Hallo,
welche Möglichkeiten habe ich, wenn einer seine Landegebühren nicht bezahlt und wo sind die Rechte im Gesetz verankert?
Landegebühren
Moderator: FDR-Team
Re: Landegebühren
Ein Flughafenbetreiber wie z.B. der in Frankfurt oder München müsste doch eine Rechtsabteilung haben, die das aus dem FF kann?Pjorder hat geschrieben:Hallo,
welche Möglichkeiten habe ich, wenn einer seine Landegebühren nicht bezahlt und wo sind die Rechte im Gesetz verankert?
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Re: Landegebühren
Der Betreiber eines Landeplatzes hat in aller Regel eine Entgeltordnung für Landungen etc. (entweder nach oder -je nach Status des Landeplatzes- in Anlehnung an §19B LuftVG.
Mit der Landung erkennt der Pilot diese an und schließt (mindestens) konkludent einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber
Auf dieser Grundlage kann auf dem zivilen Rechtswege die Mahnung /Klage auf Zahlung erfolgen.
Mit der Landung erkennt der Pilot diese an und schließt (mindestens) konkludent einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber
Auf dieser Grundlage kann auf dem zivilen Rechtswege die Mahnung /Klage auf Zahlung erfolgen.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Landegebühren
Ist es möglich, den Flieger wegen nicht Bezahlung der Landegebühren am Boden festzuhalten bzw. Den. Start zu untersagen?
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Re: Landegebühren
Wohl eher nicht.
Da derjenige aber über die Registriernummer der Maschine ja wohl recht eindeutig erkennbar sein dürfte, ist Zusenden einer Rechnung wohl kaum ein Problem?

Da derjenige aber über die Registriernummer der Maschine ja wohl recht eindeutig erkennbar sein dürfte, ist Zusenden einer Rechnung wohl kaum ein Problem?
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In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
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Re: Landegebühren
Ein Startverbot wegen einer nicht bezahlten Rechnung/Gebürhr ist KEIN Grund für ein Startverbot!Ist es möglich, den Flieger wegen nicht Bezahlung der Landegebühren am Boden festzuhalten bzw. Den. Start zu untersagen?
Im Übrigen kann ein Startverbot auch nur durch einen BfLA (Luftaufsicht) aber NICHT durch einen Flugleiter verhängt werden.
Wenn der Pilot nicht Halter des Lfz ist, und das Lfz nicht mit Halterangaben im Hauptflugbuch erfasst ist, kann eine Halterabfrage beim LBA erfolgen (kostet aber).
Über den Halter und den entsprechenden Eintrag im Bordbuch läßt sich dann der Pilot ermitteln, der ja dann das Lfz gechartert hat.
Allerdings genügt es ja den tatsächlichen Halter zu haben, der schon mal das Geld überweisen könnte und es sich eben vom Piloten per Rechnung wiederholen muss. Er muss ja auch die Flugzeit mit diesem abrechnen...
Grüße,
Thomas
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Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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