der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Nun wollte der Gläubiger beim Gericht einen Zwangsvollstreckungsantrag stellen. Das Gericht hat den Titel jedoch zurückgesandt, mit dem Vermerk "Vollstreckungsschutz, Insolvenzverfahren im Mai 2016 eröffnet".
Wie sollte der Gläubiger nun vorgehen?
Macht es Sinn den Insolvenzverwalter anzuschreiben und die Forderung dort selber versuchen anzumelden?
Vermutlich (meiner Erfahrung nach) werden die Gläubiger in diesem Privatinsolvenzverfahren eh leer ausgehen.
Ist es auch möglich einfach zu warten bis das Insolvenzverfahren durch ist?
Der Titel des Gläubigers verliert dann doch nicht an Gültigkeit, oder? (Der Schuldner hat ihn ja nicht zum Verfahren angemeldet...).
Ich würde mich über Rat sehr freuen!
Vielen Dank vorab!
