Parken auf Süpermarktparkpltz
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Parken auf Süpermarktparkpltz
Ich wohne unmittelbar neben einem großen Einkaufszentrum und parke deshalb des öfteren auf dem großen Parkplatz,auch über Nacht. Bekomme dann jedesmal die Aufforderung bzw den Hinweis dies sei ein Privatparkplatz und ich solle woanders parken.
Jetzt meine Frage : Wie lang darf ich da ohne Konsiquenzen parken ?
wie is die Rechtslage
Jetzt meine Frage : Wie lang darf ich da ohne Konsiquenzen parken ?
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Das können wir von hier aus nicht sehen. Da müssten auf dem Parkplatz (oder an der Einfahrt zu demselben) Schilder aufgestellt sein, wo das draufsteht. Hast du da noch nie drauf geachtet? Da es ein Privatparkplatz ist, darf der Betreiber festlegen, wer und wie lange man dort parken darf.
Grüße, Susanne
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
So, wie es naheliegt. Der Eigentümer des Parkplatzes entscheidet, wie er mit seinem Eigentum verfährt. Und wenn der Ihnen mitteilt, dass Sie dort nicht parken dürfen, dürfen Sie das nicht. Welche Konsequenzen der Eigentümer wann zieht, werden Sie dann merken.scout06 hat geschrieben:wie is die Rechtslage
Gar nicht (Denn um die Frage, ob Sie als Kunde während des Einkaufs dort parken dürfen, geht es vorliegend offenkundig doch nicht).scout06 hat geschrieben:Jetzt meine Frage : Wie lang darf ich da ohne Konsiquenzen parken ?
Edit:
Ich halte, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, Schilder hier nicht für erforderlich. Der Betreffende wird und wurde hier konkret wiederholt aufgefordert, sein Tun zu unterlassen und das genügt m.E. vollkommen.
Zuletzt geändert von Kormoran am 28.11.16, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Gar nicht. Das hat ihnen der Eigentümer doch schon mehrfach mitgeteilt.scout06 hat geschrieben:Wie lang darf ich da ohne Konsiquenzen parken ?
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Ich hatte mit dem Verweis auf die Schilder den TE dazu anregen wollen, den Schluss zu ziehen, dass ein Kundenparkplatz kein öffentlicher Anwohner-Parkplatz ist, und dass die Schilder da nicht umsonst stehen.Kormoran hat geschrieben:Ich halte, im Gegensatz zu meiner Vorrednerin, Schilder hier nicht für erforderlich.
Da der TE und sein Auto bei den Parkplatzwächtern aber schon bekannt sind, wird es ihm auch nichts nutzen zu behaupten, nur zum Einkaufen zu parken.Der Betreffende wird und wurde hier konkret wiederholt aufgefordert, sein Tun zu unterlassen und das genügt m.E. vollkommen.
Grüße, Susanne
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Bei den Konsequenzen kommt es drauf an, wie lange der Eigentümer das duldet. Abschleppen lassen kann er dich ohne weiteres, gerade wenn er schon mehrmals darauf hingewiesen hat, dass er nicht will dass Du dort parkst.
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Ich find's echt bewundernswert, welch Geduld und Nachsicht manche Menschen in der heutigen Zeit noch besitzen.scout06 hat geschrieben:... Bekomme dann jedesmal die Aufforderung bzw den Hinweis dies sei ein Privatparkplatz und ich solle woanders parken.
Da kann man ja nur gratulieren, dass der Wagen immer noch da stehen geblieben ist wo "ich" ihn abgestellt hatte.
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Ok - wenn das so ist - Einwand zurück. Und ich wollte dem hier regelmäßig vorgetragenen Trugschluss vorbeugen, ein Eigentümer dürfe nicht mehr über sein Eigentum entscheiden, wenn er keine Schilder aufgestellt hätte.SusanneBerlin hat geschrieben:Ich hatte mit dem Verweis auf die Schilder den TE dazu anregen wollen, den Schluss zu ziehen, dass ein Kundenparkplatz kein öffentlicher Anwohner-Parkplatz ist, und dass die Schilder da nicht umsonst stehen.
Obiges besonders angesichts der Tatsache, dass der TE selbst auch schon gar nicht mehr die Frage danach stellt, ob er wohl gegen den Willen des Eigentümers auf fremden Grundstücken parken dürfe, sondern nur noch danach, wie lange er das ohne Konsequenzen dürfe.
Das widerrechtliche Parken als solches hält er offensichtlich bereits schon für selbstverständlich zulässig.
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
okay , nach dem mir nun ausreichend der Kopf gewaschen wurde und es wenig Sinn macht mein Tun schön zu reden oder zu bergründen. nächste Frage :
Wenn der Eigentümer Anzeige wegen Falschparken erstattet handelt es sich doch hier um eine Ordungswidrigkeit oder eine Straftat??
Wenn der Eigentümer Anzeige wegen Falschparken erstattet handelt es sich doch hier um eine Ordungswidrigkeit oder eine Straftat??
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Einfach mal Suchmaschinen nutzen und zB
http://www.news.de/auto/855058313/falsc ... n-haken/1/
finden.
http://www.news.de/auto/855058313/falsc ... n-haken/1/
finden.
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Weder noch.scout06 hat geschrieben: Wenn der Eigentümer Anzeige wegen Falschparken erstattet handelt es sich doch hier um eine Ordungswidrigkeit oder eine Straftat??
Da es eben kein Vergehen gegen die Straßenverkehrsordung ist weil das Parken nicht auf einer öffentlichen Straße stattfindet, wird es weder strafrechtlich noch als Ordungswidrigkeit sondern zivilrechtlich geahndet. Aus diesem Grund ist die Polizei auch für unberechtigt auf Privatgrund abgestellte Fahrzeuge nicht zuständig. Der Besitzer der Privatfläche muss/darf selber Abhilfe schaffen durch Beauftragen eines Abschleppdienstes.
Grüße, Susanne
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Es wäre also ein zivilrechtlicher Anspruch....will heißen der Eigentümer kann selbstständig eine Gebühr erheben + Abschleppkosten + usw.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Danke Susanne , das is ne Antwort mit der ich was anfangen kann
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Die Auslagen für den Abschleppdienst dürfen natürlich von dem Besitzstörer ("Falschparker") zurückverlangt werden. Nicht dass Sie das jetzt missverstehen, dass das Einkaufscenter die Falschparker auf eigene Kosten entfernen müsste. Ebenso eine Strafgebühr für das unberechtigte Parken.
Dass es keine Straftat/Ordungswidrigkeit ist, heißt nicht, dass es kostenlos für den Falschparker ist.
Dass es keine Straftat/Ordungswidrigkeit ist, heißt nicht, dass es kostenlos für den Falschparker ist.
Grüße, Susanne
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Re: Parken auf Süpermarktparkpltz
Und, laut Link von webelch, käme auch Hausfriedensbruch in Betracht.ktown hat geschrieben:Es wäre also ein zivilrechtlicher Anspruch....
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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