Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

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o0Julia0o
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Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

Ich lese bei BUs häufig etwas von Karrenzzeit immer wieder, wie auch beispielsweise hier: https://www.alte-leipziger.de/infoblatt ... pav400.pdf . Das ist die Zeit, wo die Versicherung noch keine Leistungen erbringt, jedoch man schon Beiträge zahlt. Das kann ich hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Karenzzeit

Was ist, wenn die Karenzzeit 1 Jahr ist & ich mir nach 11 Monaten eine Querschnittslähmung zuziehe. Zahlt die Versicherung dann nur einen Monat nicht. Oder nie, da die Verletzung ja in die 1. 11 Monate fällt?

lieben Dank!
Baden-57
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baden-57 »

Man muß hier grundsätzlich unterscheiden zwischen Krankheit und Unfall.
Bei Erkrankung wird nicht gezahlt, wenn die Karenzzeit noch nicht abgelaufen ist, bei Unfall muß bezahlt werden, weil der körperliche Schaden nicht aufgrund einer Erkrankung sondern aufgrund des Unfalles eingetreten ist.

Tritt vor Ende der Karenzzeit eine versicherte Erkrankung auf, muß die Versicherung überhaupt nicht bezahlen, da davon ausgegangen wird, dass man bei Abschluß der Versicherung die Erkrankung bereits vorhanden, aber ggf. noch nicht diagnostiziert wurde. Bei bekannter Erkrankung hätte die Versicherung den Vertrag ja nicht abgeschlossen.

Die Karenzzeit ist i.d.R. allerdings 6 Monate.
o0Julia0o
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

Und was ist, wenn etwas aufgrund von Verschließ eintritt? Bandscheibenvorfall, Beinbruch, Fersensporn, Bänderriss oder so etwas.
winterspaziergang

Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von winterspaziergang »

o0Julia0o hat geschrieben: Was ist, wenn die Karenzzeit 1 Jahr ist & ich mir nach 11 Monaten eine Querschnittslähmung zuziehe. Zahlt die Versicherung dann nur einen Monat nicht. Oder nie, da die Verletzung ja in die 1. 11 Monate fällt?
Die Karenzzeit dient üblicherweise der Vermeidung eines Versicherungseintritts, wenn eine bereits vorhandene Erkrankung gegeben ist, deren Verschlechterung absehbar ist.
Einfach gesagt, dass man sich erst versichert, wenn man es (bald) braucht.
Das (zu wissen) dürfte bei einem Unfall mit Querschnittslähmung eher selten der Fall sein und ist in den Bedingungen auch i.d.R. so vermerkt.
Und was ist, wenn etwas aufgrund von Verschließ eintritt? Bandscheibenvorfall,
könnte kritisch werden
Beinbruch
ein Beinbruch wegen Verschleiß? wie alt die Versicherte?
, Feriensporn, Bänderriss oder so etwas.
kommt drauf an. Allgemein ist man nach einem Bänderriss ja auch nur (lange) AU, aber nicht gleich BU.
o0Julia0o
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

danke, also besser ohen Karanzzeit eine Versicherung abschließen. Im obigen Flyer steht: "Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten möglich". Jedoch ist auch eine Karanzzeit von 0 Monaten möglich z.B. dort. Also keine Kranzzeit. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Die fragen ja auch ab, ob man schon eine Verletzung hat. Wenn die dann wieder aufbricht, können die doch aber auch nicht einfach die BU-Rentenzahlung ablehnen. Es sei denn, sie würden das vorher ausschließen. Dann kann es doch auch wegen Verschleiß wieder aufgetrten sein - könnte ja auch ein Beinbruch mit schlechten Knochen sein(bei einer jungen Person). Dann wäre es kein Unfall aber trotzdem abgesichert? Heißt den Karanzzeit, dass sie nach dieser Zeit die BU-Rente zahlen wegen dieser Sache? Also Beinbruch oder Banscheibenvorfall durch Verschleiß innerhalb der Karanzzeit. Nach Ablauf der Karanzzeit immer noch Beinbruch oder Bandschreibenvorall. Zahlt die Versicherung ab dann? Oder sagt die Karanzzeit aus, dass alles was in dieser sich ereignet von der BU-Rentenzahlung ausgeschlossen ist?
windalf
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von windalf »

Wie ist das hier so schön treffend formuliert hinsichtlich was nun genau abgedeckt ist und was nicht...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 40717.html
Die Vermittler solcher Versicherungen verkauften im Prinzip Interpretationen, von denen sie nicht wissen könnten, ob sie im Leistungsfall zutreffen, kritisiert Gorr. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei deshalb oftmals nicht mehr als eine Option, die Versicherung zu verklagen.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

Aus der Quelle: "Versicherungen müssen beurteilen, ob ein Schaden es dem Versicherten tatsächlich unmöglich macht, seinen Beruf weiter auszuüben. Und ob eine Krankheit nicht schon seit der Kindheit vorliegt.". Wenn man die Krankheit der Kindheit, z.B. einen Beinbruch oder Masern bei Vertragsschluss angegeben hat und KEINEN Ausschluss dieser Krankheiten oder Folgen in den Vertrag geschrieben bekommen hat, dann ist es doch egal, ob und wieviele Krankheiten man in der Kindheit hatte, oder?
windalf
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von windalf »

...hatte, oder?
Es ist doch ganz einfach so. Kunde X meint Anspruch auf Y zu haben. Davon ist das Geld aber noch nicht auf dem eigenen Konto. Wenn die Versicherung Z nicht auch dieser Meinung ist, dann muss Kunde X halt klagen. Ob er Recht bekommt oder nicht steht in den Sternen.

Will damit sagen das wofür man eine Versicherung abschließt (Risiken gegen Geld tauschen) funktioniert ausgerechnet in dem Fall nicht so richtig gut. Man zahlt teures Geld und im Fall des Falles lässt ein die Versicherung auch gern mal zappeln und je nachdem wie gut man vorgesorgt hat ist man eher bereit einen Vergleich zu akzeptieren, wenn man nicht jahrelang auf Geld warten kann von dem man nicht weiß ob man es überhaupt bekommt.

Entsprechende Macht hat man nur, wenn man lange genug warten kann aufs Geld und nicht unbedingt drauf angewiesen ist. Das konterkariert aber gerade den Zweck einer Versicherung. Denn wenn man das könnte bräuchte man das ja auch nicht versichern.

Es bleibt also immer ein Stück weit eine Wette darauf, dass im Fall des Falles die Versicherung auch wirklich zahlt. Dieses Risiko nimmt einem niemand ab
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
o0Julia0o
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

jo, aber so etwas wird doch genau vor Gericht dann verhandelt. Also ob die Kindheit seit der Kindheit vorliegt. Wenn die Versicherung trotzdem OHNE Ausschluss dieser Krankheit akzeptiert, dann wäre das schon mal 1:0 für den Versicherten vor Gericht. Also wenn sich die Krankheit verschlimmert hat.

Versicherung macht ja trotzdem Sinn. Dann baut man halt einen Pool an Geld auf für solche Zwecke oder schließt eine Rechtschutzversicherung ab. Der Pool kann auch für andere Zwecke gebraucht werden. Alle Zwecke werden wohl nicht gleichzeitig eintreten.
winterspaziergang

Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von winterspaziergang »

o0Julia0o hat geschrieben:jo, aber so etwas wird doch genau vor Gericht dann verhandelt. Also ob die Kindheit seit der Kindheit vorliegt.
Dürfte auch schwierig werden nachzuweisen, dass bei einem selbst die Kindheit im Erwachsenenalter begonnen hat.
o0Julia0o
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

;) ich meinte: "ob die Krankheit seit der Kindheit vorliegt".
winterspaziergang

Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von winterspaziergang »

o0Julia0o hat geschrieben:;) ich meinte: "ob die Krankheit seit der Kindheit vorliegt".
ach was 8)
Wenn man die Krankheit der Kindheit, z.B. einen Beinbruch oder Masern bei Vertragsschluss angegeben hat und KEINEN Ausschluss dieser Krankheiten oder Folgen in den Vertrag geschrieben bekommen hat, dann ist es doch egal, ob und wieviele Krankheiten man in der Kindheit hatte, oder?
Zu den und vorherigen Fragen: In vielen Fällen spielen alte Krankheiten oder Verletzungen keine Rolle, da objektiv keine Langzeitfolgen zu erkennen sind oder die Erkrankung keinen Bezug zu einem heutigen Leiden hat und auch nicht hergestellt werden kann.
Masern heilen ab und wenn keine anhaltenden Komplikationen aufgetreten sind, tauchen die auch nicht 30 Jahre später auf. Es kann auch keine Versicherung irgendeine Herleitung erfinden, die medizinisch nicht haltbar ist.
Bandscheibenvorfälle in der Kindheit oder Jugend sind ja eher selten und wenn es einen schwer wiegenden Beinbruch gegeben hat, gibt man den eben an. "Die" schauen dann schon selbst, ob sie es ausschließen oder nicht.
Das Thema Unfall war ja die Eingangsfrage und wurde deutlich geklärt.

Es wird allgemein empfohlen der Versicherung alle bekannten Angaben zu machen und diese dann prüfen zu lassen, ob sie relevant sind oder nicht. Dass es nicht von Interesse ist, wie oft man einen Schnupfen hatte, ist wohl klar.
Außerdem empfehlen Verbraucherverbände u.a. beratende Stellen eine Schweigepflichtsentbindung für den Hausarzt oder auch andere Ärzte, die man aufgesucht hat, zu erteilen, nachdem man versichert hat, alle einem bekannten vorherigen Umstände angegeben zu haben.
o0Julia0o
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von o0Julia0o »

Danke. Genau das war meine Frage, ob die Versicherung dann Ausschlüsse angeben muss. Ansonsten sind alte Krankheiten und Verletzungen ja egal, wenn sie sich verschlimmern oder wieder auftauchen. Dann wäre es das Pech der Versicherung, wenn sie diese nicht ausschließen im Vertrag.
winterspaziergang hat geschrieben:
o0Julia0o hat geschrieben: Außerdem empfehlen Verbraucherverbände u.a. beratende Stellen eine Schweigepflichtsentbindung für den Hausarzt oder auch andere Ärzte, die man aufgesucht hat, zu erteilen, nachdem man versichert hat, alle einem bekannten vorherigen Umstände angegeben zu haben.
Jo, das kann man im Versicherungsnatrag ankreutzen, ob die gegenüber dieser Versicherung ihre Schweigepflicht aufheben dürfen wenn die Versicherung anfragt.
webmaster76
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Re: Karenzzeit - Berufsunfähigkeitsversicherung

Beitrag von webmaster76 »

o0Julia0o hat geschrieben:jo, aber so etwas wird doch genau vor Gericht dann verhandelt. Also ob die Kindheit seit der Kindheit vorliegt. Wenn die Versicherung trotzdem OHNE Ausschluss dieser Krankheit akzeptiert, dann wäre das schon mal 1:0 für den Versicherten vor Gericht. Also wenn sich die Krankheit verschlimmert hat.

Versicherung macht ja trotzdem Sinn. Dann baut man halt einen Pool an Geld auf für solche Zwecke oder schließt eine Rechtschutzversicherung ab. Der Pool kann auch für andere Zwecke gebraucht werden. Alle Zwecke werden wohl nicht gleichzeitig eintreten.
Man sollte sich solche Klagen gegen Versicherungen nicht so einfach vorstellen. Im Schadensfall geht es um Streitwerte, da fängt man direkt beim LG an. Man tingelt erstmal zum Anwalt, der schreibt die Versicherung an, irgendwann kommt ein Schreiben zurück. Das kann 2-3x hin und her gehen. Nach 3 Monaten reicht der Anwalt die Klage ein, wieder gehen Schriftsätze hin und her. Nach 9-12 Monaten gibt es dann den ersten Verhandlungstermin (wenn die Versicherung nicht mit Anträgen das Ganze in die Länge zieht). Nach 15-18 Monaten hat man dann vielleicht ein Urteil. Das akzeptiert die Versicherung nicht und es geht weiter mit dem OLG. Wieder von vorne. Und am Ende landet man vielleicht noch vor dem BGH.
Was ich damit meine: dieser Geldpool muss schon ziemlich groß sein, wenn man weder vom AG, noch von der KV noch von der BU Geld bekommt und man von einer Erwerbsminderungsrente sein Leben finanzieren muss (u.U. mehrere Jahre). Von den Prozesskosten, die man teilweise vorschießen muss ganz zu schweigen.
Eine RS mag da hilfreich sein, fraglich ist aber, wie lange diese bei so etwas mitspielt. Am Ende kann man erst einmal gegen die abgelehnte Deckungszusage klagen...
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