Dummerchen hat geschrieben:
Nein, es geht darum, daß der Arzt eine richtige Diagnose im Ausdruck verwendet hat, dies aber Julia nicht gefällt. Der Ausdruck aus der Krankenakte ist aber kein Wunschkonzert.
und
winterspaziergang hat geschrieben:
... auch bislang nicht zu vermitteln war, dass der oder die Ärzte natürlich keine Diagnosen/Daten löschen dürfen, zu deren Aufbewahrung sie gesetzlich verpflichtet sind.
Aus dem Sachverhalt:
o0Julia0o hat geschrieben:ja, die richtige Diagnose steht auch nochmal drauf - mit dem richtigem Datum von vor ein paar Jahren. Aber mit dem Telefonatsdatum "gesichert DiagnoseXY". Total ärgerlich.
Ich verstehe das so, das nun im System die gleiche Diagnose zweimal gespeichert ist, einmal mit dem alten Datum und einmal mit dem aktuellen Datum. Gegen den Eintrag mit dem alten Datum hat die TE nichts, nur gegen den neuen Eintrag. Und damit hat sie recht, wenn zu dem Zeitpunkt gar keine Untersuchung/Behandlung stattgefunden hat (genau das suggeriert aber die Wortwahl "gesichert"). Da es sich um persönliche Daten handelt, kann sie die Berichtigung des neuen Eintrags verlangen. Da der Eintrag falsch ist, geht auch eine etwaige Aufbewahrungspflicht ins Leere.
Um vielleicht noch den versicherungsrechtlichen Aspekt des Ganzen zu erläutern...
Bei der Antragstellung z. B. für eine private Krankenversicherung müssen eine Reihe von Gesundheitsfragen beantwortet werden, meist in der Form "Wurden sie in den letzten n Jahren wegen X untersucht oder behandelt?" Wenn nun die letzte Behandlung wegen X schon länger als n Jahre zurückliegt, kann die TE hier guten Gewissens "nein" ankreuzen.
Spätestens im Versicherungsfall lässt sich die PKV dann die Daten vom Arzt kommen, und wenn da drin steht
--- "1. 2. 2017 Diagnose X gesichert" ---
oder ähnlich, dann denkt die Versicherung natürlich, hier wurden falsche Angaben gemacht, und leistet erst einmal nicht.
Der alte Eintrag dagegen wäre, sofern er älter als n Jahre (je nach Versicherung meist 5 oder 10 Jahre) ist, für die Beantwortung der Gesundheitsfrage irrelevant, deswegen hat die TE damit vermutlich auch kein Problem. (Um genau zu sein: es gibt in der Regel auch eine Frage nach "Störungen, die in den letzten 6 Monaten bestanden haben" oder ähnlich, wenn also die alte Diagnose auf ein Leiden hinweist, das weder geheilt werden kann noch "einfach so" verschwindet, z. B. eine Allergie oder Bluthochdruck, ist auch der alte Eintrag problematisch. Die TE scheint sich aber deswegen keine Sorgen zu machen, also nehme ich mal an, es ist etwas anderes.)