A hat also "irgendwas" gekauft ohne genau zu wissen, was das eigentlich ist. Eine Garage ist keine Halle, die Bezeichnung "Garage/Halle" spricht Bände...A kauft ein Haus mit einer separaten Garage/Halle ( Mischgebiet in NRW ) deklariert im Bauantrag als Garage mit Lagerraum
Eine Garage kann nach den meisten Landesbauordnungen direkt an der Grenze stehen. Ein Gebäude mit Aufenthaltsraum wie eine Werkstatt in der Regel nicht. Insofern ist es naiv anzunehmen, man könne eine grenzständige Garage kaufen und die dann als Werkstatt nutzen. Dass der Verkäufer beteuert, er habe das so gemacht, und hätte nichts dagegen, ändert nichts daran, dass diese Nutzung spätestens nach der Teilung nicht mehr genehmigungsfähig ist.
Ob da Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadenersatz möglich ist, müsste ein Anwalt prüfen, der den genauen Wortlaut des Kaufvertrages und der Zusatzerklärungen kennt.