Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
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Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Hallo und guten Tag,
ich war bzw. bin noch in einem Insolvenzverfahren, das 2017 endet.
Nun ist mir folgendes aufgefallen:
Wenn ich bei einem Internetexplorer meinen kompletten Namen aufrufe, zeigt er mein Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht mit sämtlichen Angaben an. Diese Seite: http://www.forenregelnbeachten.de/ führt direkt zum Eintrag beim Amtsgericht. Beim ersten Aufruf dieser Seite wurde ich zu einer App-Seite geführt (ich weiß nicht mehr genau, wie sie heißt: Pleitegeier?) und jetzt, bei der nächsten Kontrolle ist Einsicht in meine Daten.
Ich selbst wusste das nicht, sondern wurde darauf angesprochen. Auch Geschäftspartner meines Mannes wiesen bereits darauf hin.
Ich bin recht fertig über diese Situation und frage mich, ob es wirklich rechtens ist, dass ich "so denuziert" werden kann.
ich war bzw. bin noch in einem Insolvenzverfahren, das 2017 endet.
Nun ist mir folgendes aufgefallen:
Wenn ich bei einem Internetexplorer meinen kompletten Namen aufrufe, zeigt er mein Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht mit sämtlichen Angaben an. Diese Seite: http://www.forenregelnbeachten.de/ führt direkt zum Eintrag beim Amtsgericht. Beim ersten Aufruf dieser Seite wurde ich zu einer App-Seite geführt (ich weiß nicht mehr genau, wie sie heißt: Pleitegeier?) und jetzt, bei der nächsten Kontrolle ist Einsicht in meine Daten.
Ich selbst wusste das nicht, sondern wurde darauf angesprochen. Auch Geschäftspartner meines Mannes wiesen bereits darauf hin.
Ich bin recht fertig über diese Situation und frage mich, ob es wirklich rechtens ist, dass ich "so denuziert" werden kann.
Zuletzt geändert von ktown am 12.12.16, 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Das gewisse Vorgänge in einem Insolvenzverfahren veröffentlicht werden ist völlig normal.
Es ist sogar verpflichtend.
Hier ist übrigens die offizielle Seite der Justiz dazu
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Ohne die öffentliche Mitteilung ist ein Insolvenzverfahren nicht durchführbar.
Es ist sogar verpflichtend.
Hier ist übrigens die offizielle Seite der Justiz dazu
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Ohne die öffentliche Mitteilung ist ein Insolvenzverfahren nicht durchführbar.
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
i. V. m.
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
i. V. m.
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
und da kann dann jeder reinschauen, auch irgendwelche "Privatinsolvenzportale"
i. V. m.
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
i. V. m.
http://www.insolvenzbekanntmachungen.de
und da kann dann jeder reinschauen, auch irgendwelche "Privatinsolvenzportale"
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Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Danke für die Antwort und den Link.
So wirklich hilft mir das gerade nicht.
Ist es nicht so, dass die Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens an Fristen gebunden ist?
... und dass dieser Link zu einer App führte? Und dass man niemanden von dieser Seite: foregnregelnbeachten.de greifen kann?
So wirklich hilft mir das gerade nicht.
Ist es nicht so, dass die Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens an Fristen gebunden ist?
... und dass dieser Link zu einer App führte? Und dass man niemanden von dieser Seite: foregnregelnbeachten.de greifen kann?
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Worin genau besteht hier die Denunzierung? Die veröffentlichten Daten entsprechen doch der Wahrheit.
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Man sollte sich schon vorher informieren und dann erst ein solches Verfahren beantragen.
Die Gläubiger müssen natürlich eine Möglichkeit haben festzustellen, dass ein solches verfahren läuft. Und theoretisch kann "jeder" Gläubiger sein, nicht alle Schuldner geben da vollständig alle Gläubiger an. Ebenso wollen künftige Geschäftspartner (Banken, Versandhändler, Telefonanbieter, Vermieter usw.) natürlich schon selbst beurteilen können, ob sie sich auf das Risiko einlassen und einem Insolvenzschuldner Kredit gewähren.
Die Gläubiger müssen natürlich eine Möglichkeit haben festzustellen, dass ein solches verfahren läuft. Und theoretisch kann "jeder" Gläubiger sein, nicht alle Schuldner geben da vollständig alle Gläubiger an. Ebenso wollen künftige Geschäftspartner (Banken, Versandhändler, Telefonanbieter, Vermieter usw.) natürlich schon selbst beurteilen können, ob sie sich auf das Risiko einlassen und einem Insolvenzschuldner Kredit gewähren.
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Da die von derartigen Seiten veröffentliche Daten aus einem öffentlichen und frei zugänglichen Register stammen, darf sie grundsätzlich jeder wiedergeben (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz). Die Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht (Vgl. §3 der Insolvenzverordnung). An diese Fristen muss sich auch jeder Betreiber einer Seite halten, der diese Daten nutzt.Charlotte_L hat geschrieben:Und dass man niemanden von dieser Seite: forenregelnbeachten.de greifen kann?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Ich vermute mal das Problem von Charlote_L wird weniger sein das die Daten veröffentlicht werden, sondern das sich der Betreiber dieser Seite nicht an die Löschfristen halten wird und je nach Sitz der auch nicht greifbar sein wird. Erzähl mal einer Briefkastenfirma in der Karibik was von deutschen Gesetzen.khmlev hat geschrieben:Die Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht (Vgl. §3 der Insolvenzverordnung). An diese Fristen muss sich auch jeder Betreiber einer Seite halten, der diese Daten nutzt.
Re: Insolvenzverfahren für jedermann sichtbar
Grundsätzlich Zustimmung, aberExDevil67 hat geschrieben:Ich vermute mal das Problem von Charlote_L
Gemäß dem EB geht es um eine laufende Insolvenz und der Tatsache, dass neben dem "offiziellen" Portal such noweitere Internetauftritte sich dieser Daten bedienen. Solange das Insolvenzverfahren läuft, gibt es m.E. keinen Löschungsanspruch.Charlotte_L hat geschrieben:bin noch in einem Insolvenzverfahren, das 2017 endet.
Gruß
khmlev
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