Made im Speck trotz Insolvenz?

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Bumblebii
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Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von Bumblebii »

Hallo zusammen.

Ist es rechtlich möglich, dass ein Schuldner, welcher Insolvenz angemeldet hat wie die Made im Speck leben kann, da die Schulden auf seinem Namen laufen, das Haus der Ehefrau gehört und diese sehr gut verdient? Gibt es da keine Vermögensaufrechnung in einer Lebensgemeinschaft wie z.B. bei Harz4 Empfängern?

Fiktiver Fall:
Herr A ist insolvent. Er kann seine Schulden, die allein auf seinen Namen laufen, nicht mehr bezahlen. Sein Verdienst ist so niedrig, dass montl. gerademal 120€ gepfändet werden können. Es gibt einige Gläubiger.

Die Ehefrau ist alleinige Eigentümerin der Immobilie, in der beide leben. Frau A ist Gschäftsführerin eines großen Unternehmens.
windalf
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von windalf »

Sie wird ihm als Ehefrau wohl Unterhalt schulden. Das dürfte wohl der einzige Hebel sein...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
SusanneBerlin
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Gibt es da keine Vermögensaufrechnung in einer Lebensgemeinschaft wie z.B. bei Harz4 Empfängern?
Rechtsgrundlage der Einkommens- und Vermögenszusammenrechnung eines Ehepaars bei Sozialleistungsbezug ist, dass Ehepartner gegenseitig unterhaltspflichtig sind.

Für Schulden des Ehepartners haftet der andere Ehepartner hingegen nicht.
Grüße, Susanne
Bumblebii
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von Bumblebii »

Vielen Dank.

Das klingt traurig für die Gläubiger, die selber hohe Verbindlichkeiten wegen A haben. Ein Bekannter ist einer der Gläubiger. Ihm geht es jetzt ziemlich schlecht und er sieht wie "exklusiv" A lebt.
towel day
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von towel day »

Bumblebii hat geschrieben:Vielen Dank.

Das klingt traurig für die Gläubiger, die selber hohe Verbindlichkeiten wegen A haben. Ein Bekannter ist einer der Gläubiger. Ihm geht es jetzt ziemlich schlecht und er sieht wie "exklusiv" A lebt.
dann hat er wohl die falsche Frau geheiratet
Gruß

towel day
winterspaziergang

Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von winterspaziergang »

Bumblebii hat geschrieben:Gibt es da keine Vermögensaufrechnung in einer Lebensgemeinschaft wie z.B. bei Harz4 Empfängern?
Im Fall von Hartz-IV wird die Hilfebedürftigkeit der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft geprüft. Diese ist nicht gegeben, wenn der Ehepartner vermögend ist oder zumindest das Existenzminimum aller Personen der BG selbst erwirtschaften kann.

Wie bereits genannt: Schulden sind rechtlich eine andere Baustelle.
Bumblebii hat geschrieben:Die Ehefrau ist alleinige Eigentümerin der Immobilie, in der beide leben. Frau A ist Geschäftsführerin eines großen Unternehmens.
um auf das SGB-II zurückzukommen, hier ist der säumige Schuldner mit einem fiktiven Bezieher von Hartz-IV vergleichbar: Wenn der arbeitslose Sprössling Ü25 ist, wird er seine eigene BG und kann etwa im Haus der Eltern leben und Sozialleistungen beziehen.
Gut begründet auch Miete für sein Jugendzimmer, das er weiter bewohnt.
Ob er wirklich allein wirtschaftet oder sich am gut gefüllten Kühlschrank und am Champagnervorrat bedient, Papas Jaguar fährt und mit erlaubter Ortsabwesenheit mit den Eltern eine 2wöchige Kreuzfahrt macht, ist dabei unerheblich.
Bumblebii
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von Bumblebii »

Weiterhin fiktiv:

As Vater verstirb. Er wäre Alleinerbe. Die Mutter ist schon lange verstorben, Herr A ist Einzelkind.
Das Erbe ist ein Einfamilienhaus in guter Lage, Vermögen unbekannt.

Ein Gläubiger erfährt von dem Tod des Vaters und meldet sich bei dem Insolvemzverwalter. Eine Antwort steht noch aus, die Sachlage muss geklärt werden.
Hierbei kommt heraus, dass As Vater noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Testament beim Notar gemacht hat. Herr A wird darin enterbt und der Sohn des Herrn A als Alleinerbe eingesetzt.

Ist dies rechtens? Hat A hiermit dafür gesorgt, dass seine Gläubiger wieder leer ausgehen?

Was könnte ein Gläubiger in so einem Fall unternehmen, außer auf eine Antwort des Insolvenzverwalters zu warten?
SusanneBerlin
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hierbei kommt heraus, dass As Vater noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Testament beim Notar gemacht hat. Herr A wird darin enterbt und der Sohn des Herrn A als Alleinerbe eingesetzt.

Ist dies rechtens?
Natürlich ist es rechtens, ein Testament zu machen. Es ist auch zulässig, den gesetzlicgen Erben zu enterben. Dass der gesetzliche Erbe ein Insolvenzverfahren durchläuft, beschränkt nicht die Testierfreiheit des Erblassers. Es wäre auch dann völlig legal, wenn der Vater das Testament erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht hätte.

Es wäre nur dann nicht rechtens, wenn jemand den Vater bedroht oder gezwungen hätte damit er sein Testament abfasst. Allerdings wäre der Gläubiger nicht berechtigt, das Testament anzufechten, sondern nur A selbst oder andere gesetzliche Erben.

könnte ein Gläubiger in so einem Fall unternehmen, außer auf eine Antwort des Insolvenzverwalters zu warten?
Nichts. Da Vollstreckungshandlungen der Gläubiger während dem Insolvenzverfahren nicht zulässig sind.

A hat jedoch einen Pflichtteilsanspruch. Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter den Pflichtteil fordern und zur Insolvenzmasse ziehen. Es wird vielleicht auch darauf ankommen, ob A bereits in der Wohlverhaltensphase ist oder noch nicht.
Grüße, Susanne
Der Internationale
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von Der Internationale »

Bumblebii hat geschrieben:Weiterhin fiktiv:

As Vater verstirb. Er wäre Alleinerbe. Die Mutter ist schon lange verstorben, Herr A ist Einzelkind.
Das Erbe ist ein Einfamilienhaus in guter Lage, Vermögen unbekannt.

Ein Gläubiger erfährt von dem Tod des Vaters und meldet sich bei dem Insolvemzverwalter. Eine Antwort steht noch aus, die Sachlage muss geklärt werden.
Hierbei kommt heraus, dass As Vater noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Testament beim Notar gemacht hat. Herr A wird darin enterbt und der Sohn des Herrn A als Alleinerbe eingesetzt.

Ist dies rechtens? Hat A hiermit dafür gesorgt, dass seine Gläubiger wieder leer ausgehen?

Was könnte ein Gläubiger in so einem Fall unternehmen, außer auf eine Antwort des Insolvenzverwalters zu warten?

Also lieber Bumblebii,

wenn man es sich zur Aufgabe gemacht hat, das bestehende Recht auszuhebeln, dann muss man selbiges zunächst mal verstehen. Ihre Ansätze sind schon alle so abstrus, weil Sie die Intention der bestehenden Rechtslage gar nicht verstehen. Ihre Vorstellung von Insolvenz und Gläubigerrechte ist irgendeine Chimäre aus Mittelalter und RTL 2 8) Vielleicht einfach mal ein wenig in die Materie einlesen. Oder... noch besser was ganz anderes machen 8) Minigolf oder Sandburgenbauen oder so :liegestuhl:
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.

Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
Dirty Uschi
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Re: Made im Speck trotz Insolvenz?

Beitrag von Dirty Uschi »

SusanneBerlin hat geschrieben:A hat jedoch einen Pflichtteilsanspruch. Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter den Pflichtteil fordern und zur Insolvenzmasse ziehen. Es wird vielleicht auch darauf ankommen, ob A bereits in der Wohlverhaltensphase ist oder noch nicht.
So einfach ist das nicht.

Hierzu muss A zunächst den Pflichtteil einfordern. Ob er dies macht oder es läßt steht A frei, § 83 InsO. A muss auch keine Repression fürchten, wenn er den Pflichtteil nicht fordert, da haben die Gläubiger einfach Pech gehabt.

Fällt das Erbe in dem Zeitraum der Insolvenz an, macht A jedoch den Pflichtteil erst in der WVP geltend, dann ist dies auch kein Fall des § 295 InsO, sondern einer des § 203 InsO.
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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