Ich hab mich erfolgreich außergerichtlich mit dem Gegner in einer kleinen rechtlichen Auseinandersetzung geeinigt.
Für die Sache habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt, meine Rechtschutzversicherung hat dessen Honorar übernommen, allerdings gab es eine Selbstbeteiligung i.H.v. 150 Euro, die mir nicht erstattet worden sind...
Ich hab natürlich wenig Interesse, diese selbst zu zahlen. Kann ich mir die / kann mein Anwalt sich diese irgendwie von unserem Gegner zurückholen??
Vielen, vielen Dank!
Wie kriege ich meine Selbstbeteiligung zurück?
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Re: Wie kriege ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Hallo,
wenn man sich bereits mit dem Gegner geeinigt hat, kann man nachträglich nichts mehr fordern. Man hätte bei der Einigung zur Bedingung machen sollen, dass der Gegner die Selbstbeteiligung zahlt und diese Zahlung in die Einigung mit aufnehmen.
wenn man sich bereits mit dem Gegner geeinigt hat, kann man nachträglich nichts mehr fordern. Man hätte bei der Einigung zur Bedingung machen sollen, dass der Gegner die Selbstbeteiligung zahlt und diese Zahlung in die Einigung mit aufnehmen.
Grüße, Susanne
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Re: Wie kriege ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Vielen Dank!
Für die Zukunft: Wenn ich also erfolgreich klage, bekomme ich auch meine Selbstbeteiligung zurück??
Für die Zukunft: Wenn ich also erfolgreich klage, bekomme ich auch meine Selbstbeteiligung zurück??
Re: Wie kriege ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Klar, weil die unterlegene Partei immer die Kosten zu tragen hat. Es sei denn man macht einen Vergleich bei dem man etwas anderes vereinbart.dsfhaoshfa hat geschrieben:Für die Zukunft: Wenn ich also erfolgreich klage, bekomme ich auch meine Selbstbeteiligung zurück??
Re: Wie kriege ich meine Selbstbeteiligung zurück?
Mit dem immer wäre ich vorsichtig. Nehmen wir doch zum Beispiel mal die erste Instanz vorm Arbeitsgericht...Hanomag hat geschrieben:Klar, weil die unterlegene Partei immer die Kosten zu tragen hat. Es sei denn man macht einen Vergleich bei dem man etwas anderes vereinbart.dsfhaoshfa hat geschrieben:Für die Zukunft: Wenn ich also erfolgreich klage, bekomme ich auch meine Selbstbeteiligung zurück??
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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