Hallo Forum Nutzer,
mich plagt folgende Frage: "Kann ich mir mit 17 Jahren einen Anwalt nehmen?"
Wie ist die Rechtslage?
Geldentzug eines Jugendlichen Azubis
Moderator: FDR-Team
Re: Geldentzug eines Jugendlichen Azubis
Was kann man sich den unter "Geldentzug eines Jugendlichen Azubis" vorstellen?
Hat der jugendliche Azubi jemandem Geld entzogen?
Oder wurde dem Jugendlichen Geld entzogen? Wenn letzteres, von wem und warum und wie?
Vielleicht ist der Sachverhalt ja so, dass ein Anwalt die berühmte Kanone auf Spatzen wäre?
Hat der jugendliche Azubi jemandem Geld entzogen?
Oder wurde dem Jugendlichen Geld entzogen? Wenn letzteres, von wem und warum und wie?
Vielleicht ist der Sachverhalt ja so, dass ein Anwalt die berühmte Kanone auf Spatzen wäre?
Zuletzt geändert von alana4 am 24.03.17, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geldentzug eines Jugendlichen Azubis
Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Ihre Sorgeberechtigtrn (Eltern in der Regel oder Jugendamt) den Anwalt beauftragen für Sie.
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