muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
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muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Hallo Leute,
nach aktueller Rechtsauffassung des Gesetzgebers
sollte ein Schuldner zuerst von seinen Einnahmen und Vermögen leben
bevor der Steuerzahler zugunsten der Gläubiger einspringt und die Schulden des Betroffenen finanzieren muss.
Gilt das grundsätzlich auch für das Verbraucher-Insolvenzverfahren?
Muss der IV/TH dem Schuldner das Existenzminimum zahlen,
z.B. aus laufenden Mieteinnahmen oder großem verwalteten Vermögen?
Wo ist das ggf. (im Gesetz) geregelt?
Gibt es dazu schon was an möglichst höchstrichterlicher Rechtsprechung?
nach aktueller Rechtsauffassung des Gesetzgebers
sollte ein Schuldner zuerst von seinen Einnahmen und Vermögen leben
bevor der Steuerzahler zugunsten der Gläubiger einspringt und die Schulden des Betroffenen finanzieren muss.
Gilt das grundsätzlich auch für das Verbraucher-Insolvenzverfahren?
Muss der IV/TH dem Schuldner das Existenzminimum zahlen,
z.B. aus laufenden Mieteinnahmen oder großem verwalteten Vermögen?
Wo ist das ggf. (im Gesetz) geregelt?
Gibt es dazu schon was an möglichst höchstrichterlicher Rechtsprechung?
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Der Steuerzahler, d.h. der Staat, finanziert keine Schulden von Privatleuten. Allenfalls bleiben Gläbiger auf den Außenständen sitzen, z.B. bei Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags oder bei Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldener.
Grüße, Susanne
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
danke für die schneller Antwort,SusanneBerlin hat geschrieben:Der Steuerzahler, d.h. der Staat, finanziert keine Schulden von Privatleuten. Allenfalls bleiben Gläbiger auf den Außenständen sitzen, z.B. bei Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags oder bei Erteilung der Restschuldbefreiung an den Schuldener.
aber das ist nicht richtig.
Wenn der Insolvenzler von Hartz4 oder ALG2 leben muss weil er keine anderen Einnahmen hat
dann finanziert indirekt der Steuerzahler dessen Lebensunterhalt zugunsten der Gläubiger,
das genau wollte der Gesetzgeber verhindern.
Vielleicht hätte ich dies deutlicher in meiner Frage präzisieren sollen.
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Hartz4 und Alg2 ist dasselbe.Wenn der Insolvenzler von Hartz4 oder ALG2 leben muss weil er keine anderen Einnahmen hatdann finanziert indirekt der Steuerzahler dessen Lebensunterhalt zugunsten der Gläubiger,
Warum zugunsten der Gläubiger? Das müssen Sie erklären.
Was hat der Gläubiger davon, wenn der Schuldner Sozialleistungen erhält?
Grüße, Susanne
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
sie enttäuschen mich jetzt aber:
1. Hartz4 und ALG2 sind von nur von den Leistungen gleich,
das eine zahlt der Steuerzahler, das andere die Versicherten in der AL-Vers.
2. das ist doch gar nicht so kompliziert,
aber vorsichtshalber ein konkretes Beispiel:
wenn der IV jeden Monat 1000.- € an den Insolvenzler zahlt
schrumpft das letztlich das an die Gläubiger auszuzahlende Vermögen um diesen Betrag,
wenn die 1000.- durch Hartz4 oder ALG2 finanziert werden
zahlt die Allgemeinheit dieses Geld das die Gläubiger mehr bekommen
dann bekommen die Gläubiger das Geld quasi von der Allgemeinheit finanziert
was sonst der IV aus dem Vermögen des Schuldners bezahlt.
Ihre Denkweise entspricht der Rechtslage von vor vielen Jahren,
vor der letzten Schuldrechtsreform (?)
wo noch die Forderungen der Gläubiger absoluten Vorrang hatten.
Mittlerweile hat sich das vollkommen gedreht,
Leute die noch das alte Rechts kennen gelernt haben
haben das überwiegend noch nicht mitbekommen!
1. Hartz4 und ALG2 sind von nur von den Leistungen gleich,
das eine zahlt der Steuerzahler, das andere die Versicherten in der AL-Vers.
2. das ist doch gar nicht so kompliziert,
aber vorsichtshalber ein konkretes Beispiel:
wenn der IV jeden Monat 1000.- € an den Insolvenzler zahlt
schrumpft das letztlich das an die Gläubiger auszuzahlende Vermögen um diesen Betrag,
wenn die 1000.- durch Hartz4 oder ALG2 finanziert werden
zahlt die Allgemeinheit dieses Geld das die Gläubiger mehr bekommen
dann bekommen die Gläubiger das Geld quasi von der Allgemeinheit finanziert
was sonst der IV aus dem Vermögen des Schuldners bezahlt.
Ihre Denkweise entspricht der Rechtslage von vor vielen Jahren,
vor der letzten Schuldrechtsreform (?)
wo noch die Forderungen der Gläubiger absoluten Vorrang hatten.
Mittlerweile hat sich das vollkommen gedreht,
Leute die noch das alte Rechts kennen gelernt haben
haben das überwiegend noch nicht mitbekommen!
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Nein Sie haben Unrecht. Recherchieren Sie das nochmal, z.B. bei wikipedia ist das gut erklärt.1. Hartz4 und ALG2 sind von nur von den Leistungen gleich,
das eine zahlt der Steuerzahler, das andere die Versicherten in der AL-Vers.
Alg2 =Hartz4
Das was man als Versicherungsleistung über die Arbeitslosenversicherung bekommt ist ALG(1). Das ist aber von der Höhe der Leistung ganz anders als Hartz4.
Der Rest Ihres Beitrags ist ebenfalls an der Realität vorbei. Aber da Sie mir das mit Hartz4 bereits nicht glauben und darauf beharren, dass Sie richtig liegen, wird es mit den anderen Sachverhalten nicht anders sein und ich erspare mir darauf einzugehen.
Grüße, Susanne
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Ihre Antworten sind nicht richtig,
für meine Frage aber belanglos,
da müssen Sie sich aber schon selbst weiterbilden !!!
ich habe wohl heute morgen mit den falschen Begriffen gegoogelt,
Inso § 278 enthält grundsätzlich die von mir gesuchte Antwort,
siehe auch
Forenregelnbeachten.de
Anders als der genannte Beitrag besagt der Kommentar von Braun
das dies nur bei Eigenverwaltung gelten soll.
Was ist denn richtig ?
-------------------------
meine neue Frage lautet:
muss mir der TH angesichts dieser Rechtslage auch rückwirkend bis zur Insolvenzeröffnung dieses Geld auszahlen
auch wenn erst später das dafür benötigte Geld eingegangen ist?
für meine Frage aber belanglos,
da müssen Sie sich aber schon selbst weiterbilden !!!
ich habe wohl heute morgen mit den falschen Begriffen gegoogelt,
Inso § 278 enthält grundsätzlich die von mir gesuchte Antwort,
siehe auch
Forenregelnbeachten.de
Anders als der genannte Beitrag besagt der Kommentar von Braun
das dies nur bei Eigenverwaltung gelten soll.
Was ist denn richtig ?
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meine neue Frage lautet:
muss mir der TH angesichts dieser Rechtslage auch rückwirkend bis zur Insolvenzeröffnung dieses Geld auszahlen
auch wenn erst später das dafür benötigte Geld eingegangen ist?
Zuletzt geändert von ktown am 14.02.17, 16:54, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Link korrigiert
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Bewundernswertes Selbstbewußtsein.Inso-Spezial hat geschrieben:Ihre Antworten sind nicht richtig,
für meine Frage aber belanglos,
da müssen Sie sich aber schon selbst weiterbilden !!!
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Wieso geht jemand mit einem "großen Vermögen" in die Insolvenz?Inso-Spezial hat geschrieben:Muss der IV/TH dem Schuldner das Existenzminimum zahlen,
z.B. aus laufenden Mieteinnahmen oder großem verwalteten Vermögen?
Grüße, Susanne
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
ist zwar irrelevant für meine Frage,
weil meine Sparkasse mit Hilfe der örtlichen Justiz das so eingefädelt hat ...
weil meine Sparkasse mit Hilfe der örtlichen Justiz das so eingefädelt hat ...
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Wenn man trotz "großem Vermögen" nicht in der Lage ist seine Raten zu bezahlen, dann musste es wohl so sein.
Grüße, Susanne
Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Ihr Quatsch wird so langsam aber sicher extrem langweilig.
Dass Sie von Recht nicht die geringste Ahnung haben, haben Sie nun doch schon oft genug kundgetan.
Und da Sie tatsächlich nichtmal wahr haben wollen, dass Hartz IV und ALG II genau dasselbe ist, macht sinnfrei, Ihnen überhaupt noch etwas zu erklären.
Dass Sie von Recht nicht die geringste Ahnung haben, haben Sie nun doch schon oft genug kundgetan.
Und da Sie tatsächlich nichtmal wahr haben wollen, dass Hartz IV und ALG II genau dasselbe ist, macht sinnfrei, Ihnen überhaupt noch etwas zu erklären.
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Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
was soll das nun wieder heisen:Flowjob hat geschrieben:Und da Sie tatsächlich nichtmal wahr haben wollen, dass Hartz IV und ALG II genau dasselbe ist, macht sinnfrei, Ihnen überhaupt noch etwas zu erklären.
von den Leistungen für den Betroffenen ist beides gleich,
das habe ich auch nie anders behauptet,
es zahlt nur jeweils eine andere Personengruppe,
darin liegt die Ungleichheit !
das war nur ein völlig belangloser Nebenschauplatz der zur Schicksalsfrage umfunktioniert wird,
aber alles kein Grund für irgendwelche Verweigerungshaltungen ...
Re: muss IV/TH Existenzminimum an Schuldner zahlen?
Das Hartz IV und ALG II exakt ein und dasselbe meinen, wird auch beides genau gleich finanziert.Inso-Spezial hat geschrieben: es zahlt nur jeweils eine andere Personengruppe,
darin liegt die Ungleichheit !
Die Verweigerungshaltung resultiert wohl eher aus Ihrer persönlichen Beratungsresistenz und dem Unvermögen, Zusammenhänge zu verstehen. Und dafür die die o.g. Sache ja mal wieder ein hübsches Beispiel.Inso-Spezial hat geschrieben:aber alles kein Grund für irgendwelche Verweigerungshaltungen ...
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