Nutzungsrecht ?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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ralph12345
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ralph12345 »

A kauft ein Haus mit einer separaten Garage/Halle ( Mischgebiet in NRW ) deklariert im Bauantrag als Garage mit Lagerraum
A hat also "irgendwas" gekauft ohne genau zu wissen, was das eigentlich ist. Eine Garage ist keine Halle, die Bezeichnung "Garage/Halle" spricht Bände...

Eine Garage kann nach den meisten Landesbauordnungen direkt an der Grenze stehen. Ein Gebäude mit Aufenthaltsraum wie eine Werkstatt in der Regel nicht. Insofern ist es naiv anzunehmen, man könne eine grenzständige Garage kaufen und die dann als Werkstatt nutzen. Dass der Verkäufer beteuert, er habe das so gemacht, und hätte nichts dagegen, ändert nichts daran, dass diese Nutzung spätestens nach der Teilung nicht mehr genehmigungsfähig ist.

Ob da Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz möglich ist, müsste ein Anwalt prüfen, der den genauen Wortlaut des Kaufvertrages und der Zusatzerklärungen kennt.
freemont
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von freemont »

MGH hat geschrieben:...

2. Vertragsrecht
"Verkäufer stimmt zu" ist was anderes als "ist zulässig" oder "Ist Gewerberaum".... Ich sehe in der Zustimmung zu einer Nutzung keine zugesicherte Eigenschaft. ...

Darum geht es auch nicht.

Seit 2001, Schuldrechtsreform, gilt der subjektive Fehlerbegriff. Eine Beschaffenheitsvereinbarung ist etwas ganz anderes als eine zugesicherte Eigenschaft.
ktown
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ktown »

MGH hat geschrieben:"Verkäufer stimmt zu" ist was anderes als "ist zulässig" oder "Ist Gewerberaum".... Ich sehe in der Zustimmung zu einer Nutzung keine zugesicherte Eigenschaft. somit m. E. auch wenig chancen auf Schadensersatz, Rückabwicklung usw.
Wieso nicht? Wieso sollte es zu Lasten des Käufers gehen, wenn der Verkäufer was zusichert was baurechtlich vielleicht nicht möglich ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ralph12345
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ralph12345 »

Es kommt schwer drauf an, was konkret im Vertrag steht.
Es ist ein Unterschied, ob der Verkäufer in den Vertrag steht. "Die Nutzbarkeit als Gewerberaum wird garantiert" oder er vielleicht ein "Haus mit angebauter gewerblich nutzbarer Werkstatt" verkauft oder, ob der Verkäufer da im Vertrag nichts erwähnt, ein Haus mit Garage verkauft und dem Käufer dann zusätzlich ein Dokument überreicht "Ich verspreche, dass ich dem nicht im Weg stehe, wenn der Käufer beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt"
Wie gesagt: Ab zum Anwalt oder dem Notar von damals, Vertrag prüfen lassen.
ktown
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ktown »

ralph12345 hat geschrieben:Ab zum Anwalt oder dem Notar von damals, Vertrag prüfen lassen.
Dies muss besonders hervorgehoben werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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JSP
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von JSP »

ralph12345 hat geschrieben:Es kommt schwer drauf an, was konkret im Vertrag steht.
Es ist ein Unterschied, ob der Verkäufer in den Vertrag steht. "Die Nutzbarkeit als Gewerberaum wird garantiert" oder er vielleicht ein "Haus mit angebauter gewerblich nutzbarer Werkstatt" verkauft oder, ob der Verkäufer da im Vertrag nichts erwähnt, ein Haus mit Garage verkauft und dem Käufer dann zusätzlich ein Dokument überreicht "Ich verspreche, dass ich dem nicht im Weg stehe, wenn der Käufer beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt"
Wie gesagt: Ab zum Anwalt oder dem Notar von damals, Vertrag prüfen lassen.
Im Notarvertrag steht einer gewerblichen Nutzung der Halle wird zugestimmt

Was könnte der rote Streifen auf der Flurkarte bedeuten ? Lt Maßstab ~ 4 Meter breit und eigene Flurnummer, gehört aber nicht zum Grundstück des Hallenbesitzers


Kann hier leider keine Bilder einfügen, habe es hochgeladen
http://www.bilder-upload.eu/show.php?fi ... 993294.jpg
ktown hat geschrieben:
ralph12345 hat geschrieben:Ab zum Anwalt oder dem Notar von damals, Vertrag prüfen lassen.
Dies muss besonders hervorgehoben werden.
Der Käufer möchte nur vorher um seine Möglichkeiten wissen, damit die Halle und das investierte Geld nicht wertlos für ihn wird :shock:
ktown
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ktown »

Darum sollte er ja auch alles von einem Fachanwalt prüfen lassen. :cry:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von JSP »

Wie verhält es sich mit einer fehlenden Baulasteintragung ?
Kann diese aufgrund der im Notarvertrag zugesicherten Nutzung der Grenzbebauung notfalls erzwungen werden ?
ralph12345
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von ralph12345 »

Was für eine Baulast? Erzwungen vom wem?

Sollen wir die Glaskugel anwerfen und raten? Bauamt hat der Gewerblichen Nutzung zugestimmt, damit werden Abstandsflächen fällig, die der Nachbar übernehmen müsste, dessen Zustimmung soll erzwungen werden? Oder wie?
JSP
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Re: Nutzungsrecht ?

Beitrag von JSP »

Ja :D

Ich fasse den Thread nochmal kurz zusammen,

- Verkäufer jetziger Nachbar, hat im Notar/Kaufvertrag der gewerblichen Nutzung der Grenzbebauung zugestimmt
- Was fehlt ist eine eingetragene Baulast
- Frage war, kann man aufgrund der Zustimmung im Kaufvertrag eine Zwangseintragung favorisieren ?
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