Frage 1:
Die Situation: Person A kaufte ein Haus vor 2 Jahren von Person B. Nach dem Hauskauf wurde ordnungsgemäß die Wohngebäudeversicherung geändert, Person wechselte zu einem anderen Versicherungsunternehmen.
Nun wurde ein Schaden an Abwasserrohren durch Wurzeleinwuchs und Risse festgestellt. Diese Art von Schaden ist von (der neuen) Versicherung A abgedeckt, allerdings möchte sie die Schadensregulierung auf (die alte) Versicherung B abwälzen.


Darf Versicherung A dies?
Wie wäre das bei mehreren Vorbesitzern? - So ein Wurzeleinwuchs oder ein Riss kann ja schlecht datiert werden...
Frage 2:
Wie kann bzw. kann man sich auf Aspekte aus den Allgemeinen Informationen berufen, die man nicht in den Versicherungsbedingungen wieder findet. So etwas wie "kostenlos gibts dazu ..." (ist natürlich nicht der echte Text).
Nun schonmal gaaaanz Herzlichen Dank für eure Antworten!