Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

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Gusto86
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Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Gusto86 »

Sehr geehrte Community,

das nachfolgende Anliegen ist mir sehr unangenehm und möchte ich möglichst aus der Welt schaffen. Aus Interesse habe ich mich vor einigen Monaten für den Onlinedienst der Schufa registriert.
Als ich nach einigem Hin und Her einen funktionsfähigen Zugang erhielt blieb mir das Herz stehen, da meine damalige Onlinebank ein Abwicklungskonto hinterlegt hatte.

31.12.2013 --> Meldung einer offenen Forderung in Höhe von 2176 €
.
jährliche Meldung der Forderung
.
31.12.2016 --> Meldung einer offenen Forderung in Höhe von 2407 €

Als logische Konsequenz fragte ich über das Schufa Portal an, wie der Stand dieser Schuld ist. Es folgte bis heute keinerlei Rückmeldung dazu.
Vor knapp fünf Wochen erhielt ich jedoch ein Schreiben der (Wortsperre: Firmenname), dass man die Forderung falls sie nicht innerhalb von kurzer Zeit beglichen wird gerichtlich geltend machen wird.

Die Schuld ist während meines Studiums entstanden, da mir auf Grund eines überzogenen Giro-Kontos das Konto gekündigt wurde. Da ich von diesem Punkt an nichts mehr von der Bank hörte geriet die Angelegenheit in Vergessenheit.

Nun bitte ich um Rat, wie ich die Angelegenheit ohne Fehler zu machen aus der Welt schaffen kann. Aus meiner Sicht ist hier eine Verjährung eingetreten. Soll ich hier eine Einrede zur Verjährung einreichen? Aus meiner Sicht bleibt dann aber dennoch die Schufa-Eintragung erhalten.
Kann ich hier vielleicht ein Agreement abschließen, dass ich die Forderung bei Löschung der Schufa trotz Verjährung bezahlen würde? Ich bin natürlich bereit meine Schuld umgehend zu begleichen. Möchte aus meiner Situation jedoch das beste machen und mich nicht weiter hineinreißen.

Ich danke vorab und freue mich über hilfreiche Rückmeldungen.

Viele Grüße

Christian
Baden-57
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Baden-57 »

Worauf schließt man, dass der Darlehensanspruch verjährt ist?
Bei einem Giroüberzug, wie in diesem Fall, und keine der beiden Parteien hat gekündigt, kann die Bank weiterhin die Forderung geltend machen.

§ 488 (3) BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt

Die Schufa ist für Auskünfte über die aktuell Forderungshöhe nicht der Ansprechpartner, denn die Schufa speichert nur die Meldung, um diese an berechtigte Dritte weiter zu geben.

Selbst wenn die Forderung ausgeglichen ist, würde die Schufa-Meldung lauten:
offene Forderung in Höhe von xx€, erledigt am xx.Jan. 2017.
Und dies dann noch für weitere 3 Jahre.
Grund ist, dass zukünftige Partner des Schuldners erkennen können, dass der Kunde bereits einmal sich vertragswidrig verhalten hat und somit der zukünftige Kreditgeber entscheiden soll, ob er einen Kredit bewilligen möchte.
FM
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von FM »

Baden-57 hat geschrieben:Worauf schließt man, dass der Darlehensanspruch verjährt ist?
Bei einem Giroüberzug, wie in diesem Fall, und keine der beiden Parteien hat gekündigt, kann die Bank weiterhin die Forderung geltend machen.
Laut Text wurde aber gekündigt.

Ich würde allerdings am 6. Januar noch nicht auf Verjährung setzen, wenn die Bank schon ausdrücklich im Dezember mitgeteilt hat, "dass man die Forderung falls sie nicht innerhalb von kurzer Zeit beglichen wird gerichtlich geltend machen wird." Dann hat sie vermutlich spätestens am 31.12. dies auch getan: https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html Die Zustellung der Klage kann dann schon mal etwas länger als eine Woche dauern. Es wäre billiger gekommen, gleich nach dem Schreiben zu bezahlen. Siehe: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Baden-57
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Baden-57 »

FM hat geschrieben:
Baden-57 hat geschrieben:Worauf schließt man, dass der Darlehensanspruch verjährt ist?
Bei einem Giroüberzug, wie in diesem Fall, und keine der beiden Parteien hat gekündigt, kann die Bank weiterhin die Forderung geltend machen.
Laut Text wurde aber gekündigt.

Ich würde allerdings am 6. Januar noch nicht auf Verjährung setzen, wenn die Bank schon ausdrücklich im Dezember mitgeteilt hat, "dass man die Forderung falls sie nicht innerhalb von kurzer Zeit beglichen wird gerichtlich geltend machen wird." Dann hat sie vermutlich spätestens am 31.12. dies auch getan: https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html Die Zustellung der Klage kann dann schon mal etwas länger als eine Woche dauern. Es wäre billiger gekommen, gleich nach dem Schreiben zu bezahlen. Siehe: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Wenn man richtig liest, wurde das Girokonto gekündigt; ich finde keinen Hinweis, dass der Überzug gekündigt wurde. Es ist nicht zwingend, dass der Überzug mit der Kontokündigung einher ging.
Sylliska
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Sylliska »

Man mag zwar eine Überziehung oder ein Kreditlimit gesondert kündigen, wenn jedoch das Girokonto an sich gekündigt wird, ist damit im allgemeinen insbesondere der Sollstand gekündigt und wird zur sofortigen Rückzahlung verlangt.

Insbesondere erfolgt ein Eintrag bei der SCHUFA nur, wenn das Girokonto insgesamt fällig gestellt wurde.
Gusto86
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Gusto86 »

Sehr geehrte Community,

wie es scheint war ich nicht detailliert genug in meiner Ausführung.

Durch eine Überziehung des Dispos kam es zur Aufkündigung des Giokontos mit der gleichzeitigen Forderung, den ausstehenden Betrag sofort zu begleichen.
Dieser Forderung konnte ich damals nicht nachkommen. So schlug man mir eine Ratenzahlung vor, welcher ich auf Grund fehlender Einkünfte auch nicht nachkommen konnte.
Als wurde auch diese Vereinbarung aufgekündigt und eine sofortige Zahlung zu einem gesetzten Termin gefordert.

Da auch diese Forderung nicht bedient wurde kam es zur Eintragung bei der Schufa.

Ich hoffe ausreichend Auskunft gegeben zu haben.
Was sollte man nun tun um den Karren nicht noch tiefer festzufahren? Ggf. den Gesamtbetrag sofort überweisen?

MfG
Christian

Edit: Selbstverständlich auch schon einmal vielen Dank für die Ausführungen.
Struppinger
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Struppinger »

Gusto86 hat geschrieben:Als wurde auch diese Vereinbarung aufgekündigt und eine sofortige Zahlung zu einem gesetzten Termin gefordert.
Und das war wann?
Gusto86
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Gusto86 »

Das war alles im Laufe des Jahres 2013.

VG
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von ktown »

Selbst mit der regelmäßigen Verjährung ist hier sicherlich, durch die Vorgänge im Dezember Fakten geschaffen worden die diese unterbrochen haben. Daher
FM hat geschrieben:Ich würde allerdings am 6. Januar noch nicht auf Verjährung setzen, wenn die Bank schon ausdrücklich im Dezember mitgeteilt hat, "dass man die Forderung falls sie nicht innerhalb von kurzer Zeit beglichen wird gerichtlich geltend machen wird." Dann hat sie vermutlich spätestens am 31.12. dies auch getan: https://dejure.org/gesetze/BGB/204.html Die Zustellung der Klage kann dann schon mal etwas länger als eine Woche dauern. Es wäre billiger gekommen, gleich nach dem Schreiben zu bezahlen
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gusto86
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von Gusto86 »

Hallo nochmal,

der Brief kam ja nicht von der Direktbank sondern vom Dienstleister (Wortsperre: Firmenname).
Was sollte ich nun tun? Eine fristgerechte Zahlung ist ja nicht mehr möglich.

Gedanklich habe ich folgende Überlegungen:
1. Jetzt zahlen um den guten Willen zu zeigen und eventuell dem ganzen ein Ende zu setzen.
2. Warten und auf Verjährung hoffen.
3. Kontakt zu (Wortsperre: Firmenname) aufnehmen und nach dem Status oder einer einvernehmlichen Lösung fragen.

VG

Christian
ktown
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Re: Nicht titulierte Forderung verjährt + Schufa

Beitrag von ktown »

Gusto86 hat geschrieben:Jetzt zahlen um den guten Willen zu zeigen und eventuell dem ganzen ein Ende zu setzen.
Schulden zu begleichen ist immer ein guter Vorsatz.
Gusto86 hat geschrieben:2. Warten und auf Verjährung hoffen.
Wenn das folgt was FM angedeutet hat, dann ist die Verjährung unterbrochen und ein warten auf eine neuerliche Verjährung wird wenig Sinn machen.
Gusto86 hat geschrieben:3. Kontakt zu (Wortsperre: Firmenname) aufnehmen und nach dem Status oder einer einvernehmlichen Lösung fragen.
Siehe die Antwort zu Punkt 1.

Es kommen ja jetzt zusätzlich zu den eigentlichen Forderungen auch noch Auslagen des Inkassounternehmens dazu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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