ich mache nur das massengeschäft

Moderator: FDR-Team
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Ich vermute mal, dass da unser Verfassungsgericht ein Strich durch die Rechnung machen wird. Auch wenn unsere Staatsdiener (und Nebenjobber!) das "Klauen" unbedingt fördern wollen. Ich bin jedenfalls fürRedfox hat geschrieben: Bah. Das lohnt doch eh' nicht. Suche lieber die exklusiven Sachen heraus.
dafür.Zafilutsche hat geschrieben:By the way: Regelmäßig entstehen durch fehlerhafte Gesetze erhebliche Finanzielle Schäden. Entweder Kosten beim Staat oder beim Steuerzahler. Müßte man die Verursacher (Politiker im Bundestag/Bundesrat) nicht zur Rechenschaft ziehen?
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Zum Glück gibts das Opportunitätsprinzip.juggernaut hat geschrieben:die büchse der pandora ist geöffnet.
bei erfolg sind folgende erweiterungen des operativen geschäfts geplant:
- videoüberwachung von behindertenparkplätzen, feuerwehrzufahrten; es gibt für die ordnungsbehörde rabatte bei abnahme von mehr als 1.000 datensätzen; ein automatisiertes dfü-verfahren gegen umsatzbeteiligung ist als pilotmodell geplant;
- morgendliche video-kontrollfahrten zur überwachung der schneeräumpflicht und der reinigung der bürgersteige, im preis inbegriffen sind schriftliche zeugenaussagen des fahrers und des beifahrers, auftritte vor gericht sind der preisliste "extras" zu entnehmen.
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Ich kann Deinen Einwand nicht ganz nachvollziehen. Wir haben doch eine ziemlich hohe Arbeitslosenquote. Staatlich belohnter Datendiebstahl und doch nun ein wirklich lukrativer Geschäftszweig geworden. Der Zweck heiligt die Mittel. Ich hätte nie gedacht, daß man mit Daten-CDs Millionen verdienen kann.Ronny1958 hat geschrieben:...
Wir haben als Ordnungsbehörden schon genug mit den privaten Hilfssheriffs der Firma "müllermeierackermann, einer sch...denanderenan" zu tun. Da brauchen wir das nicht auch noch mit dem "Ichwillgeldverdienen" - Motiv verknüpft.
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Was ist denn jetzt los?Focus - 04.03.2010, 17:35 - hat geschrieben:Union und FDP dringen darauf, den Ankauf von Steuersünder-Daten gesetzlich zu verbieten. Die SPD wittert einen Aufstand gegen die Kanzlerin.
neenee, ihr kriegt natürlich das rundum-sorglos-paket zum pauschalpreis. alles fix uind fertig, gegen geringen aufpreis auch schon mit vorgefertigten bescheid, so dass ihr nur noch stempeln und abzeichen müsst - im premium-paket übernehmen wir auch noch den versand und das beitreiben ...Ronny1958 hat geschrieben:Wir haben als Ordnungsbehörden schon genug mit den privaten Hilfssheriffs der Firma "müllermeierackermann, einer sch...denanderenan" zu tun.
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
sieheZafilutsche hat geschrieben:Unsere 3 Robinhoods (Steuerfahnder) werden nun per Schweizer Haftbefehl "gesucht". Muß die BRD nun die im Staatsauftrag ausführenden Hehler an die Schweiz ausliefern?![]()
Art. 16 GG hat geschrieben:(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Nun, Karlsruhe erlaubt(e) Ankauf von Steuer-CDs (30.11.2010), also müßte auch Karlsruhe über die Auslieferung entscheiden.Zafilutsche hat geschrieben:... Ich würde in meiner Laienhaften unbefangenheit vermuten, das die BRD sogar ausliefern müsste. (Sofern die Schweiz dieses beantragen würde/wollte).
Ich verstehe es einfach nicht, wann ein Datenklau legetimierbar wird. ...
Der Titel scheint etwas irreführend. Das Urteil finde ich nicht auf Anhieb, doch sogar im Beitrag ist diese Aussage nicht zu finden:Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Nun, Karlsruhe erlaubt(e) Ankauf von Steuer-CDs (30.11.2010),
Ob der Ankauf überhaupt rechtmäßig war oder doch Hehlerei ist wohl nicht bestimmt worden.Die von Mittelsmännern angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher dürfen im Ermittlungsverfahren verwendet werden, entschieden die Richter in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (2 BvR 2101/09).
wieso "also"?Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:also müßte auch Karlsruhe über die Auslieferung entscheiden.