil man Sorge hat, sie kommen und dann wird schnell Ruhe gehalten und dann steht man da wie "Tropfnase".(die lachen und uns wäre das peinlich)
Wenn die Polizei auf Ihre Beschwerde hin vorbeikommt, dann klingeln die an der Haustür nicht bei den Lärmverursachern -die wären ja dann gewarnt und würden leiser machen- sondern bei Ihnen. Sie drücken den Summer und die Beamten können sich unverfälscht ein Bild machen und gehen dann zur Wohnungstür der Freunde der lauten Musik, wo sie klingeln und den Lärmern eine Ermahnung aussprechen. Aber wenn man das nie versucht, weiß man's eben nicht.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von ktown »

Mal wieder ein typischer Fall von: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. :wink:
1. Es vermutlich Nachbarn die ähnlich denken.
2. Ohne entsprechende Einsätze von Polizei und/oder Ordnungsamt wird man früher oder später immer allein da stehen. Übrigens sind die Mitarbeiter, sollte es sich nicht um ein Hundertseelenort handeln, auch am Weekend erreichbar.
3. Ordnungsamt wie auch Polizei werden nicht viel ausmachen können. Es wird primär vielleicht ruhig sein. Um aber final für ruhe zu sorgen wird man um einen Zivilprozess nicht rumkommen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
gzs
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von gzs »

Die Polizei zu holen, kostet schon Überwindung, weil man Sorge hat, sie kommen und dann wird schnell Ruhe gehalten und dann steht man da wie "Tropfnase".(die lachen und uns wäre das peinlich)
Es soll Polizisten geben, die sowas schon öfter gemacht haben und um die Tricks der Ruhestörer wissen. Da wird dann schon mal um die Ecke geparkt und recht dezent vorgegangen, damit eben keiner gewarnt wird. Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen sie in zivil kamen ... Ist halt immer die Frage was die Polizei gerade sonst zu tun hat und wie sie den Anrufer einschätzen.

Wichtig ist allerdings, dass man sie überhaupt erst mal anruft, von alleine kommen sie nicht ...
Blütenzauber
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Re: Lärmbelästigung

Beitrag von Blütenzauber »

Hallo und vielen Dank noch einmal für all die guten Informationen.

Bei der nächster Lärmbelästigung werden wir garantiert die Polizei rufen.
Und den Rat, die Gegend zu filmen, werde ich garantiert befolgen.
Bin fleissig dabei mein Protokoll zu schreiben....
Schönes Wochenende..... wir zumindest, hoffentlich... die Nachbarn sind für ein paar Tage weg und wir geniessen die himmlische Ruhe :D
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