Das ist jetzt tatsächlich die Krönung Ihrer unerträglichen Rabulistik.Deputy hat geschrieben:...
Es ist auch keine polizeiliche Ermächtigung, da die Polizei an sich nicht tätig wird, sondern nur Amtshilfe leistet.freemont hat geschrieben:So darf man sich eine polizeiliche Ermächtigung zu Gundrechtseingriffen nicht hinbiegen.Die Amtshilfe hat Verfassungsrang; wenn das alles sowieso explizit nochmals geregelt wäre, dann bräuchte es keine Amtshilfe.
...
Das kann man nur dick und fett unterstreichen:
Elementare Verständnisprobleme des Rechtsstaates und der Grundrechte.