Baumaschine im Wohnort
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Baumaschine im Wohnort
Hallo !
angenommen, jemand hätte als Hobby einen 5 Tonnen schweren alten Radlader mitten im Ort auf seinem Grundstück vorgehalten. Mit diesem Monstrum das viel Lärm und Erschütterungen bei den Nachbarhäusern verursacht würde er dann so alle paar Tage auf seinem Grundstück oder auch im Ortsbereich "tätig" werden. Ist dies, da immer mit Abgas- und Lärmbelästigung verbunden zulässig ?
Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen, er nutzt aber auch öffentliche Wege und Straßen ....
angenommen, jemand hätte als Hobby einen 5 Tonnen schweren alten Radlader mitten im Ort auf seinem Grundstück vorgehalten. Mit diesem Monstrum das viel Lärm und Erschütterungen bei den Nachbarhäusern verursacht würde er dann so alle paar Tage auf seinem Grundstück oder auch im Ortsbereich "tätig" werden. Ist dies, da immer mit Abgas- und Lärmbelästigung verbunden zulässig ?
Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen, er nutzt aber auch öffentliche Wege und Straßen ....
Re: Baumaschine im Wohnort
Dafür dürften sich Polizei und Ordnungsamt weit brennender interessieren als der Wochenendbetrieb dieses Forums.
Man darf seine Umwelt nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar belästigen. Nun überlegen Sie mal, ob es sich um zwingende, unvermeidbare Umstände handelt, wenn ich mir einen Bagger kaufe und auf meinem Grundstück zwecks Langeweilebewältigung damit "Bodo" spiele.
Man darf seine Umwelt nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar belästigen. Nun überlegen Sie mal, ob es sich um zwingende, unvermeidbare Umstände handelt, wenn ich mir einen Bagger kaufe und auf meinem Grundstück zwecks Langeweilebewältigung damit "Bodo" spiele.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Baumaschine im Wohnort
Bezüglich der "Abgas und Lärmbelästigung" sei gesagt, dass, sollten die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze eingehalten werden, dies durch Dritte zu ertragen ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Baumaschine im Wohnort
Ahoi!
Allerdings muß eine Kenzeichnung nach §4 (4) FZV angebracht sein, heist Name und Adresse dauerhaft auf der linken Seite.
Daß dieses "Monstrum", man spricht bis 7,5t von Kompaktradlader, schneller fährt wäre sehr ausergewöhnlich.
Gruss fool1
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig.peersteiner hat geschrieben:Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen, er nutzt aber auch öffentliche Wege und Straßen ....
Allerdings muß eine Kenzeichnung nach §4 (4) FZV angebracht sein, heist Name und Adresse dauerhaft auf der linken Seite.
Daß dieses "Monstrum", man spricht bis 7,5t von Kompaktradlader, schneller fährt wäre sehr ausergewöhnlich.
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
Karl Kraus (1874-1936)
Für Dieter, Felix und WHKD2000
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Re: Baumaschine im Wohnort
Hallo,
OT:
ein Radlader der 5t-Klasse ist bei weitem kein "Monstrum", sondern eher was für den (größeren) Sandkasten
MfG
OT:
ein Radlader der 5t-Klasse ist bei weitem kein "Monstrum", sondern eher was für den (größeren) Sandkasten
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Baumaschine im Wohnort
Ahoi!
Gruss fool1
Monstrum war die Wortwahl des TE, daher die " " Zeichen und ein Fotolink zu einem 7,5t Kompaktradlader mit Fahrer und Lkw für den Größenvergleich.Elektrikör hat geschrieben:OT:
ein Radlader der 5t-Klasse ist bei weitem kein "Monstrum", sondern eher was für den (größeren) Sandkasten
Gruss fool1
Nichts ist engherziger als Chauvinismus oder Rassenhaß. Mir sind alle Menschen gleich, überall gibt's Schafsköpfe und für alle habe ich die gleiche Verachtung. Nur keine kleinlichen Vorurteile!
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Re: Baumaschine im Wohnort
Hallo,
war auch nicht "gegen" dich gerichtet, ich hab nur zu langsam getippt und wieder mal nicht geschaut, was inzwischen an Posting kam
MfG
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Re: Baumaschine im Wohnort
wohlgemerkt, es handelt sich um ein WOHNGEBIET .....
Re: Baumaschine im Wohnort
Ja und?
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Re: Baumaschine im Wohnort
Man braucht nicht extra ein Immissionschutzgesetz bemühen, es steht auch direkt in der StVO.ktown hat geschrieben:Bezüglich der "Abgas und Lärmbelästigung" sei gesagt, dass, sollten die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze eingehalten werden, dies durch Dritte zu ertragen ist.
StVO hat geschrieben:§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
(2) ...
(3) An Sonntagen und Feiertagen ...
Grüße, Susanne
Re: Baumaschine im Wohnort
Was hat der zitierte Paragraph mit dem Sachverhalt zutun?
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Re: Baumaschine im Wohnort
Hallo,
Spaßfahrten durch den Garten, oder quasi das Anlegen desselbigen nach einem Neubau?
MfG
Wie muß man sich denn das vorstellen?peersteiner hat geschrieben: ... dann so alle paar Tage auf seinem Grundstück oder auch im Ortsbereich "tätig" werden.
Spaßfahrten durch den Garten, oder quasi das Anlegen desselbigen nach einem Neubau?
MfG
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Re: Baumaschine im Wohnort
1) die Sache mit der Zulassung wurde ja schon von fool1 beantwortet.
2) was "unnötiger Lärm" ist, ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn er nur den Motor laufen lassen würde oder damit nur Spassfahrten durch den Garten macht, wäre es noch einfach (siehe zitierter §30 StVO), aber wenn er damit den Garten beständig umgestaltet, den Bagger also bestimmungsgemäß verwendet, dann mag das ein Nachbar als nervig und unnötig empfinden, aber es dürften dem keine anderen Regeln entgegenstehen als die, die auch beispielsweise dem Gebrauch von Rasenmähern, Heckenschneidern, Laubbläser und anderem lautstarken Gartenwerkzeug beschränken (also lokal festgelegte Ruhezeiten, Lärm- und Abgasgrenzwerte für solche Geräte etc.)
Dass mein Nachbar jeden Samstag (gerade jetzt, wo ich dies schreibe) mit dem benzingetriebenen Rasentrimmer die Kanten seines Rasens "vertrimmt", nervt mich auch, halte ich auch für unnötig, aber es ist sein gutes Recht...
2) was "unnötiger Lärm" ist, ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn er nur den Motor laufen lassen würde oder damit nur Spassfahrten durch den Garten macht, wäre es noch einfach (siehe zitierter §30 StVO), aber wenn er damit den Garten beständig umgestaltet, den Bagger also bestimmungsgemäß verwendet, dann mag das ein Nachbar als nervig und unnötig empfinden, aber es dürften dem keine anderen Regeln entgegenstehen als die, die auch beispielsweise dem Gebrauch von Rasenmähern, Heckenschneidern, Laubbläser und anderem lautstarken Gartenwerkzeug beschränken (also lokal festgelegte Ruhezeiten, Lärm- und Abgasgrenzwerte für solche Geräte etc.)
Dass mein Nachbar jeden Samstag (gerade jetzt, wo ich dies schreibe) mit dem benzingetriebenen Rasentrimmer die Kanten seines Rasens "vertrimmt", nervt mich auch, halte ich auch für unnötig, aber es ist sein gutes Recht...
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Re: Baumaschine im Wohnort
SO ist das vorzustellen:
Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster ( soviel, warum WOHNGEBIET einen Unterschied macht). Dann lädt er etwas Schrott auf einen Hänger ( der Typ handelt schwarz mit Altmaterial und Schrott, Wertstoffen usw. )
und dann parkt er den Radlader wieder in seiner Scheune am Marktplatz. Die Belästigung für die Anwohner ist deutlich höher als mit einem PKW oder ähnlichem ....
Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster ( soviel, warum WOHNGEBIET einen Unterschied macht). Dann lädt er etwas Schrott auf einen Hänger ( der Typ handelt schwarz mit Altmaterial und Schrott, Wertstoffen usw. )
und dann parkt er den Radlader wieder in seiner Scheune am Marktplatz. Die Belästigung für die Anwohner ist deutlich höher als mit einem PKW oder ähnlichem ....
Re: Baumaschine im Wohnort
1. Als Architekt stell ich mir dann gleich mal die Frage: Wieso 2 Meter? Wurde da verbotenerweise der Grenzabstand nicht eingehalten?peersteiner hat geschrieben:Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster
2. Sind seit neustem Dieselpartikelfilter Pflicht?
3. Haben Sie immer noch nicht gesagt, zu welcher Uhrzeit dies geschieht. Ich tendiere eher dahin, das diese Info ihrer erhofften Antwort noch weniger Aufwind gibt.
Achso kurz ein Link, dass man den gesamten Sachverhalt versteht.
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