Hallo, ich habe hier leider mit der Suche nicht die definitive, bzw. keine Antwort gefunden. Mich interessiert, ob die Kautionszahlung erst mit Eingang der kompletten Summe angelegt und verzinst wird / werden muss, oder ob auch die 3 Teilzahlungen direkt angelegt werden müssen.
Wenn ich in Summe 4500 EUR Kaution zahlen muss und das in 3 Raten a 1500 EUR zahle, dann wäre es mir schon sehr recht, wenn die erste Rate gleich auf das gesonderte, insolvenzsichere (Spar)konto kommt und nicht erst nach 3 Monaten die 4500 EUR in Summe.
Für hilfreiche, fachlich korrekte Antworten ohne Mutmaßungscharakter bin ich dankbar
Kaution ab 1. Rate verzinsbar?
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Re: Kaution ab 1. Rate verzinsbar?
Eigentlich ist doch der § 551 Abs. 3 BGB hier eindeutig.
Da steht nichts von ab der letzten Rate.Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kaution ab 1. Rate verzinsbar?
Bei für solche Sparkonten aktuell gezahlten Zinsen in Höhe von 0,01% reden wir über einen Zinsvorteil in Höhe von ca. 1ct/Monat bei den angegebenen Beträgen. Es gibt inzwischen sogar Banken, die 0,0% auf Sparguthaben zahlen. Da spielt es dann gar keine Rolle mehr, wann die Verzinsung beginnt.
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Re: Kaution ab 1. Rate verzinsbar?
Verstehe ich das richtig, dass es "eigentlich" nicht um die Mickerzinsen, sondern um die "insolvenzsichere" Anlage per se geht?
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Re: Kaution ab 1. Rate verzinsbar?
http://lexetius.com/2010,7463
Lt. BGH ist die Kautionszahlung überhaupt erst "fällig" bei - unmittelbar - insolvenzsicherer Anlage (falls dies - wie bislang ungeklärt - die "eigentliche" Frage sein sollte)...
Lt. BGH ist die Kautionszahlung überhaupt erst "fällig" bei - unmittelbar - insolvenzsicherer Anlage (falls dies - wie bislang ungeklärt - die "eigentliche" Frage sein sollte)...
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