Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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Hendrik123
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Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Hendrik123 »

Hallo zusammen :)

Angenommen ein Publisher bietet auf seiner Website diverse PDFs gegen Bezahlung zum Download an.
Diese PDFs sind DRM geschützt, wodurch es zu Komplikationen beim öffnen kommen kann, da eine spezielle Software zum Öffnen der PDFs benötigt wird.
Nach Kontaktaufnahme zum Support, wird auf eine URL verwiesen, welche das Dokument ohne die strengen DRM-Maßnahmen bzw. ohne die Software lesbar enthält.
Nennen wir sie: example.com/downloads/101.zip
Durch Ausprobieren fällt auf, dass auf dem Server auch noch Dateien unter [...]/104.zip, 110.zip usw. verfügbar sind.
Der Download wird durch Herumprobieren und einfaches Aufrufen der entsprechenden URL initiiert.

Gibt es rechtliche Bedenken beim Download weiterer, normalerweise kostenpflichtiger aber wohlgemerkt frei verfügbarer/zugänglicher, Dateien?

Vielen Dank und Grüße :)
Froggel
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Froggel »

Hendrik123 hat geschrieben:Gibt es rechtliche Bedenken beim Download weiterer, normalerweise kostenpflichtiger aber wohlgemerkt frei verfügbarer/zugänglicher, Dateien?
Es mag dem Publisher nicht gefallen, aber so lange man nur für sich selbst herunterlädt, wird es keine Probleme geben. Schön ist es natürlich nicht, denn der Ersteller möchte mit Sicherheit für seine Arbeit bezahlt werden, zumal ein Leser, dem diese Arbeit gefällt, auch bereit sein sollte, dafür zu bezahlen, aber es war ja auch nicht nach dem moralischen Aspekt gefragt.

Dem Selfpublisher kann man nur raten, bei solchen Anfragen nur kurzfristig die entsprechende Datei zum Download bereitzustellen. Davon mal ab empfinde ich es als dämlich, seine Dokumente mit DRM zu schützen, da diejenigen, die das unehrlicherweise haben wollen, den Kopierschutz ganz leicht knacken können. Und der ehrliche, bezahlende Leser, der sich damit herumärgern muss, hat das Nachsehen.
Ich bin kein Jurist.
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Hendrik123
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Hendrik123 »

Froggel hat geschrieben:Es mag dem Publisher nicht gefallen, aber so lange man nur für sich selbst herunterlädt, wird es keine Probleme geben. Schön ist es natürlich nicht, denn der Ersteller möchte mit Sicherheit für seine Arbeit bezahlt werden, zumal ein Leser, dem diese Arbeit gefällt, auch bereit sein sollte, dafür zu bezahlen, aber es war ja auch nicht nach dem moralischen Aspekt gefragt.
Auf der ersten Textseite der Dokumente heißt es jedoch:

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Copyright © 20xx, XXX Publishing Company
All Rights Reserved. No part of this book may be used or reproduced in any manner whatsoever without written permission of XXX Publishing Company
Trotzdem wäre der reine Download der frei zugänglichen Dateien auf den Servern des Publishers an sich rechtens?
Froggel hat geschrieben:Dem Selfpublisher kann man nur raten, bei solchen Anfragen nur kurzfristig die entsprechende Datei zum Download bereitzustellen. Davon mal ab empfinde ich es als dämlich, seine Dokumente mit DRM zu schützen, da diejenigen, die das unehrlicherweise haben wollen, den Kopierschutz ganz leicht knacken können. Und der ehrliche, bezahlende Leser, der sich damit herumärgern muss, hat das Nachsehen.
Es gibt durchaus Methoden, bei denen sich das DRM bestenfalls nur noch durch Verwendung der Rohdaten in der Druckerwarteschlange umgehen lässt. Aber an der Stelle schweifen wir ab :?
Froggel
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Froggel »

Hendrik123 hat geschrieben:Trotzdem wäre der reine Download der frei zugänglichen Dateien auf den Servern des Publishers an sich rechtens?
Nach §51 Abs. 1 UrhG würde ich die Frage bejahen. Die Daten wurden nicht rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht, weil sie vom Urheber selbst eingestellt wurden. Dass der seine Daten nicht in der Weise schützt, dass die Öffentlichkeit da nicht ran kommt, ist nicht das Problem des Nutzers. Er darf sich also eine Kopie machen und sie für sich selbst nutzen. Wenn er die dann aber anderen anbietet, rutscht er schnell wieder in die Strafbarkeit hinein.

Im Übrigen ist zwar das Umgehen eines Kopierschutzes verboten, dennoch macht man sich nicht strafbar, wenn man den Kopierschutz lediglich zum eigenen Gebrauch umgeht (§ 108b UrhG) - das nennt sich dann Grauzone :wink:
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Ronny1958
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Ronny1958 »

Mit der gleichen Argumentation dürfte ich mir ein frei zugängliches Fahrrad welches nur nicht angekettet wurde zu eigen machen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Richard Gecko
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Richard Gecko »

Ja, wenn sie eine Kopie davon machen dann schon.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
Gammaflyer
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Gammaflyer »

Geniale Antwort. 8)
Name4711
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Name4711 »

Naja - spiel ich mal wieder den bösen Buben 8)

Wissen sie was ein Passwort ist?

Bei vielen Leuten sowas wie :"geheim","passwort" oder "qwertz" :oops:

Das ist recht leicht zu raten oder durch Probieren herauszubekommen...
Trotzdem überwinde ich mit dem Raten einen Schutzmechanismus um an dahinter ligene de Daten zu gelangen.
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In der frühzeit des Internet - sozusagen der "Diskettenzeit" sind einige dsaruf gekommen ihre inhalte dadurch zu schützen, dass sie diese als "iregendeine _Adresse/Verzeichnis/gzuwefrzwdifzetzwedgzf.endung" versteckt haben.

Wer den Dateinamen nicht kannte war recht gut abgehalten. Sperrt man die Suchmaschinen aus, funzt das minimal noch heute.... :(
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Deshalb mein Einwand zum kopierten Fahrrad:

Wenn der Anbieter den Ort eines Archifs jemanden mit berechtigten Interesse angiebt - und der daqnn anfängt "Auszuprobieren", behaupte ich, dass der einen Sicherheitsmechanismus überwindet. Wenn auch einen sehr sehr schlechten. :devil:
Tastenspitz
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Tastenspitz »

Froggel hat geschrieben: §51 Abs. 1 UrhG
202a StGB scheidet nmE. ebenfalls aus. Es besteht keine Zugangssicherung.
Hendrik123
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Re: Download frei zugänglichen (kostenpflichtigen) Materials

Beitrag von Hendrik123 »

An dieser Stelle auf jeden Fall schon mal Danke an alle Antwortgeber :!:
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