Im Fall der Bürgerwehr aus Sachsen würde ich sogar ein hohes öffentliches Interesse sehen. Klick
Wie sich im laufe der Ermittlungen herausstellte gab es keine Bedrohung durch das spätere Opfer (das stand vorher im Raume).
Was kann man aus diesem Nicht-Urteil schlussfolgern? Man darf Leute die einem nicht passen oder die psychisch krank sind schlagen und an den nächsten Baum binden? Man sollte aufpassen dies nur in Sachsen zu tun und dort auch nur mit Randgruppen wie Ausländern, psychisch Kranken, linken Zecken und nicht-AfD-Wählern?
Ich verstehe die Argumentation hier wirklich nicht. Zumal Richter und Staatsanwalt hier massiv bedroht wurden.
Nachdem was hier passiert ist glaube ich persönlich auch nicht an den Erfrierungstot des Opfers.
Bei welchen Straftaten kann ein Gericht wegen mangelendem öffentlichen Interesse einstellen? Warum ist das so? Ich mein ein Richter kann doch nicht ein Mordverfahren wegen mangelndem Interesse einstellen, oder?
