Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindekosten

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Niemand2000
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Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindekosten

Beitrag von Niemand2000 »

Sollte http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=61, http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=50 Mal oder ein anderes Forum zielführender sein, bitte ich um entsprechende Verschiebung dieses Themas. Vielen Dank.

Angenommen, eine Kommune beschlösse auf einen Antrag einer Partei durch das Gemeindeparlament, dass die Kommune für in dieser lebende Flüchtlinge und Asylanten die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernimmt. Könnten dann nicht auch.
Hierzu hätte ich folgende Fragen zur Rechtslage, und zwar, könnten sich Geringverdiener, die u. U. nicht mehr Geld als die Flüchtlinge und Asylanten zur Verfügung haben, diese Leistung – ggf. vor Gericht erstreiten aus dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 des Grundgesetzes bzw. wäre diese einseitige Bevorzugung überhaupt zulässig, weil in Absatz 3 dieses Artikels https://dejure.org/gesetze/GG/3.html#Rspr „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ geschrieben steht.
hawethie
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Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von hawethie »

Da Flüchtlinge und Asylbewerber nicht arbeiten dürfen (zumindest Anfangs) ist der Sachverhalt ein anderer als jemand der Gering verdient oder (aus welchem Grund auch immer) nicht arbeiten geht.
und ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden.

Der Beschluss dürfte auch mE nicht auf eine dauerhafte Übernahme der Versicherungskosten gemünzt sein sondern auf eine vorübergehende (halt solange, bis die genug Geld verdienen (können), ..).
Ach ja: soooo teuer ist eine Haftpflichtversicherung nicht, als dass ein Geringverdiener oder ALG2-Empfänger meint, sie sich nicht leisten zu können.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Niemand2000
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Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von Niemand2000 »

hawethie hat geschrieben:Da Flüchtlinge und Asylbewerber nicht arbeiten dürfen (zumindest Anfangs) ist der Sachverhalt ein anderer als jemand der Gering verdient oder (aus welchem Grund auch immer) nicht arbeiten geht.
und ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden.
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Dass die nicht arbeiten dürfen hatte ich jetzt tatsächlich nicht auf dem Schirm. Aber wie sieht es mit Absatz 3 des Artikels 3 aus, dass niemand aufgrund seiner Heimat und Herkunft bevorzugt werden darf. Hiergegen würde ein solcher Beschluss des Gemeindeparlaments meines Erachtens definitiv verstoßen und der Bürgermeister dürfte diesen Beschluss meiner Meinung nach nicht umsetzen oder sehe ich das falsch?
CDS
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Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von CDS »

Das sehen sie Falsch.
Die "Auswahl" entsteht hier ja nicht aufgrund der Herkunft, sondern aufgrund des Status "Flüchling ohne Arbeitserlaubniss".
Selbst verständlich stünde jedem deutschen, welcher den Status "Flüchtling ohne Arbeitserlaubniss" inne hat genau so zu.
locarno

Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von locarno »

@Niemand2000

Was hat das mit Verfassungsrecht zu tun?
Niemand2000 hat geschrieben:könnten sich Geringverdiener, die u. U. nicht mehr Geld als die Flüchtlinge und Asylanten zur Verfügung haben, diese Leistung – ggf. vor Gericht erstreiten
Sie möchten eine vermeintliche Ungerechtigkeit bzgl. Ausländern vor Gericht klären lassen? :-)

Seine Haftpflichtversicherungsbeiträge kann jeder Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung direkt abziehen lassen. Auch Geringverdiener sind Arbeitnehmer und berechtigt. Geringverdiener sind Sie, sobald Sie € 972 Euro p.a. oder € 1944 p.a als Ehepaar an Einkommensteuer zahlen, sog. Nullzone.

Ihre Verfassungsklage ist hiermit abgewiesen.

Sind wir hier neuerdings ein Lohnsteuerhilfevereinsforum?
Zuletzt geändert von ktown am 09.10.16, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag strukturiert
Niemand2000
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Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von Niemand2000 »

locarno hat geschrieben:@Niemand2000

Was hat das mit Verfassungsrecht zu tun?
Niemand2000 hat geschrieben:könnten sich Geringverdiener, die u. U. nicht mehr Geld als die Flüchtlinge und Asylanten zur Verfügung haben, diese Leistung – ggf. vor Gericht erstreiten
Sie möchten eine vermeintliche Ungerechtigkeit bzgl. Ausländern vor Gericht klären lassen? :-)

Seine Haftpflichtversicherungsbeiträge kann jeder Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung direkt abziehen lassen. Auch Geringverdiener sind Arbeitnehmer und berechtigt. Geringverdiener sind Sie, sobald Sie € 972 Euro p.a. oder € 1944 p.a als Ehepaar an Einkommensteuer zahlen, sog. Nullzone.

Ihre Verfassungsklage ist hiermit abgewiesen.

Sind wir hier neuerdings ein Lohnsteuerhilfevereinsforum?
mir ging es explizit um Absatz 3 von https://dejure.org/gesetze/GG/3.html und mit Geringverdienern meinte ich eigentlich vor allem Hartz-4-Empfänger, bei denen ich gar nicht weiß - vielleicht mal abgesehen von Aufstockern, die ja aber nicht im Blick hatte, ob die überhaupt eine Steuererklärung - mangels Einnahmen - machen können.

Und nein, ich möchte dies nicht vor Gericht klären lassen.

Und im Übrigen schrieb ich, dass das Thema gerne ins passende Unterforum verschoben werden kann.
hawethie
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Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von hawethie »

ist schon i.O. hier - und die Antwort ist auch schon gegeben.
Der Rest ist Plauderei
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
locarno

Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von locarno »

@Niemand2000

Die Antwrt fehlt noch, da es mir nicht klar war, das es um Transfereinkommenbezieher geht.

HartzIV-Bezieher können € 30,- als privaten Haftpflichtversicherungsbeitrag steuerlich abziehen. Steuern erklären kann jeder, gerade wer sein Geld aus Steuermitteln erhält sollte das auch tun!

"[...]Ebenfalls absetzbar sind nach Grund und Höhe angemessene private Versicherungen, die der ALG II Bezieher hält. Für angemessene Versicherungen werden bei Volljährigen monatlich pauschal 30 Euro abgesetzt.[...]"

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz- ... ungen.html

Das mit der Verfassungklage war nur Spass :-).
locarno

Re: Haftpflichtvers.für Flüchtlinge+Asylanten auf Gemeindeko

Beitrag von locarno »

@Niemand2000

Etwas mehr Einsatz bitte.

"[...]Angenommen, eine Kommune beschlösse auf einen Antrag einer Partei durch das Gemeindeparlament, dass die Kommune für in dieser lebende Flüchtlinge und Asylanten die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernimmt.[...]"

Ja, sie beschlösse und beschließt. Immerhin schützt das ja die öffentliche Hand, indem die private Haftung auf einen Versicherer abgewälzt wird. Wenigstens ein paar tausend Leute werden so geschützt (die Eigentümer von beschädigtem Eigentum meine ich).

"[...] Könnten dann nicht auch.Hierzu hätte ich folgende Fragen zur Rechtslage, und zwar, könnten sich Geringverdiener, die u. U. nicht mehr Geld als die Flüchtlinge und Asylanten zur Verfügung haben, diese Leistung – ggf. vor Gericht erstreiten[...]"

Dazu hatte ich ausgeführt, dass es dafür keinen Grund gibt, denn alle Bezieher von Transferleistungen (ALG und so) können diese sowieso geltend machen, sie erhalten damit eine höhere Vergünstigung aus Steuergeldern als manche (nicht alle) Flüchtlinge. Alle "Geringverdiener" müssen also nichts einklagen, es steht ihnen zu.

Rechnung: 30,- pro Monat = bis zu 360 ,- im Jahr Versicherungsprämien für "Geringverdiener" (Transfereinkommenbezieher)

Der Flüchtling bekommt vielleicht eine Versicherungsprämie von der Kommune bezahlt , so sie es denn beschließt. Vielleicht. Falls ja, bezahlt nicht der Steuerzahler das zusammengebrochene Bett sondern der Versicherer.

Rechnung: ca. 3,- 5,- im Monat bei 10Mio Deckung.

Der "Geringverdiener" darf also auf Staatskosten 25,- - 27,- mehr im Monat an Versicherungsaugaben haben und ist damit, das ist hier aufgezeigt, besser gestellt als der Flüchtling.
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