Änderung der AGB beim Bausparvertrag
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Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Falls Thema hier nicht richtig, bitte verschieben.
Liebe User!
In diesem theoretischen Fall würde ein Bausparvertrag geschlossen, in dessen AGB folgende Regelung stehen würde: "Für besondere Dienstleistungen, die nicht zum regelmäßigen Vertragsablauf gehören, kann die Bausparkasse dem Bausparer ein Entgelt entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen."
Nun erhielte der Bausparer ein Schreiben in dem für seinen Bausparvertrag eine sog. "Servicepauschale" in Höhe von € 24,00/p.a. eingeführt werden soll. Die Servicepauschale würde für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie für die Führung der Zuteilungsmasse berechnet werden.
Der Bausparer würde vermuten, dass somit etwas Geld vom Bausparer zurückgeholt werden soll, denn sein Vertrag würde mit jährl. 3 % verzinst (und das würde der Bausparkasse in Zeiten des Niedrigzinsniveaus ordentlich "weh" tun).
Frage: Bezugnehmend auf die vertragliche Formulierung (s.o.): Könnte der Bausparer dieser Servicepauschale widersprechen, da eine bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie die Führung der Zuteilungsmasse, nach Meinung des Bausparers zu den regelmäßigen Vertragsabläufen gehören würde? Auf die Möglichkeit des Widerspruchs würde ausdrücklich im Schreiben hingewiesen werden.
Herzlichen Dank für eure Meinungen!
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In diesem theoretischen Fall würde ein Bausparvertrag geschlossen, in dessen AGB folgende Regelung stehen würde: "Für besondere Dienstleistungen, die nicht zum regelmäßigen Vertragsablauf gehören, kann die Bausparkasse dem Bausparer ein Entgelt entsprechend ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen."
Nun erhielte der Bausparer ein Schreiben in dem für seinen Bausparvertrag eine sog. "Servicepauschale" in Höhe von € 24,00/p.a. eingeführt werden soll. Die Servicepauschale würde für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie für die Führung der Zuteilungsmasse berechnet werden.
Der Bausparer würde vermuten, dass somit etwas Geld vom Bausparer zurückgeholt werden soll, denn sein Vertrag würde mit jährl. 3 % verzinst (und das würde der Bausparkasse in Zeiten des Niedrigzinsniveaus ordentlich "weh" tun).
Frage: Bezugnehmend auf die vertragliche Formulierung (s.o.): Könnte der Bausparer dieser Servicepauschale widersprechen, da eine bauspartechnische Verwaltung und Steuerung der Zweckspargemeinschaft sowie die Führung der Zuteilungsmasse, nach Meinung des Bausparers zu den regelmäßigen Vertragsabläufen gehören würde? Auf die Möglichkeit des Widerspruchs würde ausdrücklich im Schreiben hingewiesen werden.
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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Schreibt's und postet eine Frage zum Thema Bausparvertrag im Unterforum Versicherungsrecht.Was weiß ich? hat geschrieben:Falls Thema hier nicht richtig, bitte verschieben.
Grüße, Susanne
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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Das war jetzt richtig hilfreich! Wo denn ? Unter Baurecht oder was?
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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Bankrecht.
Aber bleiben Sie mal ganz ruhig, ich habe bereits eine Verschiebung angeregt. Sobald ein Moderator reinschaut, wird es ins richtige Brett verschoben.
Aber bleiben Sie mal ganz ruhig, ich habe bereits eine Verschiebung angeregt. Sobald ein Moderator reinschaut, wird es ins richtige Brett verschoben.
Grüße, Susanne
Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Die Bausparkasse fängt nicht zufällig mit "D" an? Soeben kam im Fernsehen auf dem 2.Programm ein Beitrag zu dem Thema. Da wurde gesagt, man müsse schriftlich widersprechen. Dann hat sich das erledigt. Und "D" hätte auch bestätigt, dass sie deshalb nicht kündigen dürfe.
Kannst ja nachher mal schauen, ob die Sendung online abrufbar ist.
Kannst ja nachher mal schauen, ob die Sendung online abrufbar ist.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Jupp, fängt mit "D" an.
In welcher Sendung bzw. auf welchem Sender lief das denn?

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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Was weiß ich? hat geschrieben:In welcher Sendung bzw. auf welchem Sender lief das denn?
Kennen Sie nicht?lottchen hat geschrieben:auf dem 2.Programm
Die Abkürzung des Namen des Senders hat ein "Z" als ersten Buchstaben, für "zweites".
Grüße, Susanne
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Re: Änderung der AGB beim Bausparvertrag
Ups, dass mit dem "2." hab ich überlesen. Sorry.
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