Naja wenn sie es nicht versuchen, dann werden sie es nie rausfindenAllstar hat geschrieben:Wir wissen keinen Rat mehr und überlegen zur Polizei zu gehen wissen aber nicht ob das zu etwas führt.???
Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Ist das ein Privatgrundstück? Gibt es ein Wegerecht?
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
zu wem gehört der Weg, wenn er nicht öffentlich ist? lässt er sich nicht sperren/verschießen?Allstar hat geschrieben: Die Zeitungsträgerin benutz einen nicht befestigten Schottere der etwa 1,5 Meter an unseren Schlafzimmerfenster vorbei führt der aber kein öffentlicher Weg ist und sie diesen zum Ende ihrer Tour als Abkürzung benutzt.
davon muss man nicht wach werden. Es gab ja mal Zeiten, da war das Alltag, ohne, dass die Menschen massive Schlafstörungen hatten. Will heißen: Es ist eine Frage, ob das Ruhestörung ist.dabei macht sie mit dem Wagen einen solchen Lärm das wir aus dem Schlaf gerissen werden da es sich anhört als fahre ein Pferdekutsche an unseren Fenstern vorbei.
wie lange benötigt die Dame, um an Ihrem Fenster vorbeizulaufen? wenn man sich ärgert, schläft man übrigens auch nicht wieder ein, obwohl die Ruhestörung längst vorüber ist. Auch hier: Es ist eine Frage, ob das so laut und so lange dauert, dass es eine "Ruhestörung" im rechtlichen Sinn ist.Mittlerweile haben wir schon massive Schlafstörungen und brauchen längere Zeit um wieder einzuschlafen.
die Frage ist wirklich, was die tun soll. Eine Streife vorbei schicken, die auf die Dame nachts wartet? nachts einen Schotterweg benutzen ist keine Straftat, so dass die Polizei sich wohl kaum zum Handeln aufgefordert sehen dürfte, aber richtig ist, dass man es natürlich dort mal vortragen kann.Wir wissen keinen Rat mehr und überlegen zur Polizei zu gehen wissen aber nicht ob das zu etwas führt.
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Mal ehrlich: Was hatten Sie erwartet? Dass Ihnen jemand von uns den Gang zur Polizei oder zum Ordnungsamt abnimmt?Allstar hat geschrieben:Danke...
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Da fast alle, die hier lesen, nicht die kräftige Dame sind, müssen Sie sich nicht entschuldigen- es macht doch nur Ihre Geschichte unglaubwürdigAllstar hat geschrieben:Die Dame ist kräftig gebaut und allein ihre Schritte bzw. das Maschieren macht krach und wird immer lauter bis vor unseren Fenstern. Man könnte es mit einem Zug vergleichen der sich nähert und vorüberfährt...sorry für den Vergleich...
aha. Eine kräftige Dame, deren Schritte wahlweise wie das Donnern eines vorbei fahrenden Zuges oder eine Pferdekutsche klingen, geht 1,5 min am Fenster vorbei und schon ist die Nacht dahinund das ganze dauert etwa 1,5-2 Minuten. Dabei zieht sie noch ihren leeren Wagen hinter sich hier in dem ein loses Brett/Boden klappert.
wie bereits gesagt: Genau das ist die Frage. Und der Maßstab für Ruhestörung ist nicht, wie schnell jemand wach wird.Früher ging hier nie Jemand zur Nachtzeit und wir wohnen seit 40 Jahren hier. Ob man es als Ruhestörung auslegen kann oder nicht..??? Fakt ist das wir dadurch seit Monaten jede Nacht geweckt werden und das immer zu einer anderen Zeit (Zwischen 2:30-4:30)
Wenn kein Schild den Weg kennzeichnet, spricht nichts dagegen, ihn als Abkürzung zu nutzen.
Kann man ihn nicht durch eine Gartentür o.ä. verschließen?
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Polizei? Ernsthaft?Allstar hat geschrieben:Wir wissen keinen Rat mehr und überlegen zur Polizei zu gehen wissen aber nicht ob das zu etwas führt.
Die Frage ist und bleibt:
Darf sie da durchlaufen?
Wenn ja, ist es nmE. keine Ruhestörung, auch wenn man das so empfindet.
Wenn nein, dann sollte man da den Hebel ansetzen.
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Muss man nicht auch betrachten ob die Fenster im Sommer nachts offen sind?
Oder findet die Störung der Nachtruhe auch im Winter bzw. bei geschlossenen Fenstern statt?
Oder findet die Störung der Nachtruhe auch im Winter bzw. bei geschlossenen Fenstern statt?
"Ich habe Dir also die Wahrheit erzählt, von einem gewissen Standpunkt aus." - Obi Wan Kenobi
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Bei uns, ca. 200m entfernt, verkehrt die Eisenbahn und gibt wegen eines unbeschrankten Bahnübergangs Hornsignale ab. Davon werde ich vielleicht zwei-, dreimal im Jahr wach. Schlagen Sie mal online nach, welchen Schalldruck diese sog. Makrophone abgeben. Den etwas misslungenen Vergleich würde ich mir daher an Ihrer Stelle - ohne irgendwelche dicken Frauen mit Minijob und Trampeltiertalent in Schutz nehmen zu wollen - wirklich noch mal durch den Kopf gehen lassen.Allstar hat geschrieben:Die Dame ist kräftig gebaut und allein ihre Schritte bzw. das Maschieren macht krach und wird immer lauter bis vor unseren Fenstern. Man könnte es mit einem Zug vergleichen der sich nähert und vorüberfährt...
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Wir haben Sie dennoch verstanden! Oder meinten Sie mit "kräftig", dass die Frau im Fitnessstudio trainiert und gut im Armdrücken ist? Was soll die politisch hyperkorrekte Zurückhaltung? Wenn eine Zeitungsbotin korpulent ist, dann ist sie es eben. Dass sie deswegen wie ein Zug klingt, glaube ich trotzdem nicht.Allstar hat geschrieben:@ Bäcker HD, von Dick und Trampeltier etc. habe ich nicht gesprochen...
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Super Stimmung bei Ihnen in der Nachbarschaft. Ist die Zeitungsbotin da evt. nur die Spitze des Eisbergs?Allstar hat geschrieben:Er schrie mich darauf hin an (...) und ich solle die Klappe halten.
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Mich würde mal interessieren, woher der TE die Auffassung nimmt, er habe für die Benutzung ihm nicht gehörender Wege irgendein Mitspracherecht?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Wenn der Weg nicht öffentlich, aber auch nicht gesperrt oder gesondert gekennzeichnet ist, wird man gegen das Begehen durch Dritte wenig ausrichten können.Allstar hat geschrieben: Ich sprach ihn darauf an ob er es nicht in Erwägung ziehen könnte unter Mithilfe/Beteidigung den Weg befestigen zu lassen. Er schrie mich darauf hin an das er meinem Vater vor 45 Jahren die Genehmigung erteilte so dicht an seinem Weg zu bauen und ich solle die Klappe halten. Wir waren zu erst hier meinte er und ich solle damit leben oder es sein lassen.
Da nicht der Wagen der Dame, sondern die Dame beim Laufen, Geräusche eines Zuges oder Hufgeklapper macht, weil sie groß und athletisch ist, wird man hier auch nichts ausrichten können, die Dame kann ja weder kleiner werden, noch Muskelabbau betreiben.
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Ich verstehe seit Anbeginn nicht, weshalb das Augenmerk (auch seitens des TE) so auf die Person selbst gelenkt wird, denn ursprünglich wurde ja auch anderes beschrieben:winterspaziergang hat geschrieben:Da nicht der Wagen der Dame, sondern die Dame beim Laufen, Geräusche eines Zuges oder Hufgeklapper macht
Dabei zieht sie noch ihren leeren Wagen hinter sich hier in dem ein loses Brett/Boden klappert.
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Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
.... schon wieder keine Wunschantworten.Allstar hat geschrieben:Überhaupt kommt mir das alles hier sehr merkwürdig vor. Ich mach mich wieder vom Acker !
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Nächtliche Ruhestörung durch Zeitungsträger ?
Antworten zum Anliegen wurden gegeben. Merkwürdig war vor allem die vollkommen übertriebene Darstellung, nach der das Laufen eines Menschen, mit oder ohne Wagen, die Lautstärke eines vorbei fahrenden Zuges erreicht.Allstar hat geschrieben: Überhaupt kommt mir das alles hier sehr merkwürdig vor. Ich mach mich wieder vom Acker !
Man kann zudem niemand rechtlich daran hindern, einen Weg, der nicht öffentlich, aber öffentlich zugänglich ist, zu begehen und es gibt keinen Rechtsanspruch auf komplette Ruhe.