Urheberrecht für Lektürehilfe

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ama2
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Urheberrecht für Lektürehilfe

Beitrag von ama2 »

Hallo,

ich hätte folgende Fragen, bei der ich mir nicht sicher bin.

Angenommen ich verfasse eine Lektürenhilfe (gewerblich) für Faust von Goethe, verstoße ich gegen das Urheberrecht?
Was ist wenn ich es für neure Bücher verfasse die nicht <70 Jahre alt sind.
Bin ich dazu verpflichtet es irgendwo zu melden oder eine Gebrauchslizenz oder etwas ähnliches zu erwerben?

Vielen Dank für die Hilfe.