leider habe ich hier einen ekelhaften Fall. Von Beruf bin ich Rechtsanwaltsfachangestellter, kenne mich daher durchaus mit vielschichtigen Gesetzeslagen aus. Es geht hier um meinen Vater, der einen Mobilfunkvertrag hatte, welcher seitens des Anbieters gekündigt wurde, mit folgender Begründung:
Der Anbieter beklagt, dass die monatlichen Forderungen des Mobilfunkvertrags seitens meines Vaters nicht ausgeglichen wurden. Hier behält sich der Anbieter vor, den Mobilfunkvertrag fristlos zu kündigen. Der "andauernde Zahlungsverzug" sei Grund genug dafür, eine solche Kündigung auszusprechen.
Soweit ist das ganze auch richtig. Niedergelegt ist dies auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Hier ist jedoch etwas besonders faul:
Am 26.04.2016, aufgrund eines Kontoumzugs von der D-Bank zur C-Bank, änderte sich die IBAN sowie BIC meines Vaters. Zusammen mit meiner Mutter - verheiratet - wird ein Gemeinschaftskonto, wie dies auch bei der xxxx Bank der Fall war, bei der C-Bank eingerichtet. Meine Mutter, die auch einen Mobilfunkvertrag bei diesem Anbieter hat, funktionierte die Abbuchung mit Lastschrift wie gewohnt - es kam hier, zumindest bei meiner Mutter, zu keinem Zahlungsverzug.
Ich legte für meinen Vater Widerspruch gegen die hier am 15.08.2016 ausgestellte Kündigung ein mit der Begründung, diese sei rechtswidrig, da folgender Sachverhalt dem Anbieter zur Last gelegt wird:
Am 26.04.2016 wurde eine neue IBAN sowie BIC durch einen Kontoumzug telefonisch beim Kundenservice des Anbieters für meinen Vater mitgeteilt, damit das Abbuchungsverfahren via Lastschrift weiterbestehen kann. Mit mehrfacher Wiederholung der IBAN sowie BIC wurden diese abgeglichen, nach erfolgter Abspeicherung seitens der Kundenberaterin wurde das Gespräch beendet und die Thematik war somit erledigt.
Jedoch erfolgte für Monat Mai und Juni Mahnungen, dass Zahlungsverzug bestehen würde, da der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht überwiesen wurde. Ich schrieb für meinen Vater den Anbieter an und forderte auf, die Mahngebühren vollumfänglich zurückzunehmen und diese auf das Konto bei der C-Bank zu überweisen. Die Mahngebühren waren fehlerhaft zustande gekommen und Fehler des Anbieters gewesen. Dies wurde für Monat Mai akzeptiert, für Juni jedoch nicht. Monat Mai (circa € 5,00) wurden zur Rückerstattung gebracht. Daher gab es Grund zur Annahme, das Fehler vom Anbieter beim Lastschriftverfahren gemacht wurden.
Es folgte nunmehr am 15.08.2016 die Kündigung des Anbieters gegenüber meinem Vater. Andauernder Zahlungsverzug wäre der Auslöser dieser gewesen. Jedoch wurde am 26.04.2016 seitens meiner Mutter (für meinen Vater) die IBAN und BIC geändert. Die Änderung wurde akzeptiert und mehrmals abgeglichen. Mit der Rücküberweisung der Mahngebühren für Monat Mai sieht es für mich zumindest derzeit so aus, dass seitens des Anbieters der hauseigene Fehler akzeptiert und dieser gleichermaßen zugegeben wurde.
Besonders ist auch, dass ich kurz nach Erhalt der ausgestellten Kündigung Abends beim Kundenservice des Anbieters angerufen habe. Die Dame vom Kundenservice versuchte mich mit aller Dreistigkeit abzuwimmeln. Sie begründete hier aber die Kündigung damit, dass es Fehler beim Lastschrifverfahren seitens des Anbieters gab, da das Konto einer anderen Person angehöre. Hier ergibt sich meines Erachtens wiederum die Frage, warum das Gemeinschaftskonto zumindest bei meiner Mutter einwandfrei akzeptiert wurde und keine Problematik auslöst.
Die Aussage der Mitarbeiterin des Kundenservice akzeptierte ich.
Durch meine Stellungnahmen machte ich dem Anbieter klar, dass der hier ausgestellte Schadenanspruch, welchen sie geltend machen möchten, - in Höhe von € 13,17 - nicht überwiesen wird, wenn keine ordentliche nachvollziehbare Begründung seitens des Anbieters für die Kündigung vorliegt. Folgendes bezüglich der Änderung der IBAN sowie BIC habe ich gegenüber dem Anbieter noch zu bedenken gegeben:
Die telefonische Änderung wurde akzeptiert. Es wurde zwischen meiner Mutter und dem Kundenservice verglichen, ob die aufgenommene IBAN und BIC der Richtigkeit entsprechen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters steht, dass eine Änderung nur schriftlich angenommen werden kann. Hier stellt sich die Frage auf, warum die Kundenberaterin meine Mutter nicht aufmerksam machte, dass eine telefonische Änderung der IBAN und BIC nicht möglich wäre. Sie wurde jedoch akzeptiert. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken hier ebenfalls die Benutzung des online Kontos ein (meiner Meinung nach).
Mittlerweile meldete sich der Anbieter auf meine Schriftsätze. Hier viel dem Anbieter doch plötzlich auf, dass nicht mein Vater, sondern eine Dritte Person (sprich meine Wenigkeit) in Korrespondenz mit dem Anbieter steht. Es wurde nunmehr gebeten, eine Bevollmächtigung einzusenden. Die Bevollmächtigung durfte ich per E-Mail einsenden. Als ich die elektronische Einsendung der von meinem Vater unterschriebenen Bevollmächtigung vornahm, entgegnete mir der Anbieter wenig später, das eine Einsendung von mir aus nicht möglich wäre - ich wäre nicht autorisiert, Handlungen vorzunehmen, die meinen Vater betreffen.
Es stinkt mir ziemlich. Aber das Gute dabei ist, dass der Anbieter sich bisher bedeckt und zurückhält. Ich denke, mittlerweile haben sie wenig Lust mit mir zu kommunizieren. Eine ordentliche Begründung erfolgte im Übrigen auch heute nicht.

Na, habt ihr persönlich auch eine ähnliche oder gar gleiche Erfahrung gemacht?
Habt ihr eventuell noch Ratschläge, die ich einbeziehen könnte?
Mit besten Grüßen
euer Kevin
(Eine Rechtsberatung möchte ich ausschließen. Es geht hier lediglich um die Meinung der User, welche ich gerne in Erfahrung bringen möchte. Eventuell gibt es hier den ein oder anderen, der einen wertvollen Tipp für mich hat!)